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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. August 2016: Von Tee Jay an Alexander Callidus

Kann man eigentlich etwas für Überführung (incl. Rückfahrt geht jedesmal ein Tag drauf) sowie Nutzungsausfall während der Reparaturzeit ansetzen?

Wie zuvor durchgekaut hängt das ganz von der Ausgestaltung Deines Hallen-Mietvertrages und Deiner Versicherung ab. Ich habe gerade aus Interesse in meine Allianz AMU nachgeschaut und folgende Stellen gefunden:

3.1 Transport des Luftfahrzeuges
Kann mit dem versicherten Luftfahrzeug aufgrund einer Panne der Flug nicht fortgesetzt werden und ist eine Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit am Pannenort nicht möglich, erstattet der Versicherer die entstehenden, nachzuweisenden Kosten für den Überlandtransport des versicherten Luftfahrzeuges. Zusätzlich werden die entstehenden, nachzuweisenden Kosten für den Rücktransport des Reisegepäcks der an Bord befindlichen Personen übernommen. Es gilt ein Höchstbetrag von EUR 2.500,--, der sich auf sämtliche Leistungen unter Ziffer 3.1 bezieht.

Jedoch steht weiter hinten bei Ausschlüssen:

4.2.6 die am Heimatflughafen des versicherten Luftfahrzeuges entstehen.

8. August 2016: Von Alexander Callidus an Tee Jay

Das hat nicht unbedingt etwas mit dem Hallen-Mietvertrag zu tun, da kann viel drin stehen. Man muß als Mieter nicht damit rechnen, daß sich das Hallentor bei Windlast um 70-100cm nach innen einbiegt.

8. August 2016: Von Tee Jay an Alexander Callidus

Das stimmt... bietet hinreichend Grund für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung... aber vielleicht trifft Ihr Euch irgendwo in der Mitte... zumindest ist es wünschenswert.


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