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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. August 2014: Von Olaf Musch an Wolfgang Oestreich
Das wäre dann aber eine Ungleichbehandlung zwischen Charter-Pilot und Eigentümer-Pilot. Und das dürfte so auch wieder nicht zulässig sein. Als Nicht-Anwalt frage ich mich aber, wer da wen verklagen müsste, um das mal aufzurollen. Muss ein Eigner die EASA verklagen, weil die Vorschrift (oder deren Auslegung?) zu Ungleichbehandlung unter den GA-Piloten führt?

Olaf
15. August 2014: Von Alexander Callidus an Olaf Musch
"Als Nicht-Anwalt frage ich mich aber, wer da wen verklagen müsste, um das mal aufzurollen."

Als Nicht-Anwalt frage ich mich, wer da sein Umfeld freiwillig mit juristischen Spinnfäden durchzieht.
15. August 2014: Von Ursus Saxum-is an Alexander Callidus
Es bleibt einem bei der Betätigung in einem solchen Feld nichts anderes übrig als sich mit den juristischen Rahmen ausführlich zu beschäftigen. Für blauäugig naives einfach Starten haben wir die falsche Kultur und Gesellschaft.
15. August 2014: Von Alexander Callidus an Ursus Saxum-is
Wenn Du blauäugig und naiv weglässt, kann das eine interessante Diskussion sein:
Wieviel juristische Festlegung, notfalls auch mit Aufwand (Klage), brauchen wir für Alltagsdinge?
Fällt die Fliegerei unter Alltagsdinge? Gibt es da einen Unterschied zwischen 12h/a-Fliegern und 100h/a Fliegern, die Kosten steuerlich geltend machen?
Welche Kultur und welches Selbstverständnis haben wir?
Wirken sich zunehmende juristische Festlegungen auf dieses Selbstverständnis aus?

Es ist dann ja gut möglich, daß wir unterschiedliche Ansichten haben.

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