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28. März 2014: Von christof brenner an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
Ob man die Versicherung "braucht" oder nicht, ist letztlich eine persönliche Risikoabwägung. Bisher konntest du ja offenbar ohne große Bauchschmerzen gut darauf verzichten. Wo sich das Risiko unterscheidet bei einem Flugzeug mit einem Passagiersitz im Vergleich zu einem Flugzeug mit drei Passagiersitzen, die nach deiner Aussage eh selten besetzt sind, erschließt sich mir persönlich nicht. Sicher kann man diesbezüglich Statistiken bemühen, wenn man das nun wirklich will.
Bei Angehörigen, die im gleichen Haushalt leben, greift die Versicherung übrigens eh nicht...
28. März 2014: Von Hubert Eckl an christof brenner
Danke ein SEHR guter Hinweis.!
29. März 2014: Von Pat Wie an Hubert Eckl
"schlichte Haftpflicht"

Nur das ich es richtig verstehe - du hattest bisher eine Halterhaftpflicht aber keine Passagierhaftpflicht-Versicherung ? Letztere ist ja bei der CSL Versicherung mit eingeschlossen und auch gesetzlich vorgeschrieben, sofern ein Beförderungsvertrag mit deinen Passagieren vorliegt. Und bei dem Thema Beförderungsvertrag bist du recht schnell in einer Grauzone sobald du Personen außerhalb des Familienkreises mitnimmst.
29. März 2014: Von Wolff E. an Pat Wie
Ich würde mal saskia.guijarro@asko24.com von ASKO fragen. Schönen Gruss von mir....
29. März 2014: Von Hubert Eckl an Pat Wie
Ich nehme keine Fremden mit und wenn ein, zweimal im Jahr, soll ich dafür 1.000,-€ extra zahlen? Das setz ich lieber in Spass-Fuel-Burn um.

31. März 2014: Von Thomas Endriß an christof brenner Bewertung: +3.00 [3]

Die Aussage, dass die CSL bei Familienmitgliedern nicht greift, ist schlicht falsch!

Es ist unerheblich für den Passagierhaftpflicht-Teil der CSL (Passenger Legal Liability), ob die mitgenommenen Passagiere Verwandte (welchen Grades auch immer) sind, oder nicht. Passagier ist Passagier, ob Ehefrau, Kinder, Mama, Oma oder sonst wer.

Die Passagierhaftpflicht zahlt nicht, wenn jemand als zweites Crew-Mitglied mitfliegt, denn derjenige ist dann eben kein Passagier mehr.

Es gilt auch, zu beachten, dass bereits die Vorbereitung zum Flug als Bestandteil des Fluges gilt. Stolpert z.B. jemand beim Einsteigen und bricht sich was, zahlt die Passagierhaftpflicht.

Der Dritthaftpflicht-Teil der CSL (Third Party Legal Liability) zahlt nur an unbeteiligte Dritte, da könnte es Abgrenzungsprobleme geben, z.B. wenn Du mit Deinem Flieger rollst und ein Familienmitglied (Nicht-Passagier) gerät z.B. in den Propeller. Das ist dann Interpretationsspielraum.

Um Nachfragen vorzubeugen: ich bin seit 20 Jahren Luftfahrtversicherer. Nein, ich will/kann/darf Euch nichts verkaufen.


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