Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

20. März 2014: Von Alfred Obermaier an Alexander Wipf Bewertung: +2.00 [2]

Hi, die gesetzliche Unfallversicherung tritt für die Folgen aus Arbeitsunfällen, darin sind Dienstreisen eingeschlossen, abgegrenzt wird dies nur mit sog. "privatwirtschaftlicher" Tätigkeit. Dienstreise beginnt mit Verlassen der Arbeitsstätte (das kann auch die Wohnung sein) und endet bei Wiederankunft. Das gilt auch für Mitreisende Arbeitnehmer.
Die Wahl des Transportmittels kann der Arbeitgeber indirekt (über Kostenerstattung) vorgeben oder im Wege des Direktionsrechts anweisen (zB ausdrücklich keine Flüge in Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt) aus welchem Grunde auch immer.
Wenn der Arbeitnehmer frei ist in der Wahl des Transportmittels kann er natürlich Lisa wählen und wie auch immer mit dem Arbeitgeber abrechnen. Es besteht voller berufsgenossenschaftlicher Versicherungsschutz für die hin- und Rückreise, auch für den mitfliegenden Arbeitnehmer. Zusätzliche Unfall-Versicherung wäre erstmal nicht erforderlich.
Problematisch wird es mit der Haftung, sollte ein Unfallereignis bei dem Flug eintreten und der mitreisende Arbeitnehmer verletzt werden, dann hätte die Berufsgenossenschaft, bzw andere Kostenträger einen Ersatzanspruch an den Unfallverursacher (meist der Pilot). Daher scheue ich mich generell vor Flügen mit Passagieren außerhalb meines Familienkreises.
Sofern der Arbeitgeber solche Transportmittel verbietet steht es dem Arbeitnehmer immer noch frei dennoch ein solches Transportmittel zu benutzen (zb Lisa). Die Berufsgenossenschaft würde aber vermutlich mit "privatwirtschaftlicher" Tätigkeit auf dem Hin- und Rückreise argumentieren. Bin nicht 100 %ig sicher, könnte ich mir aber sehr wohl so vorstellen. Einen Kollegen dann noch mitzunehmen, ginge aus Haftungsgründen für mein Empfinden schon gar nicht. Nur sind der Risikofreude generell keine Grenzen gesetzt.
So würde ich das sehen.
All the best


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang