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15. August 2014: Von Lutz D. an Wolfgang Oestreich
Wieso darf man keine Fixkosten in Ansatz bringen?

15. August 2014: Von Wolfgang Oestreich an Lutz D.
Aus der AOPA Meldung:

An welchen Kosten dürfen „Gastflieger“ beteiligt werden?

Unter Art. 6 Abs. 4a a) fallen Flüge von Privatpiloten und damit die sog. Selbstkostenflüge. Hier sind die direkten Kosten auf alle Insassen des Luftfahrzeugs inklusive des Piloten umzulegen. Direkte Kosten sind generell definiert als Kosten, die einem Bezugsobjekt verursachungsgerecht zugerechnet werden können. Diese direkten Kosten werden oft mit den variablen Kosten verwechselt, den direkten Kosten können aber auch Fixkosten anteilig zugerechnet werden. Liegt eine Charterrechnung vor, dann ist die Ermittlung der Kosten denkbar einfach. Bei Flügen mit Flugzeugen, die Eigentum des Piloten sind, ist es aufwändiger die direkten Kosten zu ermitteln. Auf jeden Fall darf der Pilot keinen Gewinn erzielen. Was etwas irritiert ist der Umstand, dass die EASA bei Selbstkostenflügen keine Anrechnung von „Annual Cost“ vorsieht und in ihrem Guidance Material diese jährlichen Kosten reichlich schwammig als die Kosten für die Haltung, Wartung und den Betrieb eines Luftfahrzeugs über die Periode eines Kalenderjahrs definiert.

15. August 2014: Von Olaf Musch an Wolfgang Oestreich
Das wäre dann aber eine Ungleichbehandlung zwischen Charter-Pilot und Eigentümer-Pilot. Und das dürfte so auch wieder nicht zulässig sein. Als Nicht-Anwalt frage ich mich aber, wer da wen verklagen müsste, um das mal aufzurollen. Muss ein Eigner die EASA verklagen, weil die Vorschrift (oder deren Auslegung?) zu Ungleichbehandlung unter den GA-Piloten führt?

Olaf
15. August 2014: Von Alexander Callidus an Olaf Musch
"Als Nicht-Anwalt frage ich mich aber, wer da wen verklagen müsste, um das mal aufzurollen."

Als Nicht-Anwalt frage ich mich, wer da sein Umfeld freiwillig mit juristischen Spinnfäden durchzieht.
15. August 2014: Von Ursus Saxum-is an Alexander Callidus
Es bleibt einem bei der Betätigung in einem solchen Feld nichts anderes übrig als sich mit den juristischen Rahmen ausführlich zu beschäftigen. Für blauäugig naives einfach Starten haben wir die falsche Kultur und Gesellschaft.
15. August 2014: Von Alexander Callidus an Ursus Saxum-is
Wenn Du blauäugig und naiv weglässt, kann das eine interessante Diskussion sein:
Wieviel juristische Festlegung, notfalls auch mit Aufwand (Klage), brauchen wir für Alltagsdinge?
Fällt die Fliegerei unter Alltagsdinge? Gibt es da einen Unterschied zwischen 12h/a-Fliegern und 100h/a Fliegern, die Kosten steuerlich geltend machen?
Welche Kultur und welches Selbstverständnis haben wir?
Wirken sich zunehmende juristische Festlegungen auf dieses Selbstverständnis aus?

Es ist dann ja gut möglich, daß wir unterschiedliche Ansichten haben.

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