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14. August 2014: Von Flieger Max Loitfelder an Wolfgang Oestreich
Die Fixkosten darf man eben nicht ansetzen..
14. August 2014: Von Emanuel von Kienlin an Kim-Julian Becker
Super Idee!

wie das in den USA z.B. gelöst worden ist, ist hier zu sehen:

https://flytenow.com/

https://venturebeat.com/2014/08/08/now-you-can-book-a-seat-on-a-small-plane-adventure-through-flytenow/


Die Gründer haben daraus ein Business entwickelt und bereits knapp 150.000 USD Venture Capital bekommen.

Viel Erfolg bei der weiteren Umsetzung!!

EK
14. August 2014: Von Sim L..... an Emanuel von Kienlin
Ist jetzt nur die Situation in den USA:
Interessant, dass es dort auf Venturebeat heißt man gehe von einer positiven Rückmeldung zur rechtlichen Bewertung von Seiten der FAA aus. Wir hatten das schon vor einem knappen halben Jahr hier behandelt. Ich einem meiner Posts verweise ich dort auf das "FAA Safety Briefing" Magazin Sept/Oct 2010. Dort ist die Rede, dass ein öffentliches Anbieten ("Holding out") bei PPL nicht erlaubt sei. Immerhin ist dort klar geregelt, welche Kosten aufteilbar sind: "...operating expenses of a flight with passengers—and those operating expenses can only involve fuel, oil, airport expenditures, or rental fees." Wie gesagt, das ist nur die Situation in den USA.

Ich hätte dort nicht so schnell reininvestiert. - Das hätte ich allerdings auch nicht bei Air B&B, Uber, etc. und die sind jetzt in aller Munde.
15. August 2014: Von Wolfgang Oestreich an Flieger Max Loitfelder
Fixkosten dürfen zwar nicht angesetzt werden, jedoch kann man von den Mitfliegern ja einen höheren Anteil an den Betriebskosten (AVGAS, Landegebühren, Handling) verlangen, da ja eine gleichmäßige Auftilung wohl auch nicht vorgeschrieben ist. Ich darf halt nicht mehr einnehmen, als der Flug an Betriebskosten verusacht.
Intersssant wäre noch die Frage der steuerlichen Gestaltung und der Versicherungstecxhnische Part. Habe ich womöglich bei der Annahme von Geld einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, dessen Umsatz versteuert werden muß und greift die CSL auch bei der ja quasi endgeltlichen Beförderung von Fluggästen.
15. August 2014: Von Achim H. an Emanuel von Kienlin
Die Gründer haben daraus ein Business entwickelt und bereits knapp 150.000 USD Venture Capital bekommen.

Nenne es Uberflieger.com und die Bewertung liegt bei 12 Mrd Dollar. Am besten wenn die Dienstleitung illegal ist, das macht es noch interessanter für die Investoren...
15. August 2014: Von Lutz D. an Wolfgang Oestreich
Wieso darf man keine Fixkosten in Ansatz bringen?

15. August 2014: Von Wolfgang Oestreich an Lutz D.
Aus der AOPA Meldung:

An welchen Kosten dürfen „Gastflieger“ beteiligt werden?

Unter Art. 6 Abs. 4a a) fallen Flüge von Privatpiloten und damit die sog. Selbstkostenflüge. Hier sind die direkten Kosten auf alle Insassen des Luftfahrzeugs inklusive des Piloten umzulegen. Direkte Kosten sind generell definiert als Kosten, die einem Bezugsobjekt verursachungsgerecht zugerechnet werden können. Diese direkten Kosten werden oft mit den variablen Kosten verwechselt, den direkten Kosten können aber auch Fixkosten anteilig zugerechnet werden. Liegt eine Charterrechnung vor, dann ist die Ermittlung der Kosten denkbar einfach. Bei Flügen mit Flugzeugen, die Eigentum des Piloten sind, ist es aufwändiger die direkten Kosten zu ermitteln. Auf jeden Fall darf der Pilot keinen Gewinn erzielen. Was etwas irritiert ist der Umstand, dass die EASA bei Selbstkostenflügen keine Anrechnung von „Annual Cost“ vorsieht und in ihrem Guidance Material diese jährlichen Kosten reichlich schwammig als die Kosten für die Haltung, Wartung und den Betrieb eines Luftfahrzeugs über die Periode eines Kalenderjahrs definiert.

15. August 2014: Von Olaf Musch an Wolfgang Oestreich
Das wäre dann aber eine Ungleichbehandlung zwischen Charter-Pilot und Eigentümer-Pilot. Und das dürfte so auch wieder nicht zulässig sein. Als Nicht-Anwalt frage ich mich aber, wer da wen verklagen müsste, um das mal aufzurollen. Muss ein Eigner die EASA verklagen, weil die Vorschrift (oder deren Auslegung?) zu Ungleichbehandlung unter den GA-Piloten führt?

Olaf
15. August 2014: Von Kim-Julian Becker an Emanuel von Kienlin
Wow Danke für den Hinweis…Die heißen ja sogar fast gleich :( Sind wohl jetzt erst gestartet, deswegen hab ich das bei der Recherche damals nicht mitbekommen
15. August 2014: Von Alexander Callidus an Olaf Musch
"Als Nicht-Anwalt frage ich mich aber, wer da wen verklagen müsste, um das mal aufzurollen."

Als Nicht-Anwalt frage ich mich, wer da sein Umfeld freiwillig mit juristischen Spinnfäden durchzieht.
15. August 2014: Von Ursus Saxum-is an Alexander Callidus
Es bleibt einem bei der Betätigung in einem solchen Feld nichts anderes übrig als sich mit den juristischen Rahmen ausführlich zu beschäftigen. Für blauäugig naives einfach Starten haben wir die falsche Kultur und Gesellschaft.
15. August 2014: Von Alexander Callidus an Ursus Saxum-is
Wenn Du blauäugig und naiv weglässt, kann das eine interessante Diskussion sein:
Wieviel juristische Festlegung, notfalls auch mit Aufwand (Klage), brauchen wir für Alltagsdinge?
Fällt die Fliegerei unter Alltagsdinge? Gibt es da einen Unterschied zwischen 12h/a-Fliegern und 100h/a Fliegern, die Kosten steuerlich geltend machen?
Welche Kultur und welches Selbstverständnis haben wir?
Wirken sich zunehmende juristische Festlegungen auf dieses Selbstverständnis aus?

Es ist dann ja gut möglich, daß wir unterschiedliche Ansichten haben.
15. August 2014: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Kim-Julian Becker Bewertung: +2.00 [2]
Hi, in Sachen "Business-Case" bin ich "not convinced". Es gibt "das Original", und das ist m.E. "eddh.de". Der unermüdliche Siegfried Kottysch ist zwar nicht übereifrig, seine Website auf Responsive-Design etc. umzuprogrammieren, aber er hat einen Vorteil: Diverse Fernsehsender und Zeitungen haben schon über ihn berichtet, und deswegen ist auch m.W. seine Seite die einzige, auf der wenigstens ein paar Inserate stehen.

D.h., er ist das "Amazon" am Markt, oder besser: Das "eBay" (denn ich gehe dahin mit meinem Inserat, wo der Markt ist). Wir haben hier "flugausflug.com" begleitet, und trotzdem ist da leider nicht viel los.

eddh.de hat eine Sache recht gut gemacht: Wir reden hier von einem Freitext-Feld plus 3-4 Minimalfeldern. Und solange ich alle Angebote oder Gesuche in 5 Minuten mühelos überfliegen kann, ist das Freitextfeld optimal. Da lese ich, wie flexibel, wie ernstgemeint der Wunsch ist, ob kurz- oder langfristig, und kann - natürlich eigentlich ein NoGo für 2014, aber es geht ja, direkt dem anderen eine E-Mail schreiben.

Wir GAler werden in keiner Weise auch nur einen Bruchteil des Airliner-Volumens abdecken. Wenn ich auf eddh.de "Flug Frankfurt <-> Ibiza" sehe, weiß ich: Nee, nix verstanden. Da sammelt vielleicht - Fotoupload und Willigkeit vorausgesetzt - Dich allenfalls ein Oligarch mit seiner Citation ein. Die Realität ist schön im Video "Schmidt Max testet die Mitflugbörse" in ihrer ganzen Eigenheit beschrieben: https://eddh.de/presse/references.html
Für "uns" eignen sich ganz überwiegend Leute, die "mal mitfliegen" möchten - als Erlebnis.

Das nächste, das liebe Geld: Die Idee: "Solange ich nur einen Euro Kosten mittrage", wird Dir jeder Versicherungs-Anwalt mit aller Energie im Zweifelsfall so drehen, warum genau Du mind. 1 Euro Gewinn gemacht hast. Nicht zu vergessen: M.E. ist das Inserat: "Ich fliege Dich wohin Du willst für 100 Euro/h, denn ich brauch' Stunden und buttere 50 Euro hinzu" sehr gefährlich. Auch andere Airlines fliegen mit Defizit, im Kern zielt die Kostenteilungsakzeptanz m.W. auf Interessensgleichheit ab. (Was übrigens genau für die Mitflugbörsen spricht).

Ich sähe eine Chance für einen "Markt" eher ganz anders herum:
- Piloten in Deiner Region stellen sich vor.
- Georg mit der DA40, der öfters auf die Inseln fliegt.
- Sepp, der gerne eine C172 chartert, um vorzugsweise nach Frankreich zu fliegen.
So, und dann kannst Du als Interessent 1-5 Piloten anklicken und ihnen eine Nachricht schreiben.
Oder dem Piloten "followen", und der Pilot kann schreiben: Ich plane nächstes WE Insel - ob Borkum oder Norderney, ist mir egal, und die "Follower" kriegen eine e-Mail.

Im Gegensatz zu einem ausgefeilten Streckennetzkatalog bedeutet das nicht den Frust "Keiner fliegt mich nach Ibiza am 20.08.", sondern eine langfristige "Kundenbindung".

Cheers, Georg

P.S. Ich habe ein paar Mal für die besagten 100 Euro/h Leute rumgeflogen, weil ich jederzeit auf die Charterpreise einer DA40 verweisen kann und meine eigenen Kosten lieber gar nicht wissen will. Das lief im Bekanntenkreis und erweitert, und manchmal biete ich auch einfach auf Plattformen wie Spontacts einen Mitflug an, oft kostenlos oder gegen "das Fischbrötchen auf der Insel". Ist bisher immer nett gewesen, ich habe ein bisschen Werbung für die GA gemacht, jemandem das Fliegen ermöglicht, der es sich nicht leisten könnte, und meine Ökobilanz je Sitzplatz deutlich verbessert.
19. August 2014: Von Malte Höltken an Kim-Julian Becker Bewertung: +2.00 [2]
FYI: https://de.scribd.com/doc/236884814/FAA-Ruling-Banning-Planesharing
19. August 2014: Von Dr. Oliver Brock an Emanuel von Kienlin
Stichwort "Business Case":

Wer bezahlt eigentlich wann und in welcher Höhe die Betreiber dieser Mitflugbörse?

Nicht nur, dass wir ihm/ihnen für die BA-Arbeit noch gute Tips geben (dagegen ist auch nichts zu sagen, aber eigenständige wissenschaftliche Arbeit ist das nicht mehr gerade), mir ist vor allem noch völlig unklar, was es für Vermittlungsgebühren nach der Betaphase geben wird...!

Aufklärung wäre nett.
19. August 2014: Von Kim-Julian Becker an Dr. Oliver Brock
Also vielleicht hab ich das etwas missverständlich ausgedrückt. Wir haben unseren Bachelor schon erfolgreich hinter uns gebracht. Wir haben damals (im März) aber nur einen Prototypen gebaut. Jetzt sitzen wir an der richtigen Umsetzung der Seite.
Zu den Kosten kann ich noch nichts konkretes sagen, das wissen wir selbst noch nicht. Wahrscheinlich werden wir irgendwann eine Gebühr für jeden vermittelten Flug nehmen. Die Beta ist natürlich kostenfrei und auch danach wird man nicht in eine Abofalle oder ähnliches rutschen.
20. August 2014: Von Dr. Oliver Brock an Kim-Julian Becker
Ist zwar ein anderes Land, aber:


ich frage mich immer,weshalb im KFZ-Bereich Mitfahrzentralen schon lange existieren dürfen, "Uber" aber verboten ist und im GA-Bereich es zumindest schwierig erscheint.
Gleichbehandlung?
Manchmal finde ich es richtig schade, kein Jurist zu sein...

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