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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. Mai 2013: Von Pelle Goran an 
Da größte Problem dürfte die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshof sein. Die Erfahrung einiger Jahrzehnte zeigt, dass der Ausgang eines Verfahrens vor einem deutschen Verwaltungsgericht einer Lotterie gleicht - kein Rechtsanwalt wird sich trauen auch nur eine wahrscheinliche eine Prognose über den Ausgang einer solchen Klage zu wagen, wenn er dafür in Regress gezogen werden könnte ...
14. Mai 2013: Von Viktor Molnar an Pelle Goran
Ich würde nicht gleich an Gerichte gehen, sowas ist zeitlich nicht durchzustehen. Eine normale Beschwerde bei Vorgesetzten sollte der beauftragten Schreibtischpfeife unangenehm genug sein. Auch eine Beschwerde beim Präsi und danach beim Verkehrsministerium als übergeordneter Behörde muß offiziell beantwortet werden und kann dem LBA lästig sein - soll es auch. "DU sollst Sand sein im Getriebe der Welt - nicht Öl ! "

Vic

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