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25. Dezember 2013: Von RotorHead an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Richtig, hier wird mal wieder Lizenz und Berechtigung verwechselt. Außerdem wird Papier und Lizenz verwechselt. Die Tatsache, dass eine Behörde ein neues Blatt Papier mit der Aufdruck "Lizenz" usw. versieht, heißt nicht, dass eine neue Lizenz ausgestellt wird. Das Ausstellen einer Lizenz verursacht als eigener Verwaltungsakt zusätzliche Kosten, das Bedrucken eines neuen Blatt Papiers ist kein eigener Verwaltungsakt.

Das Fliegen ohne gültige Berechtigung war mal eine Ordungswidrigkeit, das ist heute nicht mehr der Fall, da die entsprechenden und auch viele andere Ordnungswidrigkeit-Paragraphen ersatzlos gestrichen wurden. Rechtswidrig ist es trotzdem.

Auch Prüfer (CRE, TRE) dürfen nur dann einen Handeintrag machen, wenn sie als Prüfer tätig waren und u.U. die Prüfung auch als Übungsflug für die Verlängerung von SEP und TMG gilt. Macht der Prüfer nur den Übungsflug ohne zu prüfen, war er nur als FI tätig und darf somit keinen Handeintrag machen. - Zumindest ist das die Sichtweise des LBA.
25. Dezember 2013: Von  an RotorHead
Das Fliegen ohne gültige Berechtigung war mal eine Ordungswidrigkeit, das ist heute nicht mehr der Fall, da die entsprechenden und auch viele andere Ordnungswidrigkeit-Paragraphen ersatzlos gestrichen wurden. Rechtswidrig ist es trotzdem.

Stimmt! Ich habe aus obigem Satz zunächst interpretiert, es wäre damit automatisch eine Straftat - ist es aber nicht. Es ist "lediglich" rechtswidrig, es gibt aber keine Möglichkeit ein Bussgeld zu verhängen. Ob man in diese zweifelhafte Lage kommen will, sei einmal dahingestellt.

Es gilt übrigens für alle Berechtigungen, z.B. auch die iFR Berechtigung.

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