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Sonstiges | Trampen an der Startbahn  
8. September 2013: Von Achim H.  Bewertung: +1.00 [1]
Aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung von heute. Die FAZ/FAS fällt mir in letzter Zeit mit einigen positiven Artikeln zur GA auf.

PS: Die FAZ-App bietet "Teilen" für eine Seite an, damit bin ich der Auffassung, dass ich das hier wiedergeben darf.

PPS: Sonnenbrand und steifen Nacken in der Katana. Ich war schon immer der Auffassung, dass durchsichtige Hauben Mist sind ;-)


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TrampenanderStartbahn.pdf
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8. September 2013: Von Sim L..... an Achim H.
Hallo Achim, et al.,

Nett geschriebener Artikel. Es könnte so einfach sein. Mit ein paar Passagieren wird es sogar für Otto-Normalfußgänger zum nützlichen Verkehrsmittel. Allerdings bekomme ich bei den "nichtkommerziellen" Mitflugangeboten auf der im Artikel erwähnten Seite eddh.de immer leichte Bauchschmerzen. Sonst hätte ich mich dort schon längst eingetragen.

Ich fliege derzeit (noch) mit einer FAA Lizenz. Dort sind die Grenzen zum Mitnehmen von Passagieren und Teilen der Kosten sehr eng gefasst. Zunächst muss es ein "common purpose" geben: Ich muss sowieso irgendwo hin und ein Passagier findet, dass er dort auch hin will. Ich kann mit das Ziel aber nicht von meinen Passagieren vorgeben lassen.

Das lässt sich oft erreichen. Kennt man doch das Gleiche von den diversen Mitfahrgelegenheits-Webseiten für die Straße. Allerdings gibt es - zumindest beim FAA PPL - einen Haken: Man darf diese Mitfluggelegenheit nicht der Öffentlichkeit anbieten (Stichwort "holding out). Das ist nach Auslegung der FAA eine Veröffentlichung im Internet, Hinweis auf einem schwarzen Brett (die richtigen aus Holz). Auch die eingeschränkte Öffentlichkeit der sozialen Netzwerke wird dazu gezählt.

So bleibt eigentlich nur der direkte Bekanntenkreis oder der interessierte Mitflieger, der aus Eigeninitiative mich (z.B. am Flugplatz) anspricht.

Einige der Angebote auf eddh.de oder airshampoo.de scheinen das "common purpose" Kriterium nicht zu erfüllen ("Zeit & Ziel nach Vereinbarung"). Wahrscheinlich ein Fall von "wo kein Kläger, da kein Richter". Andere, besonders die weit im Voraus ein spezifisches Datum nennen, scheinen OK zu sein.

Mich würde interessieren, ob es nach EU bzw. deutschem Recht ebenfalls eine Einschränkung zum öffentlichen Anbieten der Mitfluggelegenheiten gibt. Wer hat hier nützliche Hinweise?


Simon

p.s. Quellen für meine Aussagen oben (FAA-Situation) finden sich im Artikel "Come Fly with me" im FAA Magazin Sept/Oct 2010. Auch die dort erwähnte Datenbank zur Rechtsprechung liefert interessante Ergebnisse.
8. September 2013: Von Achim H. an Sim L.....
Ui, ein Punkt bei dem wir jetzt mit EASA besser dastehen als mit FAA! Sachen gibt es...

Die EASA-Regeln sagen nichts zur Art der Bekanntgabe der freien Plätze. Auf eddh.de muss man die Flugdaten angeben, somit bestimmt der Passagier nicht den Flug. Bei den Gesuchen ist es andersrum aber dabei handelt es sich ja um Passagiere, nicht um Piloten. Wenn ich ein Gesuch sehe à la "suche Mitfluggelegenheit zum Fischessen nach Portoroz" und ich bekomme spontan Lust auf eben diesen Flug, ja warum nicht. Mit den neuen Regeln (aktuelle Regelung per Schreiben der Administration unter Bruch von geltendem Recht) sind wir sehr liberal, sogar noch liberaler als vor EASA FCL.

Aber in der Praxis ist das doch eh alles irrelevant. Kümmert absolut niemand wen Du mitnimmst wohin und wieviel Bargeld im Schatten unter dem Flügel den Besitzer wechselt.
8. September 2013: Von Andreas Müller an Achim H.
Danke für das Posten hier - prima Artikel.
Hab ich online gesucht und nicht gefunden - den würde ich auch gerne verlinken.
Gibt es einen Link zu dem Artikel online oder kann ich auf das PDF hier verlinken?

8. September 2013: Von reiner jäger an Achim H.

Solange man sich nicht in die Wolle kriegt und der Passagier irgandwas anzeigt. Dann hat man zumindest extrem unangenehme Fragen zu beantworten, die sicher solche Bauchmerzen verursachen, daß es schon eine Strafe für sich ist.

ODER: es passiert was. Die Versicherung interessiert sich dann bestimmt haarklein dafür.

8. September 2013: Von Achim H. an Andreas Müller
Erfahrungsgemäß kommen die meisten größeren Artikel der FAZ/FAS nach einigen Tagen auf die Webseite.
8. September 2013: Von Ursus Saxum-is an Sim L.....
@alle: Leute, ihr habt mich gerade irgendwie in der Argumentationskette zu den EASA Scheinen abgehängt. Helft mir mal wieder auf die Sprünge.

Mit der Scharfschaltung des FCL.205.A und der als EU Verordnung mit unmittelbarer Gesetzwirkung ausgestatteten Basic Regulation 216/2008 hatten wir die Diskussion unter der Headline "Gastflüge" doch schon, oder bin ich da auf dem falschen Denkweg? An der Stelle gibt es nach meinem Wissensstand für uns EASA-FCL Piloten noch weitgehenden Klärungsbedarf, zB was denn nun alles Mitnahme gegen Entgelt im Detail bedeuten soll.
https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2013-03-29/EASA_FCL_Lizenzen Punkt 7

Insbesondere der Brief des BMVBS an die EU-Kommission
https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2013-05-03/Gastfluege_gegen_Entgelt
kündigt an, dass die deutschen Behörden aktuell bei einem Rechtsbruch nicht tätig zu werden und auf eine Änderung hinarbeiten wollen. Obwohl mit dem Schreiben des BMVBS erst einmal vorläufig und halbwegs Beruhigung für Flüge in Deutschland ist und die Schweizer als nicht-EU sogar noch weiter gehen, ist mir völlig unklar, wie das unsere Nachbarländer handhaben, geschweige denn wie das bei einem Versicherungsfall aussehen würde.
8. September 2013: Von Achim H. an Ursus Saxum-is
Wie die anderen Länder dies handhaben muss für jedes Land gesondert ermittelt werden.

Der Umfang der Erlaubnis durch das BMVBS entspricht wohl dem in den EU-Gremien vereinbarten Rahmen.

Versicherung scheint kein Problem zu sein. Bisher sind nur positive Meldungen bekannt. Ich habe auch meine Versicherung gefragt und die Antwort kam schriftlich nach wenigen Stunden. BMVBS gilt.
8. September 2013: Von Sim L..... an Achim H.
> Die EASA-Regeln sagen nichts zur Art der Bekanntgabe der freien Plätze.

Genau darum ging es. Anscheinend ist in EU die Art in des Mediums mit dem gelegentliche Mitfluggelegenheiten feilgeboten werden wirklich nicht festgelegt. Das halte ich auch für etwas zu viel der Regelwut.

Danke für die Antworten soweit.

Simon
9. September 2013: Von Ursus Saxum-is an Achim H.
Die Versicherungen scheinen tatsächlich tiefentspannt zu reagieren, bzw. es ist denen wohl bewusst, dass ein Anteil ihres zukünftigen Geschäfts daran hängt.

Aus dem bekannt gewordenen Schreiben des BMVBS an die EU allerdings eine "Erlaubnis" abzuleiten, halte ich für äußerst gewagt. Das BMVBS ist (noch?) keine Unterbehörde der EU und ein Mandat, dass die Aussetzung der Gesetzeskraft von EU Verordnungen durch das BMVBS beinhaltet ist mir unbekannt. Wieweit das BMVBS als quasi ausführende Behörde auch der EU zu verpflichten ist, dürfte zudem in die Sphäre der politischen Auseinandersetzung gehören und die ist, ganz besonders so kurz vor einer Bundestagswahl, ziemlich unsicher.

Am Ende haben wir also wieder die in der AL so typische Situation weit verbreiteter Unsicherheit.
9. September 2013: Von Achim H. an Ursus Saxum-is
Also das sind schon etwas abstruse Bedenken nach dem Motto "alles ist verboten außer es ist erlaubt". Wenn man die Historie dieses "Unfalls" etwas verfolgt, dann wird klar wie die aktuelle Situation entstanden ist.
9. September 2013: Von Ursus Saxum-is an Achim H.
Die Bedenken kommen aus der Einsicht, dass wir hier ein zunehmend undurchsichtiges Konstrukt von vielleicht maximal halbdurchdachten Zuständigkeiten haben. Ich könnte nicht einmal mehr sagen wo und wie ich für Hilfe in unterschiedlichen Bereichen etwas zur Unterscheidung von "alles ist verboten, es sei denn es ist erlaubt" vs. "alles ist erlaubt, es sei denn es wird explizit verboten" nachschlagen könnte. Wenn ich eine konkrete Frage hatte und dann beginne nachzuschauen, dann endet das in 90+% der Fälle erst einmal in einem "Häh???".

Leider befördert diese Situation die allerorten zu besichtigende "Scheiss-egal" Haltung von Piloten, bei der jeder einfach macht wie sie/er lustig ist und viele resigniert aufgehört haben sich überhaupt zu informieren. Das muss nicht so sein und wenn der Anteil der sich aktiv an der Diskussion beteiligenden Piloten weiter so gering bleibt, oder noch geringer wird, dann hat eine AL in Deutschland wenig Chance auf Dauer zu überleben.

Wenn wir über positive Berichte, wie dem am Beginn freundlicherweise zitierten, mehr Interesse an der AL generieren, dann sollten wir nicht einen Teil der Aufmerksamkeit durch Verwirrung stiften gleich wieder verlieren.
9. September 2013: Von Lutz D. an Ursus Saxum-is Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Björn,

wir hatten das ja alles schonmal hier im Forum, deshalb nur ein kurzer Nachtrag. Die EU-Kom selbst legt die Regelung "liberaler" aus, als es einige Piloten und nationale Behörden tun. Das liegt in dem komplizierten Zusammenspiel aus dem Wortlaut in der basic regulation und der dortigen Definitionen und der regulation zu FCL. Dazu kommt ein in der deutschen Version ungünstiges wording, kein ÜbersetzungsFEHLER, aber jedenfalls ungenau. Das war der KOM nicht bewusst. Der EASA war es bewusst, aber denen war es recht. Es gab dann eine Reihe denkwürdiger Treffen zwischen den Verbänden (ich nenne mal beispielhaft die IAOPA...) und der politischen Ebene der KOM als auch mit dem Referat für Aviation Safety, daraus entwickelte sich der Plan einer rechtlichen Klarstellung, diese wird dann sehr genau und auch weitgehend sein, zB was die Zahl möglicher Mitflieger angeht oder auch zB hinsichtlich der Annahme von Geldern für Flüge bei Wettbewerben und/oder Airshows.
Die Kommission hält die Auslegung des BMVBS für EU-rechtskonform, während das BMVBS seine eigene Haltung nicht für EU-Rechtskonform hält.
Trotzdem ist dem BMVBS und den Versicherungen zu danken. Ohne AOPA und DAeC bzw European Air Sports aber, würde es die kommende Klarstellung ganz bestimmt nicht geben.

Denke, damit kann man dann das Gejammer einstellen. Klar wäre das auch alles anders gegangen, aber die Welt ist eben kein Wunschkonzert und irgendwann muss in einem auch mal der Pragmatiker erwachen. In anderen Ländern wird sich nicht beschwert, sondern gejubelt. ZB in Belgien, da war cost-sharing immer vollständig tabu. Dank EU jetzt nicht mehr.
9. September 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D.
Auch in Österreich durfte nur mit Eigenanteil des Piloten gerechnet werden.
9. September 2013: Von Achim H. an Achim H.
Jetzt ist der Artikel auf FAZ.net frei verfügbar: Trampen an der Startbahn. Online hat der Autor es sogar geschafft, ein Bild von sich elegant unterzubringen :)

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