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Luftrecht und Behörden | LBV Berlin-Brandenburg: Segelfluglizenzen ab 8.4.15 ungültig  
15. Januar 2015: Von Frank Naumann 
Liebe Freunde und Kollegen,

die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg schreibt derzeit auf ihrer Homepage:

Die Lizenzen zum Führen von Segelflugzeugen (GPL) und Ballonen verlieren gem. Art. 12 Abs. 2 a) VO (EU) 1178/2011 i.V.m. NfL I 218/12 spätestens zum 08.04.2015 ihre Gültigkeit.

Ich finde dazu weder in der EU-VO 1178/2011, noch in der (diese ändernde) EU-VO 290/2012, in NfL I 218/12 (deutsches Opt-Out) oder in NfL I 16-13 (Umwandlungsbericht) dafür irgendeine Rechtsgrundlage. Bei der deutschen GPL handelt es sich um eine nationale, ICAO-konforme, unbefristet gültige Lizenz.

Die EU-VO 1178/2011 i.V.m. 290/2012 führt für bestehende Lizenzen in Artikel 4 aus:

(1) JAR-gemäße Lizenzen, die ein Mitgliedstaat vor dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung erteilt oder anerkannt hat, gelten als gemäß dieser Verordnung ausgestellt. Die Mitgliedstaaten ersetzen diese Lizenzen spätestens bis 8. April 2018 durch Lizenzen, die dem in Teil-ARA festgelegten Format entsprechen.

(2) Nicht JAR-gemäße Lizenzen, einschließlich zugehöriger Berechtigungen, Zeugnisse, Anerkennungen und/oder Qualifikationen, die ein Mitgliedstaat vor der Anwendbarkeit dieser Verordnung erteilt oder anerkannt hat, werden von dem Mitgliedstaat, der die Lizenz erteilt hat, in Teil-FCL-Lizenzen umgewandelt.


In NfL I 16-13 (deutscher Umwandlungsbericht) heißt es zu den Segelfluglizenzen:

5. Die Segelflugzeugführerlizenzen gemäß § 39 LuftPersV können auf Antrag bis zum 08.04.2015 ohne weitere Überprüfung in eine Segelflugzeuglizenz (SPL) gemäß Verordnung (EU) 1178/2011 Anhang I FCL.205.S umgewandelt werden.

Die Frist zur Lizenzumwandlung für JAR-Lizenzen läuft also noch bis 2018. Für ICAO-Lizenzen ist überhaupt keine Frist festgelegt. Kann mir einer von den juristisch bewanderten Foristi da vielleicht auf die Sprünge helfen? Ich sehe weit und breit keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer die Behörde gültige ICAO-Lizenzen widerrufen könnte, schon gar nicht vor 2018.

Vielen Dank und schönen Abend

Frank
16. Januar 2015: Von Johannes König an Frank Naumann
Hallo,
die gesetzliche Grundlage kenne ich auch nicht, aber diese jetzt für die Segelflieger auslaufende Umschreibung ist im Endeffekt das selbe, was ein Jahr vorher für die Motorflieger passiert ist...

Am Anfang forderten die meisten Luftämter für die Umschreibung sogar, dass man ein aktuelles Medical beilegt und bestätigt, dass man die Ausübungsvorraussetzungen (Starts und Stunden in den letzten 24 Monaten) erfüllt.

Da gab es dann wohl einen nicht unerheblichen Shitstorm, bei der Segelfliegerei gibt es ja aufgrund der lebenslangen Lizenzen genug Piloten, die zwar noch eine Lizenz haben, aber vor 25 Jahren das letzte mal in einem Cockpit saßen...

Die meisten Ämter haben das aber zum Glück mittlerweile fallengelassen, siehe zum Beispiel hier das Luftamt Südbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/pruefung/09347/index.php

-- Zitat --
Für die Umwandlung des Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer, PPL(C), in eine Lizenz SPL/LAPL (S) bzw. für die die Umwandlung des Luftfahrerscheins für Freiballonführer, PPL(D), in eine Lizenz BPL/LAPL (B) ist das Vorliegen der Ausübungsvoraussetzungen nicht (mehr) zwingend erforderlich.

Nach einer Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kann vor Ablauf des opt-outs zum 08.04.2015 auch auf die Vorlage eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses verzichtet werden, um auf diese Weise bereits vor Ablauf des opt-outs möglichst viele Lizenzen in das neue Rechtssystem zu überführen.
-- Zitat --

Ich nehme an, du willst dich gegen diese Zwangsumstellung wehren. Da sich der Vorgang aber mittlerweile auf das Ausfüllen eines Antrags mit Lizenzkopie reduziert hat, glaube ich nicht, dass sich der Aufwand lohnt.

Grüße aus dem Süden,
Johannes
16. Januar 2015: Von Hubert Eckl an Frank Naumann Bewertung: +1.00 [1]
Ich finde es jedenfalls einen Super Service, das die Behörde alle Lizenzinhaber anschreibt und sie auf das Datum aufmerksam macht. Das müssen die nicht!
16. Januar 2015: Von Frank Naumann an Hubert Eckl
Schon recht, nur scheint das Datum nach meinen Recherchen frei erfunden...
16. Januar 2015: Von Lutz D. an Frank Naumann
Ich denke, es geht da um die nicht-JAR-konformen ICAO Lizenzen.
16. Januar 2015: Von Manfred Schulz an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]
Zitat Hubert: "Ich finde es jedenfalls einen Super Service, das die Behörde alle Lizenzinhaber anschreibt und sie auf das Datum aufmerksam macht. Das müssen die nicht!"

Entschuldigung, aber da möchte ich Dir widersprechen: Ein "Super-Service" bei gleichen Bürokratiekosten und sogar reduziertem Portoaufwand für die Fliegergemeinde wäre gewesen, wenn irgendwann im Winter die neuen, zum nun wiederholten Male wieder lebenslänglich gültigen Segelfluglizenzen im Briefkasten gelegen hätten, denn der Segelflug war ja bislang schon "lebenslänglich" gültig, was aber für die Bürokratie offenkundig ein star
k interpretierbarer Begriff ist...
Diese Behörde hat nicht den Hauch eines Lobes verdient. Und ganz sicher auch keine Blumen wie damals für den unsäglichen Kasper aus ebendieser Behörde, der aus dem Zahlungsverzug bei Behördengebühren meinte eine ZüP-relevante "Unzuverlässigkeit" herleiten zu können...
17. Januar 2015: Von Reinhard Rüdiger an Manfred Schulz Bewertung: +2.00 [2]
Bei allem Verständnis für diese Forderung: Das funktioniert leider nicht. Bürokratie arbeitet in diesen Bereichen nur auf Antrag, und den können sie nun nicht auch noch an sich selbst stellen.
17. Januar 2015: Von Alfred Obermaier an Reinhard Rüdiger
Schon wieder so ein "Behördenversteher" Beitrag.
Dachte immer die Behörde sei für die Bürger da.
Offenbar ist es umgekehrt.
Angenehmes Wochenende.
17. Januar 2015: Von Name steht im Profil an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Alfred,

Ist ja auch so. Genau so wie:

- Ein Krankenhaus ist nicht dazu da um Geld zu verdienen sondern Patienten zu heilen und pflegen.

- Eine Versicherung hat zum Ziel Schäden zu bezahlen

- Ein Makler hat zum Ziel dem Interessenten das beste Immobilienobjekt zu vermitteln

die Liste könnte man Endlos fortsetzen (ich weiß der Vergleich hinkt, da es hier um Geld verdienen geht). Das abstruse an Behörden: Der Bürger wird gezwungen die Behörde zu nutzen durch Vorschriften und Gesetze. Die Behörde behandelt den Bürger wie ein lästiges Störobjekt "Wie können sie es wagen mit ihrem lächerlichen Antrag meinen wichtigen Tagesablauf zu stören und meine wertvolle Zeit zu stehlen."

Antwort: Weil DEIN Arbeitgeber, der von MEINEM Geld bezahlt wird mich ZWINGT hier zu stehen und er DICH bezahlt um meinen Antrag zu bearbeiten.

Ein wenig Empathie wäre aber trotzdem angebracht: Keiner von uns kann behaupten, dass er wenn es bei ihm mit der Schule nicht geklappt hätte, nun nicht auch in einer Behörde sitzen könnte.......

Hör mich schon an wie ein Revoluzzer

Gruß

Thomas

17. Januar 2015: Von Hubert Eckl an Manfred Schulz Bewertung: +1.00 [1]
Was kann die Untere Luftfahrtbehörde für die Gesetzeslage? Das was Du Dir wünscht ist zu schön um je wahr zu werden. Kann das sein, dass Du grad Legislative mit Exekutive verwechselst?
17. Januar 2015: Von Reinhard Rüdiger an Alfred Obermaier
Alfred, wenn der Bürger versteht wie eine Behörde tickt, dann funktioniert viel mehr, als wenn der Bürger nur erwartet, dass die Behörde nur ihn verstehen muss.
18. Januar 2015: Von Alexander Callidus an Name steht im Profil Bewertung: +4.33 [5]
"Ein wenig Empathie wäre aber trotzdem angebracht: Keiner von uns kann behaupten, dass er wenn es bei ihm mit der Schule nicht geklappt hätte, nun nicht auch in einer Behörde sitzen könnte...…."

So simpel? Ab Referenten-, spätestens ab Referatsleiterebene hast Du es mit oft sehr schlauen Menschen nach erfolgreicher Bildungskarriere zu tun. Die EU in Brüssel beispielsweise kann es sich leisten, ihren Nachwuchs aus der jungen Bildungselite der Mitgliedsländer beinahe per Hand zu selektieren.

Auf der anderen Seite der Verteilungskurve: Ob man nun nach der Ausbildung in einem Auffangfach Sprechblasen absondernd in der freien Wirtschaft oder C&A-tragend in einer Behörde alimentiert wird, hängt mehr von der Persönlichkeit als vom Intellekt ab.
18. Januar 2015: Von Manfred Schulz an Hubert Eckl
Hubert schrieb: "Kann das sein, dass Du grad Legislative mit Exekutive verwechselst?"

Ich hab nichts verwechselt, ich hab einfach nur geträumt, wie es hätte auch abgehandelt werden können. Etwas lebenslänglich Gültiges läuft überraschend ab, das ist paradox, weil "lebenslänglich" eine sehr exakte Angabe zu sein scheint, zumindest solange man sich nicht im Bereich des Strafrechts bewegt.

Eine Strategie hätte sein können, genauso zu verfahren wie mit der Fahrerlaubnis, wo die Alten einen fröhlichen Weiterbestand neben den Neuen geniessen. Schadet offenkundig niemandem, wie die jahrzehntelange Praxis in Strassenverkehr belegt.
Eine andere hätte sein können, das Papier, die Lizenz per Postzusendung auszutauschen (warum soll eine Behörde, die das Wort "lebenslänglich" so unglaublich frei interpretieren darf, diesen schlichten Papiertausch nicht machen dürfen?).
Entschieden hat man sich stattdessen für den klassischen Weg deutscher Bürokratie:
Ein Hinweisschreiben "Dein Lebenslänglich kannste vergessen, ab 8.April bist Du Fussgänger, wenn Du nicht zuvor zu Behördenkreuze kriechst."

Natürlich würde ich liebend gerne der Legislative in den Allerwertesten treten ob dieser Frechheit. Aber die schweigt fein und die Exekutive fühlt sich eben bemüßigt, ein Schreiben mit obigen Inhalt zu verteilen.

Und, das tut mir Leid, da will es mir einfach nicht gelingen auch nur ein zartes Wort des Lobes abzusondern.
18. Januar 2015: Von Name steht im Profil an Alexander Callidus
DAS WAR EIN SCHERZ.
Schön aber dass du mir den Behördenapparat erklärst. Muss ich ja nicht die ziemlich schlauen Staatsbeamten in meiner Familie Fragen.
Dein Shot gegen C&A: so simpel? Wenig Gehalt = C&A? Ich war letzte Woche drin.
Allerdings "Auffangfach" musst du mir noch erklären. Da langt mein Intellekt nicht. (Echte Frage)
Gruß
Thomas
18. Januar 2015: Von Alexander Callidus an Name steht im Profil
Sortiment, Preise und Zielgruppe sind bei cheap&awful anders als z.B. bei P&C.
Als Resultat auch die Sozialstruktur ihrer Kunden
20. Januar 2015: Von Norbert S. an Alexander Callidus
ab Referatsleiterebene hast Du es mit oft sehr schlauen Menschen nach erfolgreicher Bildungskarriere zu tun. Die EU in Brüssel beispielsweise kann es sich leisten, ihren Nachwuchs aus der jungen Bildungselite der Mitgliedsländer beinahe per Hand zu selektieren.

Um so schlimmer! Das sind dann diejenigen, die sich, wie bei EASA, erst noch profilieren müssen und so einen Mist wie Part M verzapfen. Oder den Internetauftritt der EASA. Die sollten vor oder nach ihrem Jura Studium erst einmal ein Jahr Praktikum in einem Werftbetrieb absolvieren, wäre mal etwas sinnvolles.
Sonst können wir nur mit J.W.v.G. sagen "Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los ..."
20. Januar 2015: Von Markus Doerr an Norbert S.
Gerufen haben wir die nicht.
Das war der Franzose mit einem Hass gegen die GA, einer leeren Birne und verdammt viel Arroganz.
Dafür hat der den European Business Award 2013 bekommen.
Patrick Goudou

20. Januar 2015: Von Winfried Weiss an Manfred Schulz Bewertung: +3.00 [3]
"Ein "Super-Service" bei gleichen Bürokratiekosten und sogar reduziertem Portoaufwand für die Fliegergemeinde wäre gewesen, wenn irgendwann im Winter die neuen, zum nun wiederholten Male wieder lebenslänglich gültigen Segelfluglizenzen im Briefkasten gelegen hätten,"

Da wird ja wieder blind gegen die Verwaltung geschossen...
Dass vielleicht etliche Inhaber von alten lebenslang gültigen Lizenzen umgezogen sind oder gar nicht mehr leben und dass als Folge vielleicht Hunderte von Briefen mit neuen "automatisch versandten" Lizenzen wieder zur Behörde zurück kommen, auf den Gedanken kommt die hier vertretene Luftfahrtintelligenz offensichtlich nicht.
Selbst in den ach so Luftfahrt- tollen USA lagen die neuen IFR-Berechtigungen auch nicht im Briefkasten, sondern die Inhaber der alten lebenslang gültigen Papier-Berechtigungen mussten die neuen Plastikkärtchen ebenfalls neu beantragen. Wer das nicht tat, bekam eben keine neue gültige Lizenz/Berechtigung.
21. Januar 2015: Von Frank Naumann an Frank Naumann
Nachdem wir uns nun alle gründlich zum IQ von Behördenmitarbeitern ausgetauscht haben, würde ich die geschätzte Aufmerksamkeit der Foristi noch einmal auf die Kernfrage fokussieren wollen:

Wo genau, in welchem Gesetz steht, daß die bestehenden Lizenzen nach dem 8.4.15 ihre Gültigkeit verlieren?

Zweckdienliche Hinweise aus der Bevölkerung werden auf Wunsch auch vertraulich behandelt :-)

21. Januar 2015: Von Alfred Obermaier an Frank Naumann
Frank, m.W. steht das so explizit in keinem Gesetz. NfL I 116/13 wird von den Luftämtern so verstanden. Bitte gerne um Korrektur wer es besser weiß.


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21. Januar 2015: Von Alfred Obermaier an Alfred Obermaier
25. Januar 2015: Von Juergen Baumgart an Manfred Schulz
Genau meine Meinung !

Auch beim BZF hiess es mal "lebenslang gültig".

Und wenn die Behörden es nicht auf die Reihe kriegen, den Schein rechtzeitig umzuschreiben, ist der Pilot der Dumme,
und weiterfliegen mit altem Schein kann als Straftat (!) geahndet werden !

Ich wiederhole mich:
Letztes Jahr waren aus gleichem Grund mehrere Motorpiloten unseres Vereins mehrere Wochen gegroundet, inclusive mir.
Meinen Schein bekam ich nach ca. 4 Wochen Nichtfliegens , also ca. 6 Wochen nach Einreichen.
Komischerweise stand dann aber als Ausstellungsdatum das Datum des Einreichens drin.
Irgendwo ist das alles eines Rechtsstaates nicht würdig.

Genauso komisch ist doch, daß wenn ein Flugschüler seine Prüfungen absolviert hat, er u.U. ewig warten muss bis sein Papier da ist und er wieder fliegen darf. Was spräche z.B. gegen ein Interimspapierchen , direkt vom Prüfer nach bestandener Prüfung ausgehändigt ?

Übertragt diese Vorgänge doch mal 1:1 auf Auto/Strassenverkehr, was da los wäre !

Von allen Vorgehensweisen wird doch immer die uns max. abträgliche verwendet, wir werden ver....scht nach Strich und Faden.

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