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25. Dezember 2013: Von Werner Kraus an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]
Ein Zettel als Interimslösung genügt leider nicht, wenn man nicht gegrounded sein möchte hilft nur die rechtzeitige Verlängerung.

Wenn Du mit FI verlängerst KEIN Handeintrag, Flug im Flugbuch bestätigen lassen und Zettel an die Behörde schicken. So lange Dein Classrating bzw. JAR Lizenz nicht abgelaufen sind darfst Du damit natürlich weiterfliegen bis zur Neuausstellung. Dass man bei manchen RPs vorher bereits die Lizenz einschicken muss, ist mir neu und wurde im Bereich Luftamt Nordbayern von meinen Verlängerungskandidaten nicht verlangt und bei mir selbst hat das LBA auch erst die neue Lizenz ausgestellt und dann die alte zurückgefordert. Alles andere wäre ja ein temporäres Berufsverbot......

Wenn Du mit FE verlängerst Handeintrag, Eintrag ins Flugbuch und ich vermute Zettel an Behörde, es wird aber keine neue Lizenz ausgestellt.


Bezüglich Handeintrag durch FI, in die alten ICAO Lizenzen darf der Handeintrag noch vorgenommen werden. Diese verlieren aber am 8. April 2014 ihre Gültigkeit, sollten also zeitnah umgeschrieben werden.

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