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8. September 2013: Von Achim H. an Ursus Saxum-is
Wie die anderen Länder dies handhaben muss für jedes Land gesondert ermittelt werden.

Der Umfang der Erlaubnis durch das BMVBS entspricht wohl dem in den EU-Gremien vereinbarten Rahmen.

Versicherung scheint kein Problem zu sein. Bisher sind nur positive Meldungen bekannt. Ich habe auch meine Versicherung gefragt und die Antwort kam schriftlich nach wenigen Stunden. BMVBS gilt.
9. September 2013: Von Ursus Saxum-is an Achim H.
Die Versicherungen scheinen tatsächlich tiefentspannt zu reagieren, bzw. es ist denen wohl bewusst, dass ein Anteil ihres zukünftigen Geschäfts daran hängt.

Aus dem bekannt gewordenen Schreiben des BMVBS an die EU allerdings eine "Erlaubnis" abzuleiten, halte ich für äußerst gewagt. Das BMVBS ist (noch?) keine Unterbehörde der EU und ein Mandat, dass die Aussetzung der Gesetzeskraft von EU Verordnungen durch das BMVBS beinhaltet ist mir unbekannt. Wieweit das BMVBS als quasi ausführende Behörde auch der EU zu verpflichten ist, dürfte zudem in die Sphäre der politischen Auseinandersetzung gehören und die ist, ganz besonders so kurz vor einer Bundestagswahl, ziemlich unsicher.

Am Ende haben wir also wieder die in der AL so typische Situation weit verbreiteter Unsicherheit.
9. September 2013: Von Achim H. an Ursus Saxum-is
Also das sind schon etwas abstruse Bedenken nach dem Motto "alles ist verboten außer es ist erlaubt". Wenn man die Historie dieses "Unfalls" etwas verfolgt, dann wird klar wie die aktuelle Situation entstanden ist.
9. September 2013: Von Ursus Saxum-is an Achim H.
Die Bedenken kommen aus der Einsicht, dass wir hier ein zunehmend undurchsichtiges Konstrukt von vielleicht maximal halbdurchdachten Zuständigkeiten haben. Ich könnte nicht einmal mehr sagen wo und wie ich für Hilfe in unterschiedlichen Bereichen etwas zur Unterscheidung von "alles ist verboten, es sei denn es ist erlaubt" vs. "alles ist erlaubt, es sei denn es wird explizit verboten" nachschlagen könnte. Wenn ich eine konkrete Frage hatte und dann beginne nachzuschauen, dann endet das in 90+% der Fälle erst einmal in einem "Häh???".

Leider befördert diese Situation die allerorten zu besichtigende "Scheiss-egal" Haltung von Piloten, bei der jeder einfach macht wie sie/er lustig ist und viele resigniert aufgehört haben sich überhaupt zu informieren. Das muss nicht so sein und wenn der Anteil der sich aktiv an der Diskussion beteiligenden Piloten weiter so gering bleibt, oder noch geringer wird, dann hat eine AL in Deutschland wenig Chance auf Dauer zu überleben.

Wenn wir über positive Berichte, wie dem am Beginn freundlicherweise zitierten, mehr Interesse an der AL generieren, dann sollten wir nicht einen Teil der Aufmerksamkeit durch Verwirrung stiften gleich wieder verlieren.
9. September 2013: Von Lutz D. an Ursus Saxum-is Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Björn,

wir hatten das ja alles schonmal hier im Forum, deshalb nur ein kurzer Nachtrag. Die EU-Kom selbst legt die Regelung "liberaler" aus, als es einige Piloten und nationale Behörden tun. Das liegt in dem komplizierten Zusammenspiel aus dem Wortlaut in der basic regulation und der dortigen Definitionen und der regulation zu FCL. Dazu kommt ein in der deutschen Version ungünstiges wording, kein ÜbersetzungsFEHLER, aber jedenfalls ungenau. Das war der KOM nicht bewusst. Der EASA war es bewusst, aber denen war es recht. Es gab dann eine Reihe denkwürdiger Treffen zwischen den Verbänden (ich nenne mal beispielhaft die IAOPA...) und der politischen Ebene der KOM als auch mit dem Referat für Aviation Safety, daraus entwickelte sich der Plan einer rechtlichen Klarstellung, diese wird dann sehr genau und auch weitgehend sein, zB was die Zahl möglicher Mitflieger angeht oder auch zB hinsichtlich der Annahme von Geldern für Flüge bei Wettbewerben und/oder Airshows.
Die Kommission hält die Auslegung des BMVBS für EU-rechtskonform, während das BMVBS seine eigene Haltung nicht für EU-Rechtskonform hält.
Trotzdem ist dem BMVBS und den Versicherungen zu danken. Ohne AOPA und DAeC bzw European Air Sports aber, würde es die kommende Klarstellung ganz bestimmt nicht geben.

Denke, damit kann man dann das Gejammer einstellen. Klar wäre das auch alles anders gegangen, aber die Welt ist eben kein Wunschkonzert und irgendwann muss in einem auch mal der Pragmatiker erwachen. In anderen Ländern wird sich nicht beschwert, sondern gejubelt. ZB in Belgien, da war cost-sharing immer vollständig tabu. Dank EU jetzt nicht mehr.
9. September 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D.
Auch in Österreich durfte nur mit Eigenanteil des Piloten gerechnet werden.

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