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Luftrecht und Behörden | Schon wieder Unklarheit EASA PPL Checkflüge  
23. Dezember 2013: Von Hubert Eckl 

Servus zusammen,

muss im April 14 meinen erst vor vier Wochen erhaltenen EASA PPL schon wieder per Check verlängern. Die einen sagen so: Ein FLug mit einem FI und einer Stunde mit Lizenz und FLugbucheintrag reicht. Die anderen sagen so: Nein das geht mit einem FE, wenn nur ein FI verfügbar muss der den FLug per Formular bestätigen, dieses muss wieder mit der Lizenz eingesandt werden, dann gibt es eine neue... ( Dauert Wochen und kostet wieder..)

Was gilt nun? Abgesehen davon, daß es verwunderlich ist, daß die neue Lizenz, derer Verlängerungsbedingung für zwei Jahre erfüllt waren, nicht gleich zwei Jahre, also bis November 2015 verlängert wurde..

23. Dezember 2013: Von Arno Reinhard an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht
23. Dezember 2013: Von Philipp Tiemann an Hubert Eckl
FIs dürfen seit April 2013 keine Handeinträge in EASA-Lizenzen mehr vornehmen.

Daher gibt es nun zwei Wege:

1. Man fliegt den Schulungsflug (früher: Übungsflug) gleich mit einem FE; dieser kann dann auch den Handeintrag machen und informiert daraufhin die Behörde über die erfolgte Verlängerung.

2. Man macht den Flug mit einem FI und beantragt dann bei der Behörde die Verlängerung. Ob dies dann sofort Kosten mit sich zieht, ist mir nicht bekannt.

In jedem Fall ist diesbezüglich der Übergang von JAR-FCL auf Part-FCL für deutsche Piloten eine Verschlechterung.
23. Dezember 2013: Von Olaf Musch an Philipp Tiemann
Nicht für alle... ;-)

In diesem einen Fall bin ich mit der PPL-H unverändert dran.
Da ich jährlich sowieso mit einem TRE den Überprüfungsflug machen
muss, darf der immer noch Handeinträge machen, und ich
bleibe bei der händisch ergänzten PPL nach JAR-FCL,
kriege meine EASA-PPL erst nach Ablauf der 5 Jahre Gesamt-
Gültigkeitsdauer.
Danach geht's aber wieder weiter mit Handeinträgen durch TRE.

Meine Frau (PPL-A) hat ihren Checkflug auch mit FI gemacht,
Formular ausgefüllt, eingesandt, und einige Zeit (und Euro) später
ihre EASA-PPL in der Hand gehabt.


Olaf
23. Dezember 2013: Von  an Philipp Tiemann
Beitrag vom Autor gelöscht
23. Dezember 2013: Von Philipp Tiemann an 
Ja, bei mir sogar 80...aber das eben mit Neuausstellung des Scheins.
Bei reiner CR-Verlängerung wird es aber sicher deutlich weniger, wenn überhaupt kostenpflichtig.

Aber klar: früher war dies besser. Dafür wiederum brauchen wir jetzt keine Scheine mehr zu verlängern.
23. Dezember 2013: Von Michael Stock an 
Hmmm. Seit das Luftamt Südbayern damals den ZÜP-Prozeß gegen mich verloren hatte, habe ich einen Schein von AustroControl, der sukzessive vom ICAO-PPL über JAR-FCL bis jetzt kürzlich zum EASA-Schein ohne jegliche Probleme, ohne weitere "Prüfungsflüge" und ohne zusätzliche Kosten umgeschrieben wurde. Zudem sind die Damen in Wien auch noch sehr freundlich und kundenorientiert, was man von den "Ziefern" in München wahrlich nicht behaupten kann ….

Haben die Luftämter hier mal wieder ganz besondere Vorstellungen?
23. Dezember 2013: Von Heiko L. an Michael Stock Bewertung: +1.00 [1]
Ja, es ist schade dass diese seit JAR-FCL bestehende, unbürokratischere Möglichkeit, das CR direkt durch einen FI/CRI im Schein verlängern zu lassen, uns nun wieder genommen worden ist.

Ich hatte vor einiger Zeit beim RP Stuttgart nachgefragt, warum diese Möglichkeit nun nicht mehr besteht. Laut RP war die Qualität der von FIs/CRIs direkt vorgenommenen Verlängerungen in vielen Fällen so saumäßig (fehlerhafte Verlängerungen oder irgendwelche Mauscheleien), dass man dies nicht weiter ermöglichen konnte/wollte.

Nun haben wir wieder in etwa die Vorgehensweise zur Verlängerung, die auch vor JAR-FCL Usus war. Wenn man rechtzeitig den Verlängerungsantrag stellt, wird man auch nicht temporär ohne Schein sein. Und was die Kosten angeht, wird die Verlängerung bei der Behörde wohl auch nicht teurer sein, als der FE, der sie in der Regel auch nicht kostenlos macht.

Ganz wichtig ist unter EASA-FCL, die Verlängerung rechtzeitig anzugehen. Wenn ein CR erst einmal abgelaufen ist, reicht ein einfacher Prüfungsflug mit Prüfer nicht mehr aus. Die Verlängerung muss dann über eine ATO laufen, die zuerst einmal festlegt, welcher Schulungsaufwand für die Verlängerung erforderlich ist. Also in jedem Fall mehr Aufwand und mehr Kosten als früher. Viele spielen hier sehr (zuviel!) auf Risiko, gerade neulich hatte ich eine Anfrage zwecks Schulungsflug zur Verlängerung eines SEP CR, das in weniger als zwei Wochen abgelaufen wäre. Wenn dann irgendetwas nicht klappt (Wetter, Verfügbarkeit von Flugzeug, FI/CRI etc.), wird es ganz schnell ganz eng.
23. Dezember 2013: Von Michael Stock an Heiko L.
Ich faß es nicht .....
Da werde ich wohl doch "Österreicher" bleiben.
23. Dezember 2013: Von Heiko L. an Michael Stock
Welches sind denn - abgesehen von der dort nicht erforderlichen ZÜP - die Vorteile der AT-Lizenz?

Sowohl in DE wie in AT ist der Schulungsflug zur Verlängerung des Class Ratings notwendig, das ist EASA-Standard. Es gibt auch keinen vorgeschriebenen Prüfungsflug zur Umwandlung JAR -> EASA in DE. Und einschicken musst du die Verlängerungsunterlagen doch auch in Österreich?

Davon abgesehen kann ich mich zumindest über "mein" RP nicht wegen mangelnder Kundenfreundlichkeit beschweren. Ich war mit meinen Unterlagen persönlich vorbei gegangen und habe nach einer Viertelstunde und einem durchaus angenehmen Gespräch meinen neuen Schein in den Händen gehalten.
23. Dezember 2013: Von Arno Reinhard an Heiko L.
Beitrag vom Autor gelöscht
23. Dezember 2013: Von Friso Roozen an Hubert Eckl
Hallo zusammen,

In Frankreich ist es ja jetzt auch so das ein FI die Verlängerung nicht mehr eintragen darf, was wohl geht ist mit FI fliegen und danach von einem FE eintragen lassen. Wenn man zur Behörde geht, gibt es an den meisten großen Flughäfen, hat man die Lizenz 10 min später wieder und das kostet natürlich auch nichts :-)

mit einem mitleidigem Blick nach Deutschland, frohes Fest!
24. Dezember 2013: Von Hubert Eckl an Heiko L.
Das ist gut! D.h. Wenn ich den(Über-) Prüfungs(?)-Flug mache und den Zettel einreich, bin ich bis zur Rücksendung temporär nicht ohne gültigen Schein? Die 50,-€ sind das kleinere Übel.
24. Dezember 2013: Von  an Hubert Eckl
Wenn du dein Rating nicht hast ablaufen lassen nicht.
Dein Rating ist genau so lange gültig, wie es im Schein vermerkt ist.
Du musst ja nicht den Schein abgeben, um ihn erneuert zu bekommen.

Du fliegst solange mit dem gültigen alten Schein(Rating) IND der Tasche! bis der neue da ist.

Du musst nur selbst dafür sorgen, rechtzeitig den Übungsflug zu machen und dabei die Behördenlaufzeit mit berücksichtigen.

Das ist alles.
24. Dezember 2013: Von Malte Höltken an Friso Roozen
Hey,

das funktioniert in D genauso, zumindest bei SEP und TMG. Mit dem FI fliegen und vom FE eintragen lassen.

Besten Grusz
24. Dezember 2013: Von Philipp Tiemann an Malte Höltken
Da macht z.B. das Luftamt Südbayern mal wieder nicht mit, aber die sind ja dafür bekannt, ihre eigenen (wirren) Sachen zu machen...

Siehe hier. Sprich: Wenn ein FE verlängern soll, muss auch dieser den Schulungsflug gemacht haben. Wo die das rauslesen, ist mal wieder schleierhaft.

24. Dezember 2013: Von Michael Stock an Philipp Tiemann
Das mit den wirren Sachen kann ich beim Luftamt Süd nur bestätigen. Der ehemalige Leiter des Amtes (Büchner) hat mir mal erklärt, er sehe es als sein Ziel an, möglichst viele Piloten durch Lizenzentzug aus dem Cockpit zu entfernen. Dazu hat er mir Storys von Kinderschändern und Leuten mit Insolvenzen erzählt, die seiner Ansicht nach ebenso wie Leute mit einem Punkt in Flensburg aus dem öffentlichen Leben entfernt werden müssen, und er würde seine Aufgabe im Entzug der Pilotenlizenzen dieses Personenkreises sehen. Komplett irre, aber das ist ja bei denen schon seit Jahrzehnten so. Wir brauchen uns nur an Spezialisten wie Perzborn, Haßlach und Mössner zu erinnern (die ich alle kennenlernen durfte).

Wenn man sich die selbstgebastelten Verlängerungserschwernisse des BYLAS anschaut, dann hat der neue Leiter in dem Laden wohl immer noch nicht aufgeräumt zu haben. Zumindest damals spiegelte sich der geistige Zuschnitt der Behörde auch im Verhalten der Behördenvertreter gegenüber ihren Kunden, die eigentlich mehr Opfer waren, wieder. Ich bin froh, daß ich mit denen nichts mehr zu tun habe ….

@H.L.: Es stimmt, das Verfahren von Austrocontrol unterscheidet sich vom deutschen eigentlich nicht. Ich hatte die Postings hier so verstanden, als ob die Luftämter hier eine Art "Prüfungsflug" fordern würden, um eine JAR-FCL-Lizenz in eine EASA-Lizenz umzuwandeln ….
24. Dezember 2013: Von Wolfgang Lamminger an 

Hallo Reinhard,

gerade wollte ich zu dem Thema "Einsenden der Lizenz" auch noch etwas (dir beipflichtendes) schreiben und stelle aber mit Erschrecken fest, dass die Behörde (hier: BezReg Münster) nun tatsächlich die Vorlage der Originallizenz verlangt, um den Eintrag der Verlängerung vorzunehmen. (Ich hatte seit Einführung EASA-FCL noch keinen Übungsflug zur Lizenzverlängerung als FI durchgeführt)

https://www.bezirksregierung-muenster.de/startseite/abteilungen/abteilung2/Dez_26_Luftverkehr/Luftfahrtpersonal/Verlaengerung_Klassenberechtigung_neu_2013.pdf

So kann man wirklich Bürokratie aufbauen und Arbeitsplatzsicherung betreiben! Das Unsinnigste was ich bisher gelesen habe! Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht...

Trotzdem: Schöne Weihnachten an Alle!

25. Dezember 2013: Von Malte Höltken an Wolfgang Lamminger
Wieso? Entweder FI füllt das Formular aus und Schein und Formular gehen nach Münster, oder FE füllt das Formular aus und es geht alleine nach Münster.

Gerade die BezReg Münster kenne ich nur als sehr zuvorkommend und schnell im Lizenzwesen.
25. Dezember 2013: Von  an Wolfgang Lamminger
Hallo Wolfgang.
schöne Weihnachten vorab.

Ich musste eben zweimal nachlesen um offensichtlich einen Unterschied zu unserer Behörde (Niedersachsen) zu erkennen:

Wenn ich Deinen Beitrag richtig verstanden habe, nimmt Münster einen Eintrag auf dem Schein vor. Dafür muss natürlich der Schein physikalisch (wie sollen sie sonst drauf schreiben können?) mit dem Protokoll des FI vorliegen.

In Niedersachsen stellen sie IMMER einen neuen Schein aus, es gibt (hat die Behörde selbstständig entschieden) keine Handeintragungen der Behörde. Dafür muss dann natürlich nur das Protokoll des FI vorliegen.

Damit hat in Niedersachsen der Pilot immer eine Lizenz mit gültigem Rating in der Hand (wenn er den Übungsflug rechtzeitig gemacht hat).

Gruß Reinhard

P.S. Handeintragungen außerhalb der Behörde gibt es in Niedersachsen nur durch einen FE, wenn er den Übungsflug selbst durchgeführt hat. So die Maßgabe der Behörde.

. . . Und natürlich gibt es leider immer noch die (mittlerweile) illegalen Handeinträge der FI die noch nach altem Recht verfahren, weil sie das neue noch nicht kennen.
25. Dezember 2013: Von Hubert Eckl an 
Bitte Freunde nochmal:

Meine EASA-Lizenz "verfällt" am 15.4., wenn ich z.B. am 10.04. meinen Checkflug - oder wie immer dieser Flug heißen mag - mit einem FI mache, muss dieser einen ausgefüllten Zettel ( oder die Lizenz?) an die Behörde senden und ich bekomme, z.B. am 30.04., die neue validierte Lizenz, bin ich zwei Wochen ohne gültige Lizenz? Oder reicht eine Kopie des Zettels als Interimslösung? Mache ich diesen Flug hingegen mit einem FE, darf dieser sofort in die Lizenz malen und Stempeln?
25. Dezember 2013: Von  an Hubert Eckl Bewertung: +3.00 [3]
Hallo Hubert.

Zunächst:
Deine Lizenz verfällt nicht mehr, denn Du hast jetzt eine EASA Lizenz, die gilt ja lebenslang.
Was jedoch abläuft ist deine Klassenberechtigung (SEPL). Laut Deinen Angaben läuft das am 15.4.2014 ab.
(Bitte trage mir diese Feinheit nicht nach, aber der Unterschied ist wichtig, wenn wir noch über ICAO oder JAR Lizenzen reden würden. Im Folgenden jedoch ist dies ohne Belang, da Du die EASA Lizenz bereits hast)

Ich gehe davon aus, Deine Landesbehörde befindet sich in Niedersachsen.

1. Möglichkeit: Du machst eine Befähigungsüberprüfung mit einem FE innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Berechtigung. Den FE kannst Du Dir den aussuchen.
Der trägt direkt nach der Befähigungsüberprüfung - wenn alle weiteren Bedingungen erfüllt sind - auf der Rückseite Deiner EASA Lizenz die Durchführung der Befähigungsüberprüfung ein. Damit verlängert sich Deine Klassenberechtigung SEPL um weitere zwei Jahre, gerechnet ab dem Ablaufdatum der alten Berechtigung.
Findet die Befähigungsüberprüfung dagegen mehr als drei Monate vor Ablauf der Berechtigung statt, wird das Datum der Befähigungsüberprüfung als Gültigkeitsdatum der aktuellen Berechtigung angesehen und dieses dann um zwei Jahr verlängert.
Das Protokoll des Fluges schickt er an die Behörde. Fertig. Kein notwendiger Kontakt zwischen Dir und der Behörde.
Kosten: zu zahlen an den FE. Erst wenn die Rückseite Deiner Lizenz voll ist, brauchst Du einen neuen Schein und den zahlst Du auch an die Behörde.

2. Möglichkeit: Du machst einen Schulungsflug mit einem von Dir bestimmten FI. Der füllt - wenn auch alle weiteren Bedingungen erfüllt sind - das Protokoll aus und Du schickst es an die Behörde . Die wiederum stellt Dir eine neue EASA Lizenz mit einer um zwei Jahre verlängerten Klassenberechtigung SEPL aus und schickt die Dir zu. Dieser Vorgang dauert in Niedersachsen derzeit etwa 2-3 Wochen zuzüglich etwaiger Feiertage wie Weihnachten/Ostern etc.
Kosten: zu zahlen an den FI und die Behörde

3. Möglichkeit (diese funktioniert in einigen Bundesländern nicht, insbesondere auch Niedersachsen nicht, und kommt deshalb für Dich nicht in Frage): Du machst einen Schulungsflug mit einem von Dir bestimmten FI. Der bestätigt den Schulungsflug in Deinem Flugbuch und damit gehst Du zu einem FE, der Dir die SEPL Berechtigung auf der Rückseite deiner Lizenz verlängert (sofern auch die übrigen Bedingungen erfüllt sind) und die Behörde davon informiert. Kein notwendiger Kontakt zwischen Dir und der Behörde.
Kosten: zu zahlen an FI und FE. Erst wenn die Rückseite Deiner Lizenz voll ist, brauchst Du einen neuen Schein und den zahlst Du auch an die Behörde.


Noch ein Hinweis:

Die Bedingungen für die SEPL Verlängerung lauten:
12 Stunden Flugzeit (Blockzeit zählt) sowie 12 Starts und Landungen sowie Durchführung eines Schulungsfluges mit mehr als 1h Dauer mit einem FI oder FE in dem Zeitraum 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Klassenberechtigung.
Der Schulungsflug zählt zu den erforderlichen Starts/Landungen/Stunden übrigens hinzu.

Mann kann also demnach durch aus nach der letzten SEPL-Verlängerung
- ein Jahr gar nicht fliegen
- dann einen Schulungsflug machen (Nachweis anfertigen lassen nicht vergessen)
- dann die restlichen erforderlichen Stunden fliegen
- dann den FI das Protokoll ausfüllen lassen und damit selbst die Behörde informieren
- oder dann den FE auf der der Rückseite der Lizenz die Berechtigung verlängern lassen und ihn die Behörde informieren lassen.

Ob das so sinnvoll ist, sei dahingestellt.

Auf jeden Fall muss der Schulungsflug NICHT am Ende der geflogenen Stunden liegen sondern muss in dem letzten Jahr vor Ablauf der Berechtigung liegen. Da im Protokoll der FI/FE jedoch auch die Anzahl der geflogenen Stunden gegenüber der Behörde bestätigt, macht es nur Sinn, auch den Schulungsflug an das Ende der geflogenen Stunden zu legen, damit der FI/FE das auch anhand deiner geflogenen Stunden (im Flugbuch nachgewiesen) bestätigen kann.

Fazit:
Häufig wird Version zwei (2) durchgeführt, da man den Fluglehrer seines Vertrauens gut kennt.
Das Verfahren erfordert einen rechtzeitigen Schulungsflug wenn man lückenlos weiter fliegen will, da die Behördenlaufzeit mit eingerechnet werden muss.

Ist die Berechtigung fast abgelaufen (nur noch wenige Tage) und man will lückenlos weiterfliegen, bleibt nur der Gang zum FE (Version 1) . Auch hier sollte man bedenken, dass auch FEs nicht immer adhoc verfügbar sind.

Ist die Berechtigung erst abgelaufen, bevor die Verlängerungsbedingungen (nicht nur der Schulungsflug) erfüllt wurden, gibt es nur noch den Gang zu einer ATO. Aber das ist ein anders Thema.

Ich habe Dir, Hubert, ein wenig umfangreicher geantwortet, da dies ein Forum ist und für mehrere Leute interessant sein muss. Ich hoffe, es ist dennoch klar geworden.

Für Dich kommt in Niedersachsen Fall 1 oder 2 in Frage. Ich empfehle den Schulungsflug nach frühestens 11 der in dem Zeitraum 15.4.2013 bis 15.4.2014 geflogenen Stunden zu machen. Findest Du dafür einen FE, lass ihn gleich unterschreiben und "gut is".
Machst Du es mit einem FI, sollte das Protokoll des Schulungsflugs mindestens zwei bis drei Wochen vor Erreichen des Ablaufdatums bei der Behörde vorliegen damit Du lückenlos weiterfliegen kannst.

oder in direkter Antwort auf Deine Frage:

Meine EASA-Lizenz "verfällt" am 15.4., wenn ich z.B. am 10.04. meinen Checkflug - oder wie immer dieser Flug heißen mag - mit einem FI mache, muss dieser einen ausgefüllten Zettel ( oder die Lizenz?) an die Behörde senden
Antwort: Er füllt den Zettel aus, wenn alle weiteren Bedingungen erfüllt sind und Du schickst ihn hin.

und ich bekomme, z.B. am 30.04., die neue validierte Lizenz, bin ich zwei Wochen ohne gültige Lizenz?
Antwort: JA, denn Du kannst davon ausgehen, dass Dir die Behörde nicht in den 5 Tagen zwischen Schulungsflug und Ablaufdatum des SEPL das neue Papier auf den Tisch legt. (Du bekommst die alte Lizenz (erkennbar an der Lizenznummer) mit verlängerter Berechtigung auf neuem Papier)

Oder reicht eine Kopie des Zettels als Interimslösung?
Antwort: NEIN

Mache ich diesen Flug hingegen mit einem FE, darf dieser sofort in die Lizenz malen und Stempeln?
Antwort: JA


Anm: All das oben gesagte bezieht sich nicht auf die Berechtigungen in den alten ICAO-Lizenzen. Die können bis zum 08.04.2014 noch per Handeintrag durch den FI verlängert werden.

P.S.: Ich habe es jetzt nach mehrmaligem Durchlesen acht mal korrigiert um es eindeutiger zu machen. Ist wirklich nicht so mal eben im Vorbeigehen zu verstehen.

P.P.S.: Streiche Übungsflug, setze Schulungsflug. Übungsflug hiess es bei JAR FCL, Schulungsflug heisst es bei EASA. Inhalt ist beide Male nicht festgelegt.

EDIT: In die Version 1 ist die 3 Monatsregel mit eingebaut worden.
25. Dezember 2013: Von Malte Höltken an  Bewertung: +3.00 [3]
. . . Und natürlich gibt es leider immer noch die (mittlerweile) illegalen Handeinträge der FI die noch nach altem Recht verfahren, weil sie das neue noch nicht kennen.

Oh, da muß man aufpassen. Denn wenn der FI einen solchen Eintrag getätigt hat, ist der Besitzer der Lizenz ohne (bzw. mit abgelaufener) Lizenz unterwegs, weil sie nicht regelkonform verlängert wurde. Was das in D bedeuten kann, muß ich ja nicht ausführen.
25. Dezember 2013: Von Werner Kraus an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]
Ein Zettel als Interimslösung genügt leider nicht, wenn man nicht gegrounded sein möchte hilft nur die rechtzeitige Verlängerung.

Wenn Du mit FI verlängerst KEIN Handeintrag, Flug im Flugbuch bestätigen lassen und Zettel an die Behörde schicken. So lange Dein Classrating bzw. JAR Lizenz nicht abgelaufen sind darfst Du damit natürlich weiterfliegen bis zur Neuausstellung. Dass man bei manchen RPs vorher bereits die Lizenz einschicken muss, ist mir neu und wurde im Bereich Luftamt Nordbayern von meinen Verlängerungskandidaten nicht verlangt und bei mir selbst hat das LBA auch erst die neue Lizenz ausgestellt und dann die alte zurückgefordert. Alles andere wäre ja ein temporäres Berufsverbot......

Wenn Du mit FE verlängerst Handeintrag, Eintrag ins Flugbuch und ich vermute Zettel an Behörde, es wird aber keine neue Lizenz ausgestellt.


Bezüglich Handeintrag durch FI, in die alten ICAO Lizenzen darf der Handeintrag noch vorgenommen werden. Diese verlieren aber am 8. April 2014 ihre Gültigkeit, sollten also zeitnah umgeschrieben werden.
25. Dezember 2013: Von Achim H. an Malte Höltken Bewertung: +4.00 [4]
Denn wenn der FI einen solchen Eintrag getätigt hat, ist der Besitzer der Lizenz ohne (bzw. mit abgelaufener) Lizenz unterwegs

Nee, ohne Berechtigung. Ohne Lizenz = Straftat, ohne Berechtigung = Ordnungswidrigkeit. Allerdings könnte sich der Pilot in in einem Verbotsirrtum befinden. Ich wäre nicht überrascht, wenn das komplett straffrei wäre für den Piloten...

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