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25. Januar 2015: Von Juergen Baumgart an Manfred Schulz
Genau meine Meinung !

Auch beim BZF hiess es mal "lebenslang gültig".

Und wenn die Behörden es nicht auf die Reihe kriegen, den Schein rechtzeitig umzuschreiben, ist der Pilot der Dumme,
und weiterfliegen mit altem Schein kann als Straftat (!) geahndet werden !

Ich wiederhole mich:
Letztes Jahr waren aus gleichem Grund mehrere Motorpiloten unseres Vereins mehrere Wochen gegroundet, inclusive mir.
Meinen Schein bekam ich nach ca. 4 Wochen Nichtfliegens , also ca. 6 Wochen nach Einreichen.
Komischerweise stand dann aber als Ausstellungsdatum das Datum des Einreichens drin.
Irgendwo ist das alles eines Rechtsstaates nicht würdig.

Genauso komisch ist doch, daß wenn ein Flugschüler seine Prüfungen absolviert hat, er u.U. ewig warten muss bis sein Papier da ist und er wieder fliegen darf. Was spräche z.B. gegen ein Interimspapierchen , direkt vom Prüfer nach bestandener Prüfung ausgehändigt ?

Übertragt diese Vorgänge doch mal 1:1 auf Auto/Strassenverkehr, was da los wäre !

Von allen Vorgehensweisen wird doch immer die uns max. abträgliche verwendet, wir werden ver....scht nach Strich und Faden.

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