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25. Dezember 2013: Von  an RotorHead
Das Fliegen ohne gültige Berechtigung war mal eine Ordungswidrigkeit, das ist heute nicht mehr der Fall, da die entsprechenden und auch viele andere Ordnungswidrigkeit-Paragraphen ersatzlos gestrichen wurden. Rechtswidrig ist es trotzdem.

Stimmt! Ich habe aus obigem Satz zunächst interpretiert, es wäre damit automatisch eine Straftat - ist es aber nicht. Es ist "lediglich" rechtswidrig, es gibt aber keine Möglichkeit ein Bussgeld zu verhängen. Ob man in diese zweifelhafte Lage kommen will, sei einmal dahingestellt.

Es gilt übrigens für alle Berechtigungen, z.B. auch die iFR Berechtigung.

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