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16. Januar 2015: Von Johannes König an Frank Naumann
Hallo,
die gesetzliche Grundlage kenne ich auch nicht, aber diese jetzt für die Segelflieger auslaufende Umschreibung ist im Endeffekt das selbe, was ein Jahr vorher für die Motorflieger passiert ist...

Am Anfang forderten die meisten Luftämter für die Umschreibung sogar, dass man ein aktuelles Medical beilegt und bestätigt, dass man die Ausübungsvorraussetzungen (Starts und Stunden in den letzten 24 Monaten) erfüllt.

Da gab es dann wohl einen nicht unerheblichen Shitstorm, bei der Segelfliegerei gibt es ja aufgrund der lebenslangen Lizenzen genug Piloten, die zwar noch eine Lizenz haben, aber vor 25 Jahren das letzte mal in einem Cockpit saßen...

Die meisten Ämter haben das aber zum Glück mittlerweile fallengelassen, siehe zum Beispiel hier das Luftamt Südbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/pruefung/09347/index.php

-- Zitat --
Für die Umwandlung des Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer, PPL(C), in eine Lizenz SPL/LAPL (S) bzw. für die die Umwandlung des Luftfahrerscheins für Freiballonführer, PPL(D), in eine Lizenz BPL/LAPL (B) ist das Vorliegen der Ausübungsvoraussetzungen nicht (mehr) zwingend erforderlich.

Nach einer Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kann vor Ablauf des opt-outs zum 08.04.2015 auch auf die Vorlage eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses verzichtet werden, um auf diese Weise bereits vor Ablauf des opt-outs möglichst viele Lizenzen in das neue Rechtssystem zu überführen.
-- Zitat --

Ich nehme an, du willst dich gegen diese Zwangsumstellung wehren. Da sich der Vorgang aber mittlerweile auf das Ausfüllen eines Antrags mit Lizenzkopie reduziert hat, glaube ich nicht, dass sich der Aufwand lohnt.

Grüße aus dem Süden,
Johannes

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