Ich gehe davon aus, Deine Landesbehörde befindet sich in Niedersachsen.
1. Möglichkeit: Du machst eine Befähigungsüberprüfung mit einem FE innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Berechtigung. Den FE kannst Du Dir den aussuchen.
Der trägt direkt nach der Befähigungsüberprüfung - wenn alle weiteren Bedingungen erfüllt sind - auf der Rückseite Deiner EASA Lizenz die Durchführung der Befähigungsüberprüfung ein. Damit verlängert sich Deine Klassenberechtigung SEPL um weitere zwei Jahre, gerechnet ab dem Ablaufdatum der alten Berechtigung.
Findet die Befähigungsüberprüfung dagegen mehr als drei Monate vor Ablauf der Berechtigung statt, wird das Datum der Befähigungsüberprüfung als Gültigkeitsdatum der aktuellen Berechtigung angesehen und dieses dann um zwei Jahr verlängert.
Das Protokoll des Fluges schickt er an die Behörde. Fertig. Kein notwendiger Kontakt zwischen Dir und der Behörde.
Kosten: zu zahlen an den FE. Erst wenn die Rückseite Deiner Lizenz voll ist, brauchst Du einen neuen Schein und den zahlst Du auch an die Behörde.
2. Möglichkeit: Du machst einen Schulungsflug mit einem von Dir bestimmten FI. Der füllt - wenn auch alle weiteren Bedingungen erfüllt sind - das Protokoll aus und Du schickst es an die Behörde . Die wiederum stellt Dir eine neue EASA Lizenz mit einer um zwei Jahre verlängerten Klassenberechtigung SEPL aus und schickt die Dir zu. Dieser Vorgang dauert in Niedersachsen derzeit etwa 2-3 Wochen zuzüglich etwaiger Feiertage wie Weihnachten/Ostern etc.
Kosten: zu zahlen an den FI und die Behörde
3. Möglichkeit (diese funktioniert in einigen Bundesländern nicht, insbesondere auch Niedersachsen nicht, und kommt deshalb für Dich nicht in Frage): Du machst einen Schulungsflug mit einem von Dir bestimmten FI. Der bestätigt den Schulungsflug in Deinem Flugbuch und damit gehst Du zu einem FE, der Dir die SEPL Berechtigung auf der Rückseite deiner Lizenz verlängert (sofern auch die übrigen Bedingungen erfüllt sind) und die Behörde davon informiert. Kein notwendiger Kontakt zwischen Dir und der Behörde.
Kosten: zu zahlen an FI und FE. Erst wenn die Rückseite Deiner Lizenz voll ist, brauchst Du einen neuen Schein und den zahlst Du auch an die Behörde.
Noch ein Hinweis:
Die Bedingungen für die SEPL Verlängerung lauten:
12 Stunden Flugzeit (Blockzeit zählt) sowie 12 Starts und Landungen sowie Durchführung eines Schulungsfluges mit mehr als 1h Dauer mit einem FI oder FE in dem Zeitraum 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Klassenberechtigung.
Der Schulungsflug zählt zu den erforderlichen Starts/Landungen/Stunden übrigens hinzu.
Mann kann also demnach durch aus nach der letzten SEPL-Verlängerung
- ein Jahr gar nicht fliegen
- dann einen Schulungsflug machen (Nachweis anfertigen lassen nicht vergessen)
- dann die restlichen erforderlichen Stunden fliegen
- dann den FI das Protokoll ausfüllen lassen und damit selbst die Behörde informieren
- oder dann den FE auf der der Rückseite der Lizenz die Berechtigung verlängern lassen und ihn die Behörde informieren lassen.
Ob das so sinnvoll ist, sei dahingestellt.
Auf jeden Fall muss der Schulungsflug NICHT am Ende der geflogenen Stunden liegen sondern muss in dem letzten Jahr vor Ablauf der Berechtigung liegen. Da im Protokoll der FI/FE jedoch auch die Anzahl der geflogenen Stunden gegenüber der Behörde bestätigt, macht es nur Sinn, auch den Schulungsflug an das Ende der geflogenen Stunden zu legen, damit der FI/FE das auch anhand deiner geflogenen Stunden (im Flugbuch nachgewiesen) bestätigen kann.
Fazit:
Häufig wird Version zwei (2) durchgeführt, da man den Fluglehrer seines Vertrauens gut kennt.
Das Verfahren erfordert einen rechtzeitigen Schulungsflug wenn man lückenlos weiter fliegen will, da die Behördenlaufzeit mit eingerechnet werden muss.
Ist die Berechtigung fast abgelaufen (nur noch wenige Tage) und man will lückenlos weiterfliegen, bleibt nur der Gang zum FE (Version 1) . Auch hier sollte man bedenken, dass auch FEs nicht immer adhoc verfügbar sind.
Ist die Berechtigung erst abgelaufen, bevor die Verlängerungsbedingungen (nicht nur der Schulungsflug) erfüllt wurden, gibt es nur noch den Gang zu einer ATO. Aber das ist ein anders Thema.
Ich habe Dir, Hubert, ein wenig umfangreicher geantwortet, da dies ein Forum ist und für mehrere Leute interessant sein muss. Ich hoffe, es ist dennoch klar geworden.
Für Dich kommt in Niedersachsen Fall 1 oder 2 in Frage. Ich empfehle den Schulungsflug nach frühestens 11 der in dem Zeitraum 15.4.2013 bis 15.4.2014 geflogenen Stunden zu machen. Findest Du dafür einen FE, lass ihn gleich unterschreiben und "gut is".
Machst Du es mit einem FI, sollte das Protokoll des Schulungsflugs mindestens zwei bis drei Wochen vor Erreichen des Ablaufdatums bei der Behörde vorliegen damit Du lückenlos weiterfliegen kannst.
oder in direkter Antwort auf Deine Frage:
Meine EASA-Lizenz "verfällt" am 15.4., wenn ich z.B. am 10.04. meinen Checkflug - oder wie immer dieser Flug heißen mag - mit einem FI mache, muss dieser einen ausgefüllten Zettel ( oder die Lizenz?) an die Behörde senden
Antwort: Er füllt den Zettel aus, wenn alle weiteren Bedingungen erfüllt sind und Du schickst ihn hin.
und ich bekomme, z.B. am 30.04., die neue validierte Lizenz, bin ich zwei Wochen ohne gültige Lizenz?
Antwort: JA, denn Du kannst davon ausgehen, dass Dir die Behörde nicht in den 5 Tagen zwischen Schulungsflug und Ablaufdatum des SEPL das neue Papier auf den Tisch legt. (Du bekommst die alte Lizenz (erkennbar an der Lizenznummer) mit verlängerter Berechtigung auf neuem Papier)
Oder reicht eine Kopie des Zettels als Interimslösung?
Antwort: NEIN
Mache ich diesen Flug hingegen mit einem FE, darf dieser sofort in die Lizenz malen und Stempeln?
Antwort: JA
Anm: All das oben gesagte bezieht sich nicht auf die Berechtigungen in den alten ICAO-Lizenzen. Die können bis zum 08.04.2014 noch per Handeintrag durch den FI verlängert werden.
P.S.: Ich habe es jetzt nach mehrmaligem Durchlesen acht mal korrigiert um es eindeutiger zu machen. Ist wirklich nicht so mal eben im Vorbeigehen zu verstehen.
P.P.S.: Streiche Übungsflug, setze Schulungsflug. Übungsflug hiess es bei JAR FCL, Schulungsflug heisst es bei EASA. Inhalt ist beide Male nicht festgelegt.
EDIT: In die Version 1 ist die 3 Monatsregel mit eingebaut worden.