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25. Dezember 2013: Von Malte Höltken an Wolfgang Lamminger
Wieso? Entweder FI füllt das Formular aus und Schein und Formular gehen nach Münster, oder FE füllt das Formular aus und es geht alleine nach Münster.

Gerade die BezReg Münster kenne ich nur als sehr zuvorkommend und schnell im Lizenzwesen.
25. Dezember 2013: Von Wolfgang Lamminger an Malte Höltken

Gerade die BezReg Münster kenne ich nur als sehr zuvorkommend und schnell im Lizenzwesen

Das will ich nicht abstreiten, trotzdem ist es in meinen Augen unsinnig, die Lizenz einsenden zu müssen, um das Classrating zu verlängern.

Warum können nicht wenigstens in diesem Punkt die jeweiligen Landesluftfahrtbehörden einheitlich arbeiten? und dann noch die provokante Frage: warum überhaupt der ganze (Un)sinn? man hätte auch die Variante wählen können: "Eintrag in's Flugbuch" und fertig. Wie und warum die Rechtsbeziehung des FE oder FI eine Rolle spilen sollte, ist mir unklar.

Entweder der FI hat die Kompetenz, die Voraussetzungen zur Verlängerung eines Classratings zu prüfen und zu bestätigen oder eben nicht. Wenn er dies auf einem Formular darf, warum dann nicht auf einem anderen Papier?

26. Dezember 2013: Von  an Wolfgang Lamminger
Entweder der FI hat die Kompetenz, die Voraussetzungen zur Verlängerung eines Classratings zu prüfen und zu bestätigen oder eben nicht. Wenn er dies auf einem Formular darf, warum dann nicht auf einem anderen Papier?

Weil "das andere Papier" ein offizielles, von der Behörde ausgestelltes Dokument ist. (Sichtweise der deutschen Behörde). Da möchte die Behörde, dass nur der von ihr Beauftragte drauf herum schreibt.

Ich kann das nur verstehen, wenn ich mich in die Position der Behörde versetze.

Aus der Sicht des Piloten oder FI schlage ich mir jedoch mit der flachen Hand vor den Kopf: Die Vollständigkeit der Voraussetzungen zu kontrollieren kann nun wirklich jeder einmal unterwiesene Sachbearbeiter des Amts - egal ob mit und ohne Lizenz. Und er tut es auch!

Ich hätte für die gesamte Pilotenschaft mir gewünscht, dass man auch den FI´s bei der Handeintragung die gleichen Rechte zugesprochen hätte wie den Sachbearbeitern. Es ist m.E. nur ein Verwaltungsakt, der beschlossen werden muss. Vielleicht ist so etwas bei unserer Interessenvertretung (AOPA) sogar schon unterwegs?
26. Dezember 2013: Von Hubert Eckl an 
Danke ! Zu Deinem Zahlenbeispiel oben: Ich habe Anfang Dez meine neue EASA-Lizenz bekommen, umgeschrieben vom ICAO. Dachte, da aller Voraussetzungen erfüllt, mein Biannual würde dann bis Dez 15 reichen. Irrtum. die haben das alte Checkdatum 15.4. genommen.
26. Dezember 2013: Von Bernd Almstedt an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
Meine Berechtigung nach JAR-FCL lief bis zum 29.07.2013 aber da ich mit den Mindeststunden keinerlei Probleme und von einigen Verzögerungen in der Bearbeitung gehört hatte wollte ich auf Nummer sicher gehen und habe im April 2013 meinen Übungsflug mit FI absolviert und den Übungsbericht zusammen mit einer Kopie meiner Lizenz Anfang Mai an das zuständige Luftamt geschickt. Ein paar Tage später bekam ich meinen neuen EASA Schein mit eingetragener Lizenz PPL (A) und Berechtigung SEP(land) gültig bis zum 29.07.2015 zurück.

Der Verwaltungsakt hat mich 50€ gekostet plus Porto für Einsendung des Übungsberichts sowie später der Rücksendung des alten Scheins nach Erhalt des neuen EASA Scheins.

Da ich überall mehr als genug Zeitreserven hatte und mein alter Schein weiterhin gültig war, hat mich die ganze Sache Null Nerven gekostet, auch wenn ich anfangs von einigen Wochen "Laufzeit" im Luftamt ausgegangen war...

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