Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | NfL zur Kennzeichnung von Luftfahrzeugen in Arbeit  
13. Mai 2013: Von  
Beitrag vom Autor gelöscht
13. Mai 2013: Von Malte Höltken an 
Hallo W.Werner,

diese Geschichte ist mir nicht neu, wenngleich höchst unverständlich. Da ich nun nicht direkt betroffen bin, kann ich hier nicht sehr viel dazu sagen, würde aber gerne den Kontakt zu jemandem herstellen, der sich mit besagten Herren der Schöpfung auseinandersetzte. Wenn Sie an dem Kontakt interessiert sind, mailen Sie mir bitte Ihre Kontaktdaten an maltehoeltken@googlemail.com

Besten Grusz,
13. Mai 2013: Von Wolff E. an 
Ähnliches ist in Aschaffenburg vor kurem passiert.
13. Mai 2013: Von Othmar Crepaz an 
Solche und ähnliche Blödheiten waren der Grund, warum wir kurzfristig die einzig vernünftige Konsequenz gezogen und unsere D-registrierte Malibu N-ausgeflaggt haben.
13. Mai 2013: Von  an Othmar Crepaz
Beitrag vom Autor gelöscht
14. Mai 2013: Von Guido Warnecke an Othmar Crepaz
Hi Othmar,
ich gehoere zu dieser verrueckten Truppe der "planespotter", mit fast 20.000 photos uploaded at flightaware.com.
Habe deshalb einen guten Ueberblick wie das in USA gereglelt wird: offensichtlich gar nicht. Die Font Auswahl sieht aus wie bei Microsoft Word, alles Erdenkliche da.
Einige Beispiele im Anhang.
Die Flugzeuge scheinen trotzdem nicht aus dem Himmel zu fallen...

Die Klassifizierung: D-XABC X= Erster Buchstabe klassifiziert class and category and weight gibt es auch nur in Deutschland. D-GXYZ zahlt keine, D-IXYZ zahlt airway Gebuehr. Na das Gewicht kann man ja nicht anders rauskriegen. D-HXYZ ist ein Heli, koennte man sonst mit durchaus einer Cessna 172 verwechslen, die ja einmotorig unter 2t eine D-EXYZ sein muss. Die Aehnlichkeit mit einer D-FXYZ C208 Caravan ist ja auch viel zu gross. Das ein Luftschiff ein D-LXYZ sein ist auch klar. Das koennte jemand mit einem Mortsegler verwechseln, der ein D-KXYZ sein muss.


Hier die D regeln noch mal "unverwischbar" nachzulesen

Happy Landings,
Guido



   Back      Slideshow
      
Forward   
1 / 50

Number001.jpg



14. Mai 2013: Von Pelle Goran an 
Grüsse aus der Runde zurück. Das Drama um die Schattierungen an den Kennzeichnungen verfolge ich nun auch seit einer Weile. Es ist wohl relativ viel von der tagesaktuellen Profilneurose des Anwesenden abhängig, ob diese Karte aus dem Quartett der gefühlten Schikanen gezogen wird. Ja, es gibt solche nicht nachvollziehbaren Bestimmungen und das zusammen mit einem Ermessensspielraum des Dreiviertelzulassungsgotts führt in Deutschland leider zu gewissen Stilblüten. Wenn jetzt im Protokoll der Vermerk "muss entfernt werden" steht, dann hat man entweder die Möglichkeit nervenschonend dem repressiven Staatssystem zu folgen oder sich argumentativ auf eine lange Diskussion einzustellen. Dazu gehören: eine große Photosammlung gleicher Flugzeuge mit der angebrachten Schattierung - die nämlich die Zulassung erhalten haben - und die Bereitschaft dies auch bis vors Verwaltungsgericht zu zerren, denn der Richter wird die Angemessenheit der Maßnahme kritisch beleuchten - die haben nämlich von gewissen Herrschaften inzwischen auch die Nase voll.
14. Mai 2013: Von Othmar Crepaz an 
Wenn's nur das Kennzeichen gewesen wäre! Wir wollten ursprünglich D beibehalten, als wir die Turbine einbauen ließen. Der dazu passende MT-Prop aus deutscher Produktion war in den USA längst zugelassen, in D jedoch nicht. Dort hatte sich das LBA mit der Ösi-Austrocontrol zusammengetan und seit 2 (zwei!) Jahren geprüft bzw. besser: schubladisiert. Ein Ende war zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar, aber zwischenzeitlich (na, ja, wir haben vor 5 Jahren umgerüstet) sollen sich die Nullbrüter geeinigt haben.
Zum Glück habe ich vom LBA auch unsere neue Nav/Com prüfen lassen: Die beiden GNS430 hätten durch ein drittes Com ergänzt werden müssen, weil die beiden baugleichen GNS einander interferieren könnten (was sie offebar nur in D, nicht jedoch in den USA tun).
Seither haben wir ein N-Kennzeichen - natürlich mit "Schatten".
14. Mai 2013: Von Thomas Dietrich an 
Werner,

mach ein Bild, entferne die Schattierung mit Photoshop und schicke es ans LBA mit dem Vermerk, Du hast die Schattierung entfernt ( ja nicht nicht weggewischt schreiben )
Du willst ja schließlich fliegen.

Außerdem, wenn eine NfL" in Arbeit" ist, ist sie noch nicht veröffentlicht und somit noch kein geltendes Recht. Stell doch mal Schadenersatzforderungen ans LBA. Wegen Versicherung, Stellplatz, JNP anteilig etc und entgangener Nutzung mit Kopie an den Chef und eine Frist von 4 Tagen.
14. Mai 2013: Von frank ernst an 
inhaltlich beitragen kann ich leider nichts, sorry. Es ist allerdings unerträglich, womit sich das LBA dieser Tage zu beschäftigen weiß. Als wenn es in der GA keine dringenderen Themen zu lösen gilt. *kopfschüttelnd*
14. Mai 2013: Von  an Thomas Dietrich
Beitrag vom Autor gelöscht
14. Mai 2013: Von Viktor Molnar an 
Hallo Werner,

wir haben inzwischen auch etliche Kontakte mit Referat B 5 gehabt ...... Schick doch einige Beispielfotos anderer Flieger mit einer Beschwerde - keine Dienstaufsichtsbeschwerde - eingeschrieben - an den Präsidenten des LBA, Herrn Mendel. Er soll wissen, was in seinem Laden abgeht. Er soll eigentlich konzilianter als der Vorgänger sein aber hat halt mit dem eigenen Personal zu kämpfen. Und betone auch, daß diese ominöse geänderte Vorschrift noch garnicht offizielle Vorschrift ist, also die Ablehnung eine Anmaßung darstellt zum jetzigen Zeitpunkt. Ich nehme an, Du hast deswegen schon mit Frau Urban als juristische Chefin in B 5 Kontakt gehabt ? Oder war es noch ein niedrigerer Dienstgrad ? Da wird gerne mal die persönliche Kompetenz überschritten ....

Vic

P.S. Es war Frau Ga......., alles klar ....... Wende dich erst noch an Frau Urban und anschließend an den Präsi !
14. Mai 2013: Von Achim H. an 
Dafür geht diese Registrierung und Bemalung beim LBA anstandslos durch, das bekommt man woanders nicht so einfach :-)

14. Mai 2013: Von Pelle Goran an 
Da größte Problem dürfte die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshof sein. Die Erfahrung einiger Jahrzehnte zeigt, dass der Ausgang eines Verfahrens vor einem deutschen Verwaltungsgericht einer Lotterie gleicht - kein Rechtsanwalt wird sich trauen auch nur eine wahrscheinliche eine Prognose über den Ausgang einer solchen Klage zu wagen, wenn er dafür in Regress gezogen werden könnte ...
14. Mai 2013: Von Viktor Molnar an Pelle Goran
Ich würde nicht gleich an Gerichte gehen, sowas ist zeitlich nicht durchzustehen. Eine normale Beschwerde bei Vorgesetzten sollte der beauftragten Schreibtischpfeife unangenehm genug sein. Auch eine Beschwerde beim Präsi und danach beim Verkehrsministerium als übergeordneter Behörde muß offiziell beantwortet werden und kann dem LBA lästig sein - soll es auch. "DU sollst Sand sein im Getriebe der Welt - nicht Öl ! "

Vic
14. Mai 2013: Von Max Sutter an Achim H.

Auch wenn Fox-Uniform-Kilo-Mike schon hinreichend originell ist, am liebsten hätte der Anna-Puffbetreiber wohl ein leicht anderes Call Sign gehabt. Bereits vergeben vergeben oder aus moralischen Gründen amtlich zurückgehalten? Von wegen Jugendschutz: Der Ausdruck ist doch gerade in Jugendsendungen relativ häufig.

14. Mai 2013: Von Thomas Dietrich an Achim H.
Dieses Kennzeichen ist vorbildlich.
D, dann der Bindestrich, solange wie ein voller Buchstabe, dann das Eintragungszeichen, schön aufrecht.
Genau nach Vorschrift. Was hat das mit Jugendschutz zu tun?

Bein LBA wird Hochdeutsch gesprochen, da kommt FUKM nicht vor, es sei denn es ruft mal ein Bittsteller an, und der denkt sichs höchstens.

14. Mai 2013: Von Lutz D. an Thomas Dietrich
Geht im Nachbarland auch expliziter. Bin ich selbst schon drin gestartet (aber nie gelandet). Ob die Schrägstellung der Beschriftung der deutschen Vorschrift noch entsprechen würde, habe ich nicht nachgemessen.

14. Mai 2013: Von Philipp Tiemann an Lutz D.
Die habe ich gerade vor 5 Tagen in Cerfontaine gesehen!...
14. Mai 2013: Von Lutz D. an Philipp Tiemann
Ja, da tut die ihren rauf-runter-rauf-runter-rauf-runter-Dienst. Sag doch beim nächsten Mal Bescheid, wenn du in Belgien bist. Kann man mal einen Kaffee trinken.
15. Mai 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Guido Warnecke
Guido,

die Klassifizierung per erstem Buchstaben nach dem Ländercode gibt es in Good Old Austria auch, wenn auch anders eingeteilt als in D.

LG,
Markus
20. Mai 2013: Von M Schnell an 
Hallo,

mich irritiert der Vorgang ansich schon sehr, im Normalfall ist es bisher noch nie zu Problemen gekommen wenn Schattierungen im Kennzeichen waren, solange die Maße des Kennzeichens, Winkel und Sichtbarkeit im zulässigen Bereich waren. Es darf halt keine Schattierung sein welche Lichtreflexe erzeugt bzw. die Erkennbarkeit des Kennzeichens auf Entferneung verschlechtern kann.

Generell würde mich aber interessieren, welche Steine das LBA bei der Umregistrierung in den Weg gelegt hat. Weil wenn das ein gebrauchter Flieger ist, sollte das normal keinerlei Probleme machen. das formblatt für Halter/ Eigentümerwechsel
ausfüllen und beim kauf entsprechend Unterschreiben.

Kennzeichen beantragen & anbringen.
hoheitszeichen Anbringen
Feuerfestes Schild anbringen.
transpondercode und elt adresse beantragen und einspielen lassen.
funkanmelden
IHP erstellen -einreichen
Lärmschutzzeugnis beantragen.
ggf. bestätigung der nationalen Forderungen von einer werft ausstellen lassen
Flugzeug im kaufland löschen lassen (da hab ich bisher lieber vorher mit dem LBA gesprochen, hin und wieder sind die auf die Idee gekommen nach Abmeldung hin und wieder eine komplett neue zulassung generieren wollten...)

und dann den ganzen Kram, zusammen mit Bildern vom Kennzeichen und Schild, sowie ARC, Eintraungsschein/nichteintragungsbestätigung,kopie der ersten Seite flughandbuch..usw. zur Zulassung schicken...
des sollte es dann eigentlich gewesen sein..

darf ich erfahren woran es gelegen hat??
21. Mai 2013: Von  an M Schnell
Beitrag vom Autor gelöscht

23 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang