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31. März 2014: Von Hubert Eckl an Thomas Endriß

3.) Im Schuldrecht gab es im Jahre 2001 eine Änderung hinsichtlich der Stufen der Fahrlässigkeit. Abgekürzt ist

nur der Vorsatz nicht versichert.

Das ist ausgeschlossen, ist es nicht vorsätzlich geschehen...

31. März 2014: Von Pat Wie an Hubert Eckl
Naja... wenn du die gesetzlich vorgeschriebene Passagierhaftpflicht Versicherung nicht hast werden sie dich sicher in Regress nehmen. Das hat nix mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu tun.
31. März 2014: Von Hubert Eckl an Pat Wie
Von der ist nicht die Rede! Die ist Pflicht! Es geht um die CSL, die immer wieder angebotene Zusatzinsassenversicherung. Erstmals vor ca. 10 Jahren in Skandinavien thematisiert. Diese Verpflichtung wurde schnell wieder einkassiert..
31. März 2014: Von Thomas Endriß an Hubert Eckl Bewertung: +3.67 [4]

Jetzt muß ich glaube ich doch mal ausholen:

C S L bedeuted "Combined Single Limit", also eine gemeinsame Haftpflichtsumme für die folgenden beiden Haftpflichtbestandteile:

  • Halterhaftpflichtversicherung (Dritthaftpflicht/Third Party Liability), die Schäden Dritter bezahlt (z.B. die kaputte Ernte bei einer Landung im Maisfeld; den Aushallschaden am Nachbarflugzeug beim Aushallen, etc.)
  • Passagierhaftpflichtversicherung (Passenger Legal Liability), also die Haftung gegenüber den von Dir transportierten Passagieren nebst deren Gepäck (Also vom Beinbruch beim Abrutschen beim Einsteigen bis hin zum Kieferbruch bei mißglückter Landung).

Früher war es üblich, die Dritthaftpflicht und die Passagierhaftpflicht einzeln zu kaufen, jeweils mit einem eigenen Limit. Der Einfachkeit halber wurden die beiden zusammengelegt. Somit steht in jedem Fall die volle Versicherungssumme zur Verfügung, egal welchen Schadenanteil die beiden Bestandteile am Gesamtschaden sind.

Ich betrachte die CSL als ein Muß.

Was man dagegen nicht braucht, ist eine Insassenunfallversicherung (wenn man die CSL hat).

Gruß,

Thomas

31. März 2014: Von Hubert Eckl an Thomas Endriß
  • Zitat:
  • Halterhaftpflichtversicherung (Dritthaftpflicht/Third Party Liability), die Schäden Dritter bezahlt (z.B. die kaputte Ernte bei einer Landung im Maisfeld; den Aushallschaden am Nachbarflugzeug beim Aushallen, etc.)
  • Passagierhaftpflichtversicherung (Passenger Legal Liability), also die Haftung gegenüber den von Dir transportierten Passagieren nebst deren Gepäck (Also vom Beinbruch beim Abrutschen beim Einsteigen bis hin zum Kieferbruch bei mißglückter Landung).
  • Zitatende.

    Das allles zahlt also die gesetzliche, die reguläre Versicherung NICHT? Ist das so?

    31. März 2014: Von Thomas Endriß an Hubert Eckl

    Halterhaftpflicht ist verpflichtend (wie beim Auto) - Ohne Nachweis der Halterhaftpflicht wird Dein Flugzeug nichtz in die Luftfahrzeugrolle eingetragen.

    Passagierhaftpflicht ist nicht verpflichtend. Das Risiko kannst Du auch selbst tragen, was ich aber nicht empfehlen würde.

    Thomas

    31. März 2014: Von Philipp Tiemann an Thomas Endriß
    Hallo Thomas,

    könntest du bitte einmal erläutern, wieso bei Vorliegen einer CSL die Insassenunfallversicherung unnötig wird? Kapier ich leider nicht. Vielen Dank!
    31. März 2014: Von Thomas Endriß an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]

    Weil das doppelt gemoppelt wäre.

    Die Passagierhaftpflichtversicherung kommt für Personenschäden auf, die aufgrund des Betriebs Deines Flugzeugs gegenüber Deinen Passagieren geschehen.

    Eine Luftfahrt-Unfallversicherung solltest Du für Dich selbst abschließen, denn bei einer allgemeinen Unfallversicherung ist das Flugrisiko zumeist ausgeschlossen. Da gibt's bei der AOPA eine sehr günstige Variante.

    31. März 2014: Von Philipp Tiemann an Thomas Endriß
    Sind also Passagierhaftpflichtversicherung und Sitzplatzunfallversicherung effektiv dasselbe??
    31. März 2014: Von Thomas Endriß an Philipp Tiemann Bewertung: +2.00 [2]

    Rechtlich her nicht, von der Deckung her schon. Das jetzt in aller Länge darzustellen, würde den Rahmen hier sprengen.

    Die Unfallversicherung zahlt haftungsunabhängig, einfach dann, wenn ein Unfall passiert ist (Definition: plötzlich und unvorhergesehen). Für die Haftpflicht muss ein Verschulden vorliegen (was allerdings alleine schon dadurch gegeben ist, dass Du Dein Flugzeug in Betrieb nimmst, und damit zur potentiellen Gefahr wirst).

    Die Sitzplatzunfallversicherung ist vom Deckungsumfang (Versicherungssumme pro Sitz) zumeist sehr beschränkt (oft maximal 100.000 Euro Deckungssumme pro Sitz). Damit hast Du für drei Passagiersitze in einer Viersitzer pro Fluggast maximal 100.000 Euro zur Verfügung.

    Beispielrechnung:

    Du hast einen Landeunfall, bei dem sich Deine Maschine überschlägt. Der Pax auf dem Copilotensitz wird schwer verletzt, die hinten sitzenden Passagiere nur leicht.

    Pax 1 braucht 150.000 Euro Krankenhaus/Reha/Verdienstausfall, etc.

    Pax 2 und 3 auf den Rücksitzen sind mit einem Tag Beobachtung im Krankenhaus wieder ok.

    Damit bleibst Du mit der Sitzplatzunfallversicherung auf 50.000 Euro sitzen, denn das was Pax 2 und 3 nicht verbraucht haben, wird nicht auf Pax 1 angerechnet.

    Bei der CSL steht die volle Versicherungssumme zur Verfügung, und hier reden wir von zumeist ca. 4 mio Euro.

    Wenn Du nun rechnest, was die Sitzplatzunfall kostet und was die CSL kostet, wirst Du sehr schnell feststellen, dass die CSL viel mehr Deckung für nur wenig mehr Prämie bedeutet.

    31. März 2014: Von Philipp Tiemann an Thomas Endriß
    Ich frage, weil eine der gaanz großen Versicherungen in Deutschland mir seit 15 Jahren fröhlich CSL und zusätzlich noch eine Sitzplatzunfallversicherung verkauft...

    Ich gehe aber davon aus, dass das irgendeine Bewandnis hat.
    31. März 2014: Von Thomas Endriß an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]
    ja, die der Umsatzoptimierung.

    Wenn Du wirklich absolut ruhig schlafen willst, normalerweise Hosenträger und Gürtel trägst, dann kauf beides :-)

    31. März 2014: Von Mich.ael Brün.ing an Hubert Eckl
    Wenn ich Krankenversicherungsdeckung und mögliche Schäden an Passagieren übereinander lege, würde ich mich immer noch fragen, was hiermit ist:
    • Kleidung, Schmuck und Gepäck (normalerweise von der Schadenssumme her vermutlich gering, aber vielleicht trägt der Herr ja eine Rolexuhr und die Dame eine Brillantbrosche)
    • Verdienstausfall (kann bei einem Unternehmer oder Gutverdiener auch schnell viel Geld werden)
    • Invalidität und/oder Berufsunfähigkeit (könnten evtl. vom Opfer versichert sein, müssen aber nicht)

    Hinzu kommt, dass es (leider) auch immer mehr Bürger gibt, die keine Krankenversicherungsdeckung haben (z.B. wegen Beitragsrückstand in der privaten KV) oder hohe prozentuale Eigenanteile.

    Am Ende muss jeder seine eigene Abwägung zwischen Kosten der Versicherung, möglichen Schadenssummen und deren Eintrittswahrscheinlichkeit treffen.

    Michael
    31. März 2014: Von Markus Doerr an Thomas Endriß Bewertung: +1.00 [1]
    <Eine Luftfahrt-Unfallversicherung solltest Du für Dich selbst abschließen, denn bei einer allgemeinen Unfallversicherung ist das Flugrisiko zumeist ausgeschlossen. Da gibt's bei der AOPA eine sehr günstige Variante.


    Wie immer arbeitet die AOPA mit dem Strukturvertrieb DVAG zusamen.
    Eine anständige Versicherung wäre mir lieber.
    31. März 2014: Von Richard Georg an Mich.ael Brün.ing
    LuftVG § 45 ??????? Haftung für Personenschäden !!!!!
    31. März 2014: Von Derk Dr. Janßen an Richard Georg Bewertung: +2.00 [2]

    Ja, das ist die gesetzliche Haftpflicht des Luftfrachtführers für Flüge innerhalb Deutschlands.

    Dazu gibt es umfangreiche Kommentarliteratur. Natürlich auch reichlich Rechtsprechung.

    Aus der Bearbeitung mehrerer Unfälle heraus muss ich sagen, dass man am falschen Ende gespart, wenn man sich

    nicht für die CSL Versicherung entscheidet. Und ich bin kein Versicherer für die Luftfahrt. Sondern sehe nur bei der

    Frage der Durchsetzbarkeit, welche Risiken bei welcher Versicherung wirklich versichert sind.

    31. März 2014: Von Hubert Eckl an Derk Dr. Janßen
    Ich werde jetzt folgendes veranlassen und einigen "unserer Jus-Trainees" mit der Rechercheaufgabe beauftragen
    "Liste Fälle und Urteile auf in denen die jeweils gesetzliche Haftpflichtversicherung geweigert hat zu zahlen:

    a.) Schäden an Passagieren
    b.) Schäden an Unbeteiligten.

    Was waren die Gründe?

    Aufgabe B) Was meinen Sie, hätte eine Zusatzversicherung ( i.e.CSL ) diese Schäden übernommen?

    Mal sehen, was dabei rauskommt. Ich vermute, ohne jetzt Einfluss zu nehmen, es nichts - oder so gut wie nichts - was die "Normale" nicht übernommen hätte. Es sei denn hinsichtlich der Höhe der Schäden! Aber das würde auch nicht für eine CSL sprechen, sondern für eine höhere Haftsummenversicherung. Das ist nicht das selbe.
    31. März 2014: Von Thomas Endriß an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
    Hubert,

    tut mir leid, aber Du hast nichts von dem, was oben von verschiedenen Leuten dargelegt wurde, verstanden.

    Die Dritthaftpflichtversicherung (und das ist die einzige vorgeschriebene "Pflichtversicherung") zahlt keine Personenschäden! Das tut nur die Passagierhaftpflichtversicherung.

    Die Kombination aus beiden nennt sich CSL. Somit ist CSL keine "Zusatzversicherung", sondern ein Kombiprodukt aus Dritthaftpflicht und Passagierhaftpflicht.

    Zitat:

    "Mal sehen, was dabei rauskommt. Ich vermute, ohne jetzt Einfluss zu nehmen, es nichts - oder so gut wie nichts - was die "Normale" nicht übernommen hätte. Es sei denn hinsichtlich der Höhe der Schäden! Aber das würde auch nicht für eine CSL sprechen, sondern für eine höhere Haftsummenversicherung. Das ist nicht das selbe."

    Das ist FALSCH!. Warum sollte die Versicherung für etwas zahlen, was nicht gedeckt ist? Die Höhe der Schadenzahlung hat was mit der Versicherungssumme zu tun, nicht mit der Versicherungsart.
    31. März 2014: Von Hubert Eckl an Thomas Endriß Bewertung: +1.00 [1]
    Thomas!

    Gut! Ich bin bereit dazuzulernen. Das ist doch die wichtigste und beste Funktion eines guten Internetfachforums.
    Warten wir ab, was sich noch so ergibt. Du siehst das völlig verständlich aus Deinem Fachwissen in Jahren angesammelt raus. Ich habe gelernt und lerne jeden Tag zu subsummieren. Mein Lehrer appellierte an uns immer: " Schafft & behaltet Euch den Metablick!"
    Ich werde Abbitte leisten, erfahre ich auch nur EINEN Fall indem eine CSL ( oder vergleichbare Versicherung) einen zugefügten Schaden geheilt hätte, der nicht von der gesetzlich als Betriebsbedingung vorgeschrieben gedeckt wurde....
    31. März 2014: Von Thomas Endriß an Hubert Eckl
    Hubert,

    da bin ich ja schon mal gespannt, was die Jus-Lehrlinge so zu berichten haben :-)
    31. März 2014: Von Lutz D. an Thomas Endriß
    Mal abgesehen von der Euch umtreibenden Frage - 1000€ on top für die Passagierhaftpflicht sind viel zu teuer. Ich zahle für CSL jetzt 550€ für einen Zweisitzer, denke bei einem Viersitzer dürfte die Prämie die zur reinen Halterhaftpflicht dazu kommt allenfalls 300-400€ pa betragen, so dass Du für CSL insgesamt so auf einen 1000er oder leicht drüber kommen solltest.
    31. März 2014: Von Thomas Endriß an Lutz D.
    Lutz,

    richtig, gängige Rate der großen Versicherer für 5 mio CSL ist um die 1000 Euro plus Versicherungssteuer.
    31. März 2014: Von Arno Reinhard an Thomas Endriß
    Thomas,

    jetzt hab ich aber doch nochmal eine Frage in einer anderen Konstellation. Ich chartere/fliege eine Vereinsmaschine PA 28. Lt FBO unseres Vereines Vollkaskoversichert/ Halterhaftpflicht und CSL. bin ich damit safe bei a) flügen mit Bekannten, b) Familienmitgliedern, c) auch beim Ausflug nach Frankreich?

    Gruß
    31. März 2014: Von Alfred Obermaier an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

    Hallo Hubert,
    damit Deine "Jus Trainees" auch zu den richtigen Antworten kommen brauchen die auch die richtigen Fragen.

    Halterhaftpflichtversicherung (und nur das ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, der Betrag darf auch in bar hinterlegt werden, dann keine Versicherung erforderlich) ist alles das was, vereinfacht gesagt, außerhalb des Flugzeuges sich befindet und beim oder durch den Betrieb desselben beeinträchtigt wurde (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden).

    Passagierhaftflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben, kann jeder frewillig einkauufen oder es lassen, betrifft vereinfacht gesagt, alles das, was sich innerhalb des Flugzeuges befindet, wie eben Passagiere, deren Gepäck, etc., vom Beginn des Ein- bis zum Beenden des Aussteigens und die beim oder durch den Betrieb des Flugzeuges beeinträchtigt wurden (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden).

    Insassen-Unfall-Versicherung ist etwas das man als Surrogat zur Verfügung haben sollte um bei den Passagieren oder einem selber den ersten (finanziellen) Schmerz zu lindern.

    All the best

    31. März 2014: Von Thomas Endriß an Arno Reinhard
    Arno,

    ganz pauschal gesagt: ja.

    Der Deckungsbereich deutsch zugelassener Maschinen ist normalerweise ganz Europa. Genaues müsstest Du aber bei deinem Verein erfragen (Europa-Deckung oder sogar incl. Mittelmeer-Anrainer).

    Ansonsten bist Du mit einer evtl. Selbstbeteiligung bei der Kasko in der Kreide, falls Du etwas an der Maschine zerdepperst. Normalerweise 2.000 Euro bei Einmots. Auch hier: Nachfragen beim Verein.

    Leider gibt es bei uns keine "Renter Insurance", wie in den USA, wo Du Dich für die evtl. Selbstbeteiligung absichern kannst. Damit stehst Du immer für die SB in der Kreide im Fall des Falles. Das ist aber überschaubar und keinesfalls existenzgefährdend.

    Gruß,

    Thomas

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