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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Haftung Hangarschaden?
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30. November 2015: Von Mich.ael Brün.ing an Alexander Callidus
Ich hätte auch zunächst auf hohe Wucht von oben getippt.

Aber mich wundert, dass die rausgebrochenen Stücke dann nicht nach innen in die Fläche gedrückt wurden, sondern offensichtlich auf dem Boden gelandet sind. Außerdem würde ich vermuten, wenn etwas von oben fallt, dort einschlägt, dann ja noch eine weitere Flugkurve haben dürfte, also entweder durch den Winkel des Winglets auf die Fläche gelenkt werden würde oder aber auch eine Absplitterung auf dem Fußboden hinterlassen würde. Beides ist wohl nicht Fall.

Das macht eine mutwillige Beschädigung nicht ganz unwahrscheinlich...

Übrigens ist der Estrich ziemlich armselig. Da scheinen generell nicht unbedingt die besten Handwerker am Werk zu sein.

Michael
30. November 2015: Von Karpa Lothar an Alexander Callidus
Der Riss ist recht lang, das deutet für mich auf langsame Krafteinwirkung, nicht auf einen Fall

Bei einem schnellen Fall würde ich bei der Schräge der Aufprallfläche eher erwarten, dass das Teil abprallt und abrutscht. Und wenn es durchschlägt, sollte es bei der elastischen gebogenen Fläche keine große Risse gegeben haben. Und falls doch eher sternenförmig bzw bevorzugt nach oben und oder unten

Ich vermute eher, dass ein Flieger mit einer Spitze (Spinner oä) gegen die Fläche gedrückt wurde, so dass erst das Loch entstand und bei weiter anhaltendem Druck der lange Riss beidseits entstand, der Druck entstand eher durch die Masse als durch große Geschwindigkeit wie bei einem Fall

aber es ist nur eine Vermutung...

nur halte ich einen Vorwurf an die Handwerker mit ihrem Handwerkszeug für recht gewagt - vielleicht haben sie für ihre Arbeiten auch die Flieger rangiert... oder ein Fahrzeug, Gerüstwagen oä
.... oder jemand anders
30. November 2015: Von Erwin Pitzer an Mich.ael Brün.ing
Übrigens ist der Estrich ziemlich armselig.

ja herr doktor, ganz eindeutig pfusch am bau !

aber was sie da als estrich diagnostizieren ist nur ganz einfach Rohbeton.
30. November 2015: Von Wolfgang Lamminger an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]
Hmm, die ganze Diskussion in allen Ehren, und so ein Schaden ist verdammte Sch...

aber nach 29 Beiträgen in dieser Diskussion würde mich schon mal interessieren, ob Du den Schaden bereits bei Deinem Hallenvermieter angezeigt hast und dabei auch Deine Beobachtungen mitgeteilt hast, so dass Du Namen/Anschrift der beauftragten Handwerker hast und auch dort zunächst mal Deine Schadenersatzansprüche geltend machst und wie darauf reagiert wurde/wird.

Wenn auch aus Laiensicht, aber m. E. kann sich der Stellplatzvermieter nicht gänzlich aus jeglichem Schadenersatz rausnehmen, grundsätzlich wäre sicher § 823 BGB erstmal zu berücksichtigen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Zumindest Fahrlässigkeit dürfte beim Hantieren in einem Hangar mit abgestellten Flugzeugen und dem Schadensbild wohl doch gegeben sein...
30. November 2015: Von Christian F. an Alexander Callidus
Schon mal das Winglet ab gehabt? Die Wahrscheinlichkeit, dass das mit sehr großer Energie auf- bzw. durchschlagene Objekt innen drin liegt, oder ein Teil davon, ist sehr groß...
30. November 2015: Von Alexander Callidus an Wolfgang Lamminger
Work in progress. Als Minimum werde ich ein Foto des reparierten Winglets posten.
8. Januar 2016: Von Tee Jay an Alexander Callidus
Gibt es eigentlich dazu was Neues?
8. Januar 2016: Von Alexander Callidus an Tee Jay
Nein. Weil wir hier ja nicht ganz entre nous sind, werde ich den Ausgang hier auch nicht veröffentlichen.
8. Januar 2016: Von Wolfgang Lamminger an Alexander Callidus Bewertung: +4.00 [4]
werde ich den Ausgang hier auch nicht veröffentlichen.

Alexander, jetzt entäuscht Du uns aber.

DU eröffnest hier einen Thread und beklagst Dich verbal über Schäden an Deinem Eigentum
DU schreibst 8 mal in diesem Thread
33 Beiträge umfasst der Thread insgesamt mit teils konstuktiven Ansätzen

und nu' stellen wir fest, wir sind hier nicht unter uns? Ja war's denn vorher anders?
8. Januar 2016: Von Hubert Eckl an Wolfgang Lamminger
Ein Vergleich mit Schweigegelübde?
8. Januar 2016: Von Alexander Callidus an Wolfgang Lamminger
Persönlich/juristisch: in der Netzöffentlichkeit suche nach plausiblen Hypothesen. Roß und Reiter nenne ich hier aber nicht, die Personen gehen niemanden etwas an.

Physikalisch: es scheint, als könnte so ein Schaden eher nicht durch schnelle Körper mit hoher kinetischer Energie entstehen, sondern sehr gut auch durch langsames Reißen ohne wesentliche kinetische Energie

Organisatorisch: es wird ein Schlüsselbuch geben.
8. August 2016: Von Alexander Callidus an Alexander Callidus Bewertung: +0.33 [1]

Und ewig grüßt das Murmeltier. Langsam erbricht es mich an - aber immerhin ist jetzt der Hergang klar.

Kann man eigentlich etwas für Überführung (incl. Rückfahrt geht jedesmal ein Tag drauf) sowie Nutzungsausfall während der Reparaturzeit ansetzen?




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8. August 2016: Von Tee Jay an Alexander Callidus

Kann man eigentlich etwas für Überführung (incl. Rückfahrt geht jedesmal ein Tag drauf) sowie Nutzungsausfall während der Reparaturzeit ansetzen?

Wie zuvor durchgekaut hängt das ganz von der Ausgestaltung Deines Hallen-Mietvertrages und Deiner Versicherung ab. Ich habe gerade aus Interesse in meine Allianz AMU nachgeschaut und folgende Stellen gefunden:

3.1 Transport des Luftfahrzeuges
Kann mit dem versicherten Luftfahrzeug aufgrund einer Panne der Flug nicht fortgesetzt werden und ist eine Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit am Pannenort nicht möglich, erstattet der Versicherer die entstehenden, nachzuweisenden Kosten für den Überlandtransport des versicherten Luftfahrzeuges. Zusätzlich werden die entstehenden, nachzuweisenden Kosten für den Rücktransport des Reisegepäcks der an Bord befindlichen Personen übernommen. Es gilt ein Höchstbetrag von EUR 2.500,--, der sich auf sämtliche Leistungen unter Ziffer 3.1 bezieht.

Jedoch steht weiter hinten bei Ausschlüssen:

4.2.6 die am Heimatflughafen des versicherten Luftfahrzeuges entstehen.

8. August 2016: Von Johannes König an Alexander Callidus

Als mein Motorrad in der Reparatur war (100% Schuld bei der Gegenseite), habe ich für jeden Tag Nutzungsausfall 50€ bekommen, da dies die Kosten für ein ähnliches Mietfahrzeug wären.

Analog übertragen könnte man hier sicherlich das typische Nutzungsszenario ansetzen. Wobei du dann im Falle eines Charters wohl nur den Trockencharter ersetzt bekämst, Sprit musst du immer selbst zahlen. Ohne Zustimmung der gegenerischen Versicherung geht das wohl aber kaum.

8. August 2016: Von Alexander Callidus an Tee Jay

Das hat nicht unbedingt etwas mit dem Hallen-Mietvertrag zu tun, da kann viel drin stehen. Man muß als Mieter nicht damit rechnen, daß sich das Hallentor bei Windlast um 70-100cm nach innen einbiegt.

8. August 2016: Von Tee Jay an Alexander Callidus

Das stimmt... bietet hinreichend Grund für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung... aber vielleicht trifft Ihr Euch irgendwo in der Mitte... zumindest ist es wünschenswert.

9. August 2016: Von ch ess an Alexander Callidus

Bei einer ähnlich-gelagerten Frage rund um ein Segelboot wurde ich belehrt:

Wenn es sich um einen Freizeit-/Hobbygegenstand handelt, dann besteht keine Pflicht den hypothetischen Nutzungsausfall monetär auszugleichen.

Genannte Ausnahme: Es entfällt wg (kurzfristiger) Verhinderung ein (nachweislich) geplanter Urlaub.

Im gegenständlichen Fall waren es 6 Monate ohne Boot und es gab NIX aus den Reparaturkosten (im fünfstelligen Bereich).

Auto/Motorrad werden eher als Nutzgegenstände angesehen und dann gibt es was ;-)


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