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Sonstiges | Was machen wenn der Arbeitgeber keine Reisekosten mit dem Flugzeug erstatten will/kann  
20. März 2014: Von Alexander Wipf 
Hallo,

Zuerstmal den Herzblatt-Teil: Ich habe einen PPL und IR und immer für ein Date mit Lisa zu haben.

Rein legal (also bezogen auf meine Lizensierung) spräche also nichts dagegen Flugkosten, die durch Geschäftsreisen mit Lisa zu Kunden meines Arbeitsgebers entstehen, einzureichen. Diese werden ja von PuF schön ausführlich im PDF zugeschickt und könnten also so auch eingereicht werden, genauso wie eine Mietwagenrechnung von Sixt.

Grundsätzlich hat mein Arbeitgeber nichts dagegen, denn bei Mitnahme eines Kollegen ist der Flug mit Lisa meistens billiger als eine Zugfahrt (und abgesehen davon, schneller). Das Problem scheint die betriebliche/berufliche Unfallversicherung zu sein, da diese nicht explizit Geschäftsreisen mit einem privaten oder Sportflugzeug abdeckt und deshalb nicht in die "gültigen Reiserichtlinien" passt.

Offene Frage in die Runde: habt ihr dieses Problem auch? Oder hat euer Arbeitgeber diese Problem nicht? Ich finde es mal wieder sehr "deutsch" dass ein absolut valides und auch vom Halter versichertes Transportmittel angeblich aus irgendwelchen hahnebüchenen Gründen nicht verwendbar sein soll, während dies in anderen Ländern gang und gäbe ist. Wenn jemand hierzu irgendwelche Hinweise (Erfolgsstories, oder auch das Gegenteil mit dem Arbeitgeber) hat, wäre ich sehr dankbar.

Gruss

Alex
20. März 2014: Von Daniel Krippner an Alexander Wipf
Das Problem habe ich auch, insbesondere weil ich (nicht mal durch eigenes Zutun) bei einem verdammt großen Arbeitgeber gelandet bin. Betriebsrat existiert länger als die eigentlich Firma, etc.

Bei so einer Deutschen Firma etwas tun nur weil es Sinn macht und effizient ist? Keine Chance... ;-)
Bin also auch gespannt auf die Antworten die noch kommen.
20. März 2014: Von Hubert Eckl an Daniel Krippner
Habe ich vor Jahren schon über meinen Arbeitgeber, eine Bank, geklärt. Gem. Berufsgenossenschaft ist die GA ein sicheres Verkehrsmittel, also no Problem. Aaaaaaber der Arbeitgeber hat immer Direktionsrecht und kann die Erstattung versagen. In meinem Falle gab und gibt es Probleme mit der "TErmintreue", als VFR-Pilot kannst Du definitiv keine zuverlässigen Termine planen, bist praktisch gezwungen Linie ( oder Zug) zu buchen. Die eleganteste Lösung: Dienstfahren mit Privat-PKW werden mit 50ct/km in der Regel vergütet. So geht es.
20. März 2014: Von Achim H. an Alexander Wipf Bewertung: +1.00 [1]
Ich finde es mal wieder sehr "deutsch" dass ein absolut valides und auch vom Halter versichertes Transportmittel angeblich aus irgendwelchen hahnebüchenen Gründen nicht verwendbar sein soll, während dies in anderen Ländern gang und gäbe ist.

Ich habe für mehrere große amerikanische Konzerne gearbeitet. Gemein war allen, dass in den weltweit gültigen Richtlinien für Reisekosten der Einsatz eines Privatflugzeugs generell ausgeschlossen wurde. Den Mitarbeitern ist es auch untersagt, für Geschäftsreisen Flugzeuge selbst zu steuern, auch wenn keine Kosten angesetzt werden. Das ist sehr üblich und der Hintergrund ist, dass selbst fliegen statistisch recht gefährlich ist. Passiert etwas, ist der AG dran, der hat ja den Mitarbeiter gestresst, etc.

Die eleganteste Lösung: Dienstfahren mit Privat-PKW werden mit 50ct/km in der Regel vergütet. So geht es.

Korrekt. Geduldet wird viel, solange man es nicht breittritt.
20. März 2014: Von Christophe Dupond an Alexander Wipf
Hallo Alex,

Ist nix Problem, wenn du eine extra Unfallversicherung machst. Hab ich auch so gemacht, weil Crew ist ausgeschlossen auf die meiste Unfallversicherung.
20. März 2014: Von Alfred Obermaier an Alexander Wipf Bewertung: +2.00 [2]

Hi, die gesetzliche Unfallversicherung tritt für die Folgen aus Arbeitsunfällen, darin sind Dienstreisen eingeschlossen, abgegrenzt wird dies nur mit sog. "privatwirtschaftlicher" Tätigkeit. Dienstreise beginnt mit Verlassen der Arbeitsstätte (das kann auch die Wohnung sein) und endet bei Wiederankunft. Das gilt auch für Mitreisende Arbeitnehmer.
Die Wahl des Transportmittels kann der Arbeitgeber indirekt (über Kostenerstattung) vorgeben oder im Wege des Direktionsrechts anweisen (zB ausdrücklich keine Flüge in Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt) aus welchem Grunde auch immer.
Wenn der Arbeitnehmer frei ist in der Wahl des Transportmittels kann er natürlich Lisa wählen und wie auch immer mit dem Arbeitgeber abrechnen. Es besteht voller berufsgenossenschaftlicher Versicherungsschutz für die hin- und Rückreise, auch für den mitfliegenden Arbeitnehmer. Zusätzliche Unfall-Versicherung wäre erstmal nicht erforderlich.
Problematisch wird es mit der Haftung, sollte ein Unfallereignis bei dem Flug eintreten und der mitreisende Arbeitnehmer verletzt werden, dann hätte die Berufsgenossenschaft, bzw andere Kostenträger einen Ersatzanspruch an den Unfallverursacher (meist der Pilot). Daher scheue ich mich generell vor Flügen mit Passagieren außerhalb meines Familienkreises.
Sofern der Arbeitgeber solche Transportmittel verbietet steht es dem Arbeitnehmer immer noch frei dennoch ein solches Transportmittel zu benutzen (zb Lisa). Die Berufsgenossenschaft würde aber vermutlich mit "privatwirtschaftlicher" Tätigkeit auf dem Hin- und Rückreise argumentieren. Bin nicht 100 %ig sicher, könnte ich mir aber sehr wohl so vorstellen. Einen Kollegen dann noch mitzunehmen, ginge aus Haftungsgründen für mein Empfinden schon gar nicht. Nur sind der Risikofreude generell keine Grenzen gesetzt.
So würde ich das sehen.
All the best

20. März 2014: Von Ursus Saxum-is an Alexander Wipf Bewertung: +4.00 [4]
Die Diskussion GA Flugzeug als Verkehrsmittel im Beruf ist eine, die man hier wahrscheinlich nicht vollständig diskutieren kann. Dort greifen eine ganze Reihe von Dingen ineinander, die man auseinander halten muss. Ich schreibe hier jetzt mal als fliegender Arbeitgeber, der einiges - sicher nicht alles - schon öfter mit dem Steuerberater etc versucht hat umfassend zu greifen. Als Bestandteile der Diskussion fallen mir spontan ein:
  • Kosten als Reisekosten.
    • Für die Anerkennung als Reisekosten braucht man eine saubere Rechnung, aus der eindeutig der berufliche Bezug hervor geht. Wenn als Rechnungsempfänger die Firma aufgeführt wird, kann das auf der Firmenseite schon ausreichen. Ob das bei PuF Probleme bereitet (gewerbliche Tätigkeit und Vorsteuerabzüge bei N-reg, Sitz der die Rechnung ausstellenden Firma?), müsste Jan Brill sagen. Ich kann nicht einschätzen, ob das nicht Auswirkungen auf den Betrieb Lisa hat - nicht dass das dann ein kommerziell betriebenes Luftfahrzeug wird. Der Vergleich mit dem Mietwagen hinkt, denn die Mietwagenfirma ist definitiv kommerziell und braucht auch keine Luftfahrtzulassung. Natürlich könnte sich PuF mit Unwissen heraus reden, dass das Flugzeug privat gechartert wurde, aber das ist wackelig, weil die Rechnung bei den Höhen die Firma als Rechnungsempfänger aufweisen muss.
    • Benzinrechnungen sind als Reise-/Nebenkosten erstattungsfähig und auch Vorsteuerabzugsfähig. Nicht vergessen: auf einer Rechnung über 150 Euro muss Firma und Name aufgeführt sein, sonst gibt es Mecker mit FA. Am besten ist das Tanken von Autosprit, wenn das der Flieger zulässt, denn das interessiert keinen ob der Sprit dann in einem Auto oder im Flieger landet,
    • Landegebühren sind erstattungsfähig als sonstige Ausgaben bei Reise-/Nebenkosten.
    • Alle Kosten, die nicht direkt mit der Reise in Zusammenhang stehen, sind nicht erstattungsfähig. Deswegen ist eine Generalrechnung mit allen Posten meistens schlecht, denn wenn ein Posten bei der Betriebsprüfung nicht anerkannt wird, dann fliegt die gesamte Rechnung raus. Also - Einzelrechnungen!
    • Es kann passieren, dass man einen Teil der Reisekostenerstattung als geldwerten Vorteil/Einkommen versteuern muss. Die Argumentation der Finanzbehörden ist dort, dass man mit den gesammelten Flugstunden einen auch privat nutzbaren/wertschaffenden Vorteil erhält, der zu versteuern ist.
    • Gibt man einen Betrag in der RNK Abrechnung an, der unter Miete oder Nutzungsentschädigung eines privaten Fliegers fällt (also entsprechend wie das Einreichen einer Lisa Mietrechnung, nur eben für den eigenen Flieger), dann hat man das FA auch noch in der Prüfung, ob man diesen Betrag als Einkommen VuV in der privaten Steuererklärung aufgeführt hat ...
  • Versicherungen.
    • Eine persönliche Haftung des Piloten lässt sich mit keiner Versicherung wirklich abwenden. Nimmt man also einen Kollegen mit, dann ist das volles eigenes Risiko. Zusatzversicherungen kann man abschliessen, aber wie wir alle mal in der Ausbildung gelernt haben, haben die nur begrenzte Reichweite.
    • Mitnahme eines Kunden oder Geschäftspartners ist haftungstechnisch ein absolutes NoGo. Wenn der Mitarbeiter statt eines Autos privat ein Flugzeug nimmt, dann weiss ich das erst mal als AG nicht.
    • Unfallversicherungen für den gewerblichen Bereich sind teuer und selbst wenn die BG keine Einwände hat, so sind doch Lebensversicherungen ein Problem. Wenn ein Teil der Altersvorsorge eines Passagiers in Form einer Lebensversicherung besteht, haftet man dort eventuell auch voll persönlich - im Falle eines Falles.
    • Man muss sich des Risikos bewusst sein, dass bei Nutzung des GA Flugzeugs unter Umständen eine Berufsunfähigkeitsrente, gesetzlich oder privat, nicht eintritt, weil das nicht als Arbeitsunfall auf dem Arbeitsweg anerkannt wird (gewisse Wege sind auch im Dienst nicht 100% beruflich versichert und das Fliegen im GA Flugzeug fällt mit hoher Wahrscheinlichkeit darunter).
  • Reisekostenrichtlinien.
    • Hier kann es merkwürdig werden. In vielen Unternehmen bestehen Betriebsvereinbarungen, die explizit die Nutzung von GA Flugzeugen ausschliessen. Warum, brauchen wir nicht zu diskutieren. Da gibt es die skurrilsten Absonderlichkeiten.
    • In internationalen Unternehmen wird oft die GA Nutzung ausgeschlossen, weil niemand den Sack Flöhe der verschiedenen Ländergesetze hüten will. Auch hier - wenn in den Belegen kein offensichtlicher Unterschied zur Nutzung eines Privatwagens besteht, kann man eine Reisekostenerstattung vornehmen
  • interne Richtlinien
    • als erstes zu prüfen: gibt es eine interne Reiserichtlinie, nach der die Wahl des Reisemittels dem Reisenden explizit frei gestellt ist? Falls nein, hat der AG eine recht weit reichende Weisungsbefugnis mit vorgeschriebenen Rahmenbedingungen der Prüfung
    • am besten hat man betrieblich eine Vereinbarung, in der bereits Regelungen zur Abrechnung von nicht-standard Reisen gelegt ist. Man kennt das zB auch aus Bewerbungserstattung: zB "wir erstatten den Reisepreis einer Bahnfahrt zweiter Klasse am Tag des Gesprächs, egal was sie wirklich nutzen." Wenn dort festgelegt wird, dass Reisen wie Fahrten mit dem eigenen PKW nach BRKG Kilometergeld abgegolten werden und dem Mitarbeiter freigestellt ist, wie er die KM nachweist, macht man eine Google Routensuche und reicht einfach die KM ein. Wenn denn dann eine solche Vereinbarung getroffen wurde.
  • mehr fällt mir jetzt spontan am Schreibtisch nicht ein.
Bei uns werden die reinen Nutzungskosten bei Verwendung der privaten Maschine auf Dienstreisen im Rahmen der Reise-/Nebenkosten erstattet. Diese Reisezeiten sind allerdings keine Dienstzeiten und Kosten der Maschine selber sind nicht erstattbar. Kosten für eine Mietmaschine müsste man ziemlich heftig begründen können, denn im Bundesreisekostengesetz heisst es, erstattungsfähig sind "übliche Reisemittel". Ein GA Flugzeug ist zwar unfalltechnisch von der BG her, ein "sicheres" Transportmittel, aber eben kein "übliches" für das BRKG und damit im Regelfall nicht erstattungsfähig. Hat man einen wichtigen beruflich zwingenden Grund, sieht es anders aus. Ein Beispiel aus meiner beruflichen Praxis: ein Geschäftstermin mittags an der brandenburgisch-thüringischen Grenze, einen nachmittags in Mecklenburg-Vorpommern und abends einen in Lübeck. An dem Tag war Bluesky und mit dem Auto hätte man das nicht schaffen können (Baustellen auf der Bahn und relativ schlecht per Auto erreichbare Treffpunkte, aber günstig für einen 172 Trip). In der Vergleichsrechnung mit Google Maps Routen und Staumeldungen hätte ich zwei Tage plus Übernachtung mit dem Wagen gebraucht - mal abgesehen davon, dass die Kosten die selben waren. Die Begründung für die RNK Abrechnung war dann zwei Seiten lang, hat aber auch eine Aussenprüfung ohne Kommentar überstanden.

Also, manches aber nicht alles geht, aber es ist nicht unbedingt einfach.
Wenn man sich des Risikos bewusst ist, warum nicht?
20. März 2014: Von alexis von croy an Ursus Saxum-is Bewertung: +0.33 [1]
Jetzt ist mir wieder einer der Gründe eingefallen, warum ich selbständig bin ...
20. März 2014: Von Achim H. an alexis von croy Bewertung: -0.67 [1]
Wenn man angestellt ist, denken andere für einen. Diese Gedanken umfassen auch die Reisekostenregeln :-)
20. März 2014: Von Sebastian Grimm an Achim H. Bewertung: +0.00 [1]
Das Problem ist ja dabei dass die anderen nicht dann für einen denken wenn man sie darum bittet sondern die ganze Zeit *grusel... ist in meiner "Behörde" auch so ;)

Buchhaltungsabteilungen legen auch gerne mal Gesetze, Richtlinien und Verordnungen so aus, wie's grade passt...da ist dann Abteilungsrecht vor Landesrecht- und der reisende Mitarbeiter, der ja nicht zum Privatvergnügen für die Firma reist, hat das Nachsehen.. ein Graus
20. März 2014: Von Jan Brill an Ursus Saxum-is Bewertung: +1.00 [1]
Für die Anerkennung als Reisekosten braucht man eine saubere Rechnung, aus der eindeutig der berufliche Bezug hervor geht. Wenn als Rechnungsempfänger die Firma aufgeführt wird, kann das auf der Firmenseite schon ausreichen. Ob das bei PuF Probleme bereitet (gewerbliche Tätigkeit und Vorsteuerabzüge bei N-reg, Sitz der die Rechnung ausstellenden Firma?), müsste Jan Brill sagen. Ich kann nicht einschätzen, ob das nicht Auswirkungen auf den Betrieb Lisa hat - nicht dass das dann ein kommerziell betriebenes Luftfahrzeug wird. Der Vergleich mit dem Mietwagen hinkt, denn die Mietwagenfirma ist definitiv kommerziell und braucht auch keine Luftfahrtzulassung.


... klar erstellen wir eine "saubere Rechnung"! Und natürlich sind wir ein kommerzieller Vercharterer. Warum soll das "Probleme bereiten" ?!?
Die "Vermietung von Luftfahrzeugen" ist dazu eigens als Gesellschaftszweck der GmbH eingetragen worden. Muss auch sein, denn wenn wir dem Finanzamt gegenüber keine Gewinnerzielungsabsicht belegen können, sind wir sehr schnell bei Liebhaberei und so lieb haben wir Lisa dann auch wieder nicht ... ;-)

Was die Vor- und Umsatzsteuer betrifft ergeben sich aus der n-Registrierung genau Null (0) Unterschiede zu einer D-reg.

Wichtig ist eine kommerzielle Vercharterung (gibt's auch eine nicht-kommerzielle??) von der gewerblichen Personenbeförderung nach EU VO 965/2012 zu unterscheiden. Erstere ist im Luftrecht gar nicht gesondert geregelt. Letztere geht natürlich mit Lisa gar nicht, die Abgrenzung hier ist aber eindeutig.

viele Grüße
Jan Brill
20. März 2014: Von Daniel Krippner an Sebastian Grimm Bewertung: +0.33 [1]
Exakt - es wäre vielen Leuten bereits geholfen wenn diverse "cost center"-Abteilungen damit aufhören würden, ohne Motivation und Anlass (und Ahnung) für den Rest der Welt zu denken.

But not going to happen...
20. März 2014: Von  an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]
....als kleine Empfehlung: der Begriff "charter, verchartern" wird unterschiedlich verstanden und häufig mit Erbringung einer Transportleistung gleichgesetzt. Das hat bei einer FA Betriebsprüfung einer identischen Vertraglichen Konstruktion meiner Firma zu Irritation geführt, die erst durch umfangreiche Dokumentation und Erkärungen ausgeräumt werden konnte. Seither verwende ich nur noch den Begriff "Flugzeugmiete/Vermietung"
20. März 2014: Von Dirk Beerbohm an Hubert Eckl Bewertung: +0.67 [1]
50ct / km.... wow, welche Firma zahlt den so etwas?

Ich kriege lächerliche 31 ct/km

Viele Grüße, Dirk
20. März 2014: Von Thomas Endriß an Dirk Beerbohm
Dito!
21. März 2014: Von Wolff E. an Thomas Endriß Bewertung: +2.00 [2]
Da wird aus Sicht des Arbeitgebers am falschen Ende gespart. Ich zahle meinen Mitarbeitern auch 50 ct/km. Das motviert die dann mehr, mal irgendwo hinzufahren und das Thema "Firmenwagen" ist vom Tisch.
21. März 2014: Von Thomas Endriß an Wolff E. Bewertung: +0.00 [1]

Wolff,

gute Einstellung. Allerdings ist das in einem Unternehmen mit 4.500 Leuten immer ein wenig schwierig. Da gibt's immer welche, die alles bis zum letzten Jota ausnutzen. Bestraft werden dann immer alle mit strengeren Richtlinien.

Wenigstens fliegen wir noch Business....

Thomas

22. März 2014: Von Hubert Eckl an Daniel Krippner Bewertung: +0.67 [1]
@ Daniel, so einfach ist das nicht.. Das Kostenkontrolling ist mathematisch. Da ist nicht dran zu drehen. Hatte vor Jahren mal einen Cheyenneflug von Hannover nach Straßburg 2.500,-DM(!)/pro h! genehmigt bekommen. Insges. 3,5h und wir waren zu fünft, abends wieder daheeeme. Notartermine.
9. April 2014: Von Alexander Wipf an Achim H.
Hilfreiche Antwort. Really.
9. April 2014: Von Alexander Wipf an Ursus Saxum-is
Wow. Nur Wow. Anwalt hättest du auch werden können ob deiner Dezidiertheit und Detailliertheit. Vielen Dank, das hat geholfen. Massiv.
9. April 2014: Von Alexander Wipf an Daniel Krippner
Klingt wie die DB?

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