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25. Dezember 2013: Von Achim H. an Malte Höltken Bewertung: +4.00 [4]
Denn wenn der FI einen solchen Eintrag getätigt hat, ist der Besitzer der Lizenz ohne (bzw. mit abgelaufener) Lizenz unterwegs

Nee, ohne Berechtigung. Ohne Lizenz = Straftat, ohne Berechtigung = Ordnungswidrigkeit. Allerdings könnte sich der Pilot in in einem Verbotsirrtum befinden. Ich wäre nicht überrascht, wenn das komplett straffrei wäre für den Piloten...
25. Dezember 2013: Von RotorHead an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Richtig, hier wird mal wieder Lizenz und Berechtigung verwechselt. Außerdem wird Papier und Lizenz verwechselt. Die Tatsache, dass eine Behörde ein neues Blatt Papier mit der Aufdruck "Lizenz" usw. versieht, heißt nicht, dass eine neue Lizenz ausgestellt wird. Das Ausstellen einer Lizenz verursacht als eigener Verwaltungsakt zusätzliche Kosten, das Bedrucken eines neuen Blatt Papiers ist kein eigener Verwaltungsakt.

Das Fliegen ohne gültige Berechtigung war mal eine Ordungswidrigkeit, das ist heute nicht mehr der Fall, da die entsprechenden und auch viele andere Ordnungswidrigkeit-Paragraphen ersatzlos gestrichen wurden. Rechtswidrig ist es trotzdem.

Auch Prüfer (CRE, TRE) dürfen nur dann einen Handeintrag machen, wenn sie als Prüfer tätig waren und u.U. die Prüfung auch als Übungsflug für die Verlängerung von SEP und TMG gilt. Macht der Prüfer nur den Übungsflug ohne zu prüfen, war er nur als FI tätig und darf somit keinen Handeintrag machen. - Zumindest ist das die Sichtweise des LBA.
25. Dezember 2013: Von  an RotorHead
Das Fliegen ohne gültige Berechtigung war mal eine Ordungswidrigkeit, das ist heute nicht mehr der Fall, da die entsprechenden und auch viele andere Ordnungswidrigkeit-Paragraphen ersatzlos gestrichen wurden. Rechtswidrig ist es trotzdem.

Stimmt! Ich habe aus obigem Satz zunächst interpretiert, es wäre damit automatisch eine Straftat - ist es aber nicht. Es ist "lediglich" rechtswidrig, es gibt aber keine Möglichkeit ein Bussgeld zu verhängen. Ob man in diese zweifelhafte Lage kommen will, sei einmal dahingestellt.

Es gilt übrigens für alle Berechtigungen, z.B. auch die iFR Berechtigung.
25. Dezember 2013: Von  an Achim H.
Allerdings könnte sich der Pilot in in einem Verbotsirrtum befinden. Ich wäre nicht überrascht, wenn das komplett straffrei wäre für den Piloten...

Die Behörden erwarten vom Piloten schon, dass er die unrechtmäßig eingetragene Berechtigung selbstständig erkennt und entsprechend handelt. Deshalb glaube ich nicht, dass ein Pilot so einfach ungeschoren davon kommt.

Bei einem vor kurzem durchgeführten Meeting von ein paar Landesbehörden mit Ausbildungsleitern der zugehörigen Ausbildungsbetriebe wurde das Thema des Handeintrags durch FI nach Beginn der EASA Zeitrechnung besprochen.
Es wurde dort offensichtlich, dass das noch nicht zu allen FI durchgedrungen ist und es eine "erhebliche Anzahl" an unberechtigten Handeintragungen nach Beginn des EASA Rechts gemacht wurde (und wird?).

Ich weiß gar nicht, ob und wie so etwas geahndet wird.

25. Dezember 2013: Von Michael Stock an 
Es ist immer wieder erstaunlich, wie kompliziert, widersprüchlich und verwirrend in Deutschland (und Europa) selbst einfachste Vorgänge gestaltet werden können. In 14 CFR 61.56 ist doch ein vernünftiges, millionenfach bewährtes und nachweislich sinnvolles Verfahren schon vollständig beschrieben ….

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