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9. September 2013: Von Lutz D. an Ursus Saxum-is Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Björn,

wir hatten das ja alles schonmal hier im Forum, deshalb nur ein kurzer Nachtrag. Die EU-Kom selbst legt die Regelung "liberaler" aus, als es einige Piloten und nationale Behörden tun. Das liegt in dem komplizierten Zusammenspiel aus dem Wortlaut in der basic regulation und der dortigen Definitionen und der regulation zu FCL. Dazu kommt ein in der deutschen Version ungünstiges wording, kein ÜbersetzungsFEHLER, aber jedenfalls ungenau. Das war der KOM nicht bewusst. Der EASA war es bewusst, aber denen war es recht. Es gab dann eine Reihe denkwürdiger Treffen zwischen den Verbänden (ich nenne mal beispielhaft die IAOPA...) und der politischen Ebene der KOM als auch mit dem Referat für Aviation Safety, daraus entwickelte sich der Plan einer rechtlichen Klarstellung, diese wird dann sehr genau und auch weitgehend sein, zB was die Zahl möglicher Mitflieger angeht oder auch zB hinsichtlich der Annahme von Geldern für Flüge bei Wettbewerben und/oder Airshows.
Die Kommission hält die Auslegung des BMVBS für EU-rechtskonform, während das BMVBS seine eigene Haltung nicht für EU-Rechtskonform hält.
Trotzdem ist dem BMVBS und den Versicherungen zu danken. Ohne AOPA und DAeC bzw European Air Sports aber, würde es die kommende Klarstellung ganz bestimmt nicht geben.

Denke, damit kann man dann das Gejammer einstellen. Klar wäre das auch alles anders gegangen, aber die Welt ist eben kein Wunschkonzert und irgendwann muss in einem auch mal der Pragmatiker erwachen. In anderen Ländern wird sich nicht beschwert, sondern gejubelt. ZB in Belgien, da war cost-sharing immer vollständig tabu. Dank EU jetzt nicht mehr.
9. September 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D.
Auch in Österreich durfte nur mit Eigenanteil des Piloten gerechnet werden.

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