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9. August 2016: Von ch ess an Alexander Callidus

Bei einer ähnlich-gelagerten Frage rund um ein Segelboot wurde ich belehrt:

Wenn es sich um einen Freizeit-/Hobbygegenstand handelt, dann besteht keine Pflicht den hypothetischen Nutzungsausfall monetär auszugleichen.

Genannte Ausnahme: Es entfällt wg (kurzfristiger) Verhinderung ein (nachweislich) geplanter Urlaub.

Im gegenständlichen Fall waren es 6 Monate ohne Boot und es gab NIX aus den Reparaturkosten (im fünfstelligen Bereich).

Auto/Motorrad werden eher als Nutzgegenstände angesehen und dann gibt es was ;-)


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