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23. Dezember 2013: Von Olaf Musch an Philipp Tiemann
Nicht für alle... ;-)

In diesem einen Fall bin ich mit der PPL-H unverändert dran.
Da ich jährlich sowieso mit einem TRE den Überprüfungsflug machen
muss, darf der immer noch Handeinträge machen, und ich
bleibe bei der händisch ergänzten PPL nach JAR-FCL,
kriege meine EASA-PPL erst nach Ablauf der 5 Jahre Gesamt-
Gültigkeitsdauer.
Danach geht's aber wieder weiter mit Handeinträgen durch TRE.

Meine Frau (PPL-A) hat ihren Checkflug auch mit FI gemacht,
Formular ausgefüllt, eingesandt, und einige Zeit (und Euro) später
ihre EASA-PPL in der Hand gehabt.


Olaf

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