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Luftrecht und Behörden | Ein Sounding zum Thema CSL-Versicherung  
28. März 2014: Von Hubert Eckl 
Liebe Gemeinde,

bin etwas verunsichert. Jahrelang flog ich ein kleines Emeraudle mit der geringst möglichen Versicherung, schlichte Haftpflicht. Jetzt soll es was etwas Größeres geben, mit vier Sitzen, welche aber kaum belegt sein werden. Der Versicherungsvermittler meines Vertrauens empfiehlt dringend eine CSL-Compound für 1000 und noch was...
MAcht das Sinn?
28. März 2014: Von christof brenner an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
Ob man die Versicherung "braucht" oder nicht, ist letztlich eine persönliche Risikoabwägung. Bisher konntest du ja offenbar ohne große Bauchschmerzen gut darauf verzichten. Wo sich das Risiko unterscheidet bei einem Flugzeug mit einem Passagiersitz im Vergleich zu einem Flugzeug mit drei Passagiersitzen, die nach deiner Aussage eh selten besetzt sind, erschließt sich mir persönlich nicht. Sicher kann man diesbezüglich Statistiken bemühen, wenn man das nun wirklich will.
Bei Angehörigen, die im gleichen Haushalt leben, greift die Versicherung übrigens eh nicht...
28. März 2014: Von Hubert Eckl an christof brenner
Danke ein SEHR guter Hinweis.!
29. März 2014: Von Alfred Obermaier an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
Hi, die Frage ist lediglich ob von Dir viele fremde Personen (keine Haushaltsangehörigen) im Flieger mitgenommen werden. Wenn Nein ist eine niedrigere Summe verantwortbar, hängt halt von Deiner Risikobereitschaft ab. !.000 Euronen und der Versicherer zahlt alle Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten zur Abwehr oder zur Befriedigung der Ansprüche bis zum vereinbarten Betrag. "Sleep easy" Effekt schafft sicher eine höhere Summe.
Ergo es liegt an Deiner Risikobereitschaft und auch Finanzkraft.
All the best.
29. März 2014: Von Pat Wie an Hubert Eckl
"schlichte Haftpflicht"

Nur das ich es richtig verstehe - du hattest bisher eine Halterhaftpflicht aber keine Passagierhaftpflicht-Versicherung ? Letztere ist ja bei der CSL Versicherung mit eingeschlossen und auch gesetzlich vorgeschrieben, sofern ein Beförderungsvertrag mit deinen Passagieren vorliegt. Und bei dem Thema Beförderungsvertrag bist du recht schnell in einer Grauzone sobald du Personen außerhalb des Familienkreises mitnimmst.
29. März 2014: Von Wolff E. an Pat Wie
Ich würde mal saskia.guijarro@asko24.com von ASKO fragen. Schönen Gruss von mir....
29. März 2014: Von Hubert Eckl an Pat Wie
Ich nehme keine Fremden mit und wenn ein, zweimal im Jahr, soll ich dafür 1.000,-€ extra zahlen? Das setz ich lieber in Spass-Fuel-Burn um.

29. März 2014: Von Alfred Obermaier an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Hubert,

Fremde Personen mitnehmen erhöht das Haftungsrisiko signifikant, dabei ist es egal ob nur Einen einmal oder Hunderte viele Male. Für das Risiko bleibt das erst mal gleich.

Eine Halterhaftpflicht in gesetzlicher Höhe (abhängig vom MTOW) könnte man durchaus als ausreichend bezeichnen. Um das letztlich beurteilen zu können müsste man sich halt mal die Statistiken der Versicherer anschauen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen.

CSL (Combined Single Limit für Halter- und Passagier-Haftpflicht) würde ich nur dann kaufen, wenn ich auch nur einen einzigen fremden Passagier mitnehme. Ansonsten eben ausreichende Halterhaftpflicht, vielleicht 5 Mio. €. Auf jeden Fall aber den Wettbewerb einschalten, also verschiedene Offerten von Anbietern einholen.
Bitte daran denken, daß auch durch einen Flugunfall Person(en) verletzt werden können und die Krankenversicherer beim Schadenverursacher rigoros Regreß nehmen (Anspruchsgrundlagen könnten sowohl eine schuldunabhängige Gefährdungs- als auch eine Verschuldenshaftung sein).

Murphy's Law: Das Problem ist tiefer als es scheint.

31. März 2014: Von Thomas Endriß an christof brenner Bewertung: +3.00 [3]

Die Aussage, dass die CSL bei Familienmitgliedern nicht greift, ist schlicht falsch!

Es ist unerheblich für den Passagierhaftpflicht-Teil der CSL (Passenger Legal Liability), ob die mitgenommenen Passagiere Verwandte (welchen Grades auch immer) sind, oder nicht. Passagier ist Passagier, ob Ehefrau, Kinder, Mama, Oma oder sonst wer.

Die Passagierhaftpflicht zahlt nicht, wenn jemand als zweites Crew-Mitglied mitfliegt, denn derjenige ist dann eben kein Passagier mehr.

Es gilt auch, zu beachten, dass bereits die Vorbereitung zum Flug als Bestandteil des Fluges gilt. Stolpert z.B. jemand beim Einsteigen und bricht sich was, zahlt die Passagierhaftpflicht.

Der Dritthaftpflicht-Teil der CSL (Third Party Legal Liability) zahlt nur an unbeteiligte Dritte, da könnte es Abgrenzungsprobleme geben, z.B. wenn Du mit Deinem Flieger rollst und ein Familienmitglied (Nicht-Passagier) gerät z.B. in den Propeller. Das ist dann Interpretationsspielraum.

Um Nachfragen vorzubeugen: ich bin seit 20 Jahren Luftfahrtversicherer. Nein, ich will/kann/darf Euch nichts verkaufen.

31. März 2014: Von Hubert Eckl an Alfred Obermaier Bewertung: +0.67 [1]
AAAAAALSO, erst mal an Alle hier ganz herzlichen Dank für die Ratschläge. Sehr interessante Varianten.

Ich habe jetzt definitive Gewissheit von einem Hochschullehrer der genau diese schuldrechtlichen Themen den Studenten predigt:

1.) 99% der deutschen Bevölkerung ist krankenversichert. Diese Krankenversicherung zahlt in jedem Falle.

2.) Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht deckt alle Ansprüche aus Forderung Geschädigter ab (max. Höhe siehe Police).

3.) Im Schuldrecht gab es im Jahre 2001 eine Änderung hinsichtlich der Stufen der Fahrlässigkeit. Abgekürzt ist

nur der Vorsatz nicht versichert.

Passagierzusatzversicherungen sind in diesem Lichte, sei es Flugzeug, Wasserfahrzeuge oder Strassenfahrzeuge obsolet. Es ist vielmehr so, daß die Krankenversicherungen natürlich in derartige Versicherungen insistieren, sind sie doch so "kostenlos" auf Kosten der werten Kundschaft rückversichert. Die holen sich ihre Leistungen von der famosen CSL gerne wieder im Regress...

Lerne gerne Gegenargumente. Man versicherte mir fröhlich, daß o.a. "letztinstanzlich bewährt" seien...

31. März 2014: Von Thomas Endriß an Hubert Eckl
Nur, was machen Sie, wenn der Krankenversicherer der geschädigten Person gegen Sie als Verursacher in Regreß geht?
31. März 2014: Von Hubert Eckl an Thomas Endriß

3.) Im Schuldrecht gab es im Jahre 2001 eine Änderung hinsichtlich der Stufen der Fahrlässigkeit. Abgekürzt ist

nur der Vorsatz nicht versichert.

Das ist ausgeschlossen, ist es nicht vorsätzlich geschehen...

31. März 2014: Von Pat Wie an Hubert Eckl
Naja... wenn du die gesetzlich vorgeschriebene Passagierhaftpflicht Versicherung nicht hast werden sie dich sicher in Regress nehmen. Das hat nix mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu tun.
31. März 2014: Von Hubert Eckl an Pat Wie
Von der ist nicht die Rede! Die ist Pflicht! Es geht um die CSL, die immer wieder angebotene Zusatzinsassenversicherung. Erstmals vor ca. 10 Jahren in Skandinavien thematisiert. Diese Verpflichtung wurde schnell wieder einkassiert..
31. März 2014: Von Thomas Endriß an Hubert Eckl Bewertung: +3.67 [4]

Jetzt muß ich glaube ich doch mal ausholen:

C S L bedeuted "Combined Single Limit", also eine gemeinsame Haftpflichtsumme für die folgenden beiden Haftpflichtbestandteile:

  • Halterhaftpflichtversicherung (Dritthaftpflicht/Third Party Liability), die Schäden Dritter bezahlt (z.B. die kaputte Ernte bei einer Landung im Maisfeld; den Aushallschaden am Nachbarflugzeug beim Aushallen, etc.)
  • Passagierhaftpflichtversicherung (Passenger Legal Liability), also die Haftung gegenüber den von Dir transportierten Passagieren nebst deren Gepäck (Also vom Beinbruch beim Abrutschen beim Einsteigen bis hin zum Kieferbruch bei mißglückter Landung).

Früher war es üblich, die Dritthaftpflicht und die Passagierhaftpflicht einzeln zu kaufen, jeweils mit einem eigenen Limit. Der Einfachkeit halber wurden die beiden zusammengelegt. Somit steht in jedem Fall die volle Versicherungssumme zur Verfügung, egal welchen Schadenanteil die beiden Bestandteile am Gesamtschaden sind.

Ich betrachte die CSL als ein Muß.

Was man dagegen nicht braucht, ist eine Insassenunfallversicherung (wenn man die CSL hat).

Gruß,

Thomas

31. März 2014: Von Hubert Eckl an Thomas Endriß
  • Zitat:
  • Halterhaftpflichtversicherung (Dritthaftpflicht/Third Party Liability), die Schäden Dritter bezahlt (z.B. die kaputte Ernte bei einer Landung im Maisfeld; den Aushallschaden am Nachbarflugzeug beim Aushallen, etc.)
  • Passagierhaftpflichtversicherung (Passenger Legal Liability), also die Haftung gegenüber den von Dir transportierten Passagieren nebst deren Gepäck (Also vom Beinbruch beim Abrutschen beim Einsteigen bis hin zum Kieferbruch bei mißglückter Landung).
  • Zitatende.

    Das allles zahlt also die gesetzliche, die reguläre Versicherung NICHT? Ist das so?

    31. März 2014: Von Thomas Endriß an Hubert Eckl

    Halterhaftpflicht ist verpflichtend (wie beim Auto) - Ohne Nachweis der Halterhaftpflicht wird Dein Flugzeug nichtz in die Luftfahrzeugrolle eingetragen.

    Passagierhaftpflicht ist nicht verpflichtend. Das Risiko kannst Du auch selbst tragen, was ich aber nicht empfehlen würde.

    Thomas

    31. März 2014: Von Philipp Tiemann an Thomas Endriß
    Hallo Thomas,

    könntest du bitte einmal erläutern, wieso bei Vorliegen einer CSL die Insassenunfallversicherung unnötig wird? Kapier ich leider nicht. Vielen Dank!
    31. März 2014: Von Thomas Endriß an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]

    Weil das doppelt gemoppelt wäre.

    Die Passagierhaftpflichtversicherung kommt für Personenschäden auf, die aufgrund des Betriebs Deines Flugzeugs gegenüber Deinen Passagieren geschehen.

    Eine Luftfahrt-Unfallversicherung solltest Du für Dich selbst abschließen, denn bei einer allgemeinen Unfallversicherung ist das Flugrisiko zumeist ausgeschlossen. Da gibt's bei der AOPA eine sehr günstige Variante.

    31. März 2014: Von Philipp Tiemann an Thomas Endriß
    Sind also Passagierhaftpflichtversicherung und Sitzplatzunfallversicherung effektiv dasselbe??
    31. März 2014: Von Thomas Endriß an Philipp Tiemann Bewertung: +2.00 [2]

    Rechtlich her nicht, von der Deckung her schon. Das jetzt in aller Länge darzustellen, würde den Rahmen hier sprengen.

    Die Unfallversicherung zahlt haftungsunabhängig, einfach dann, wenn ein Unfall passiert ist (Definition: plötzlich und unvorhergesehen). Für die Haftpflicht muss ein Verschulden vorliegen (was allerdings alleine schon dadurch gegeben ist, dass Du Dein Flugzeug in Betrieb nimmst, und damit zur potentiellen Gefahr wirst).

    Die Sitzplatzunfallversicherung ist vom Deckungsumfang (Versicherungssumme pro Sitz) zumeist sehr beschränkt (oft maximal 100.000 Euro Deckungssumme pro Sitz). Damit hast Du für drei Passagiersitze in einer Viersitzer pro Fluggast maximal 100.000 Euro zur Verfügung.

    Beispielrechnung:

    Du hast einen Landeunfall, bei dem sich Deine Maschine überschlägt. Der Pax auf dem Copilotensitz wird schwer verletzt, die hinten sitzenden Passagiere nur leicht.

    Pax 1 braucht 150.000 Euro Krankenhaus/Reha/Verdienstausfall, etc.

    Pax 2 und 3 auf den Rücksitzen sind mit einem Tag Beobachtung im Krankenhaus wieder ok.

    Damit bleibst Du mit der Sitzplatzunfallversicherung auf 50.000 Euro sitzen, denn das was Pax 2 und 3 nicht verbraucht haben, wird nicht auf Pax 1 angerechnet.

    Bei der CSL steht die volle Versicherungssumme zur Verfügung, und hier reden wir von zumeist ca. 4 mio Euro.

    Wenn Du nun rechnest, was die Sitzplatzunfall kostet und was die CSL kostet, wirst Du sehr schnell feststellen, dass die CSL viel mehr Deckung für nur wenig mehr Prämie bedeutet.

    31. März 2014: Von Philipp Tiemann an Thomas Endriß
    Ich frage, weil eine der gaanz großen Versicherungen in Deutschland mir seit 15 Jahren fröhlich CSL und zusätzlich noch eine Sitzplatzunfallversicherung verkauft...

    Ich gehe aber davon aus, dass das irgendeine Bewandnis hat.
    31. März 2014: Von Thomas Endriß an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]
    ja, die der Umsatzoptimierung.

    Wenn Du wirklich absolut ruhig schlafen willst, normalerweise Hosenträger und Gürtel trägst, dann kauf beides :-)

    31. März 2014: Von Mich.ael Brün.ing an Hubert Eckl
    Wenn ich Krankenversicherungsdeckung und mögliche Schäden an Passagieren übereinander lege, würde ich mich immer noch fragen, was hiermit ist:
    • Kleidung, Schmuck und Gepäck (normalerweise von der Schadenssumme her vermutlich gering, aber vielleicht trägt der Herr ja eine Rolexuhr und die Dame eine Brillantbrosche)
    • Verdienstausfall (kann bei einem Unternehmer oder Gutverdiener auch schnell viel Geld werden)
    • Invalidität und/oder Berufsunfähigkeit (könnten evtl. vom Opfer versichert sein, müssen aber nicht)

    Hinzu kommt, dass es (leider) auch immer mehr Bürger gibt, die keine Krankenversicherungsdeckung haben (z.B. wegen Beitragsrückstand in der privaten KV) oder hohe prozentuale Eigenanteile.

    Am Ende muss jeder seine eigene Abwägung zwischen Kosten der Versicherung, möglichen Schadenssummen und deren Eintrittswahrscheinlichkeit treffen.

    Michael
    31. März 2014: Von Markus Doerr an Thomas Endriß Bewertung: +1.00 [1]
    <Eine Luftfahrt-Unfallversicherung solltest Du für Dich selbst abschließen, denn bei einer allgemeinen Unfallversicherung ist das Flugrisiko zumeist ausgeschlossen. Da gibt's bei der AOPA eine sehr günstige Variante.


    Wie immer arbeitet die AOPA mit dem Strukturvertrieb DVAG zusamen.
    Eine anständige Versicherung wäre mir lieber.

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