Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

18. Januar 2015: Von Manfred Schulz an Hubert Eckl
Hubert schrieb: "Kann das sein, dass Du grad Legislative mit Exekutive verwechselst?"

Ich hab nichts verwechselt, ich hab einfach nur geträumt, wie es hätte auch abgehandelt werden können. Etwas lebenslänglich Gültiges läuft überraschend ab, das ist paradox, weil "lebenslänglich" eine sehr exakte Angabe zu sein scheint, zumindest solange man sich nicht im Bereich des Strafrechts bewegt.

Eine Strategie hätte sein können, genauso zu verfahren wie mit der Fahrerlaubnis, wo die Alten einen fröhlichen Weiterbestand neben den Neuen geniessen. Schadet offenkundig niemandem, wie die jahrzehntelange Praxis in Strassenverkehr belegt.
Eine andere hätte sein können, das Papier, die Lizenz per Postzusendung auszutauschen (warum soll eine Behörde, die das Wort "lebenslänglich" so unglaublich frei interpretieren darf, diesen schlichten Papiertausch nicht machen dürfen?).
Entschieden hat man sich stattdessen für den klassischen Weg deutscher Bürokratie:
Ein Hinweisschreiben "Dein Lebenslänglich kannste vergessen, ab 8.April bist Du Fussgänger, wenn Du nicht zuvor zu Behördenkreuze kriechst."

Natürlich würde ich liebend gerne der Legislative in den Allerwertesten treten ob dieser Frechheit. Aber die schweigt fein und die Exekutive fühlt sich eben bemüßigt, ein Schreiben mit obigen Inhalt zu verteilen.

Und, das tut mir Leid, da will es mir einfach nicht gelingen auch nur ein zartes Wort des Lobes abzusondern.
25. Januar 2015: Von Juergen Baumgart an Manfred Schulz
Genau meine Meinung !

Auch beim BZF hiess es mal "lebenslang gültig".

Und wenn die Behörden es nicht auf die Reihe kriegen, den Schein rechtzeitig umzuschreiben, ist der Pilot der Dumme,
und weiterfliegen mit altem Schein kann als Straftat (!) geahndet werden !

Ich wiederhole mich:
Letztes Jahr waren aus gleichem Grund mehrere Motorpiloten unseres Vereins mehrere Wochen gegroundet, inclusive mir.
Meinen Schein bekam ich nach ca. 4 Wochen Nichtfliegens , also ca. 6 Wochen nach Einreichen.
Komischerweise stand dann aber als Ausstellungsdatum das Datum des Einreichens drin.
Irgendwo ist das alles eines Rechtsstaates nicht würdig.

Genauso komisch ist doch, daß wenn ein Flugschüler seine Prüfungen absolviert hat, er u.U. ewig warten muss bis sein Papier da ist und er wieder fliegen darf. Was spräche z.B. gegen ein Interimspapierchen , direkt vom Prüfer nach bestandener Prüfung ausgehändigt ?

Übertragt diese Vorgänge doch mal 1:1 auf Auto/Strassenverkehr, was da los wäre !

Von allen Vorgehensweisen wird doch immer die uns max. abträgliche verwendet, wir werden ver....scht nach Strich und Faden.

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang