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20. Mai 2013: Von M Schnell an 
Hallo,

mich irritiert der Vorgang ansich schon sehr, im Normalfall ist es bisher noch nie zu Problemen gekommen wenn Schattierungen im Kennzeichen waren, solange die Maße des Kennzeichens, Winkel und Sichtbarkeit im zulässigen Bereich waren. Es darf halt keine Schattierung sein welche Lichtreflexe erzeugt bzw. die Erkennbarkeit des Kennzeichens auf Entferneung verschlechtern kann.

Generell würde mich aber interessieren, welche Steine das LBA bei der Umregistrierung in den Weg gelegt hat. Weil wenn das ein gebrauchter Flieger ist, sollte das normal keinerlei Probleme machen. das formblatt für Halter/ Eigentümerwechsel
ausfüllen und beim kauf entsprechend Unterschreiben.

Kennzeichen beantragen & anbringen.
hoheitszeichen Anbringen
Feuerfestes Schild anbringen.
transpondercode und elt adresse beantragen und einspielen lassen.
funkanmelden
IHP erstellen -einreichen
Lärmschutzzeugnis beantragen.
ggf. bestätigung der nationalen Forderungen von einer werft ausstellen lassen
Flugzeug im kaufland löschen lassen (da hab ich bisher lieber vorher mit dem LBA gesprochen, hin und wieder sind die auf die Idee gekommen nach Abmeldung hin und wieder eine komplett neue zulassung generieren wollten...)

und dann den ganzen Kram, zusammen mit Bildern vom Kennzeichen und Schild, sowie ARC, Eintraungsschein/nichteintragungsbestätigung,kopie der ersten Seite flughandbuch..usw. zur Zulassung schicken...
des sollte es dann eigentlich gewesen sein..

darf ich erfahren woran es gelegen hat??
21. Mai 2013: Von  an M Schnell
Beitrag vom Autor gelöscht

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