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Sonstiges | Fluglehreranforderungen / Einweisung |
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Beitrag vom Autor gelöscht
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... da würde ich gerne eine Frage anschliessen in einem Aufwasch: Wenn mein Sohn seinen PPL auf der üblichen cessna fertig hat, darf ihn dann sein Vater auf dem Familien-Spornrad-Flieger, den dieser seit Jahrzehnten fliegt einweisen, oder muss da ein FI kommen, der von dem Vogel keine Ahnung hat? Absurd oder?
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Achtung!!!das ist keine sache der einweisung auf den Flieger sondern die Art des fliegers.
eine einweisung von einem dazu BERECHTIGTEN (cri)(FIA) ist im bereich sep erfordelich für Unterschiedsschulung (da ist ja schon der kasus knacktus SCHULUNG).. von:
Bugrad auf Spornrad (oder anders herum) Starrem fahrwerk auf RG (oder umgekehrt) festprop auf verstellprop (-"-) norm kolbenschüttler auf flieger mit "Turboaufladung" (-""-) flieger ohne druckkabine auf flieger mit druck kabine (u.anders rum)
(nachzulesen hier: https://www.lba.de/cln_009/nn_307014/SharedDocs/download/L/L1/L1__JAR-FCL1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/L1_JAR-FCL1.pdf )
aber mal was ganz anderes... Da es ja immer noch die Praktik gibt ins Flugbuch (JAR FLC inhaber)nach ner einweisung einzutragen "einweisung auf C210" oder "Pa28 turbo arrow"...
EINZUTRAGEN WÄRE HIER: unterschiedsschulung auf Luftfahrzeuge mit: Einziehfahrwerk/verstellpropeller (wenn die 210 turbo hat und ggf noch druckkabine auch noch)/druckkabine und Kolbenmotoren mit Turboaufladung.
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Danke, das ist ein sehr umfangreiches Dokument. Habe mir nun fast eine Stunde Zeit genommen das zu lesen.. so ganz schlau bin ich nicht geworden. Also folgender Casus: ein 18jähriger erwirbt mit viel Fleiss, Herzblut und Geld den PPL FCL. Der Vater hat einen sehr alten wunderschönen Spornradflieger unter 2to, kein Constantspeed-Prop, feste Füße. Da fliegt kein Fremder damit! Basta! Der Vater ist kein FI, kennt das Fliegerle aber wie kein anderer. Darf der nun seinen hungrigen Spross rechts sitzend auf das Familienerbstück legal einweisen? Wenn nicht, wer dann?
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Wenn der Fluglehrer bisher z.B. noch kein Flugzeug mit Verstellpropeller geflogen hat, reicht es aus, dass dieser auf solch einem Flugzeug eingewiesen wird, um dann selber auf diesem Flugzeugtyp andere Piloten einweisen zu dürfen?
Grundsätzlich muss der Einweisungsberechtigte (FI oder CRI) eine ausreichende Flugerfahrung auf dem Flugzeugtyp, auf dem er einweisen möchte, haben. Es gibt zwar keine vorgeschriebene Stundenanzahl, aber mindestens 30 Std. als verantwortlicher Pilot sollten es schon sein.
Wenn mein Sohn seinen PPL auf der üblichen Cessna fertig hat, darf ihn dann sein Vater auf dem Familien-Spornrad-Flieger, den dieser seit Jahrzehnten fliegt einweisen,
Grundsätzlich nein. Es handelt sich hier um eine Differenzschulung und die darf nun mal nur ein FI oder CRI vornehmen. Wenn der Vater nicht damit einverstanden ist, dass ein FI oder CRI sein Flugzeug zur Einweisung benützt, dann sollte der Sohn, wenn er die Spornradberechtigung erhalten will zu einer Flugschule gehen, die ein Spornradflugzeug besitzt und sich dort einweisen lassen. Die erfolgreiche Einweisung muss im Flugbuch von einem FI oder CRI eingetragen werden. Ohne diesen Eintrag ist der Sohn nicht berechtigt Vaters Spornradflugzeug zu fliegen.
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Hallo,
für das Fliegen eines Spornradflugzeuges ist eine Unterschiedsschulung erforderlich, die ein FI(A) im Flugbuch bestätigen muss.
Wenn Papa partout keinen FI an sein Flugzeug heranlassen will, bleibt nur der Weg, dass der Sohnemann die Unterschiedsschulung auf einem anderen Tailwheel-Flieger macht.
Grüße Tobias
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Hallo, Der Mindestforderung zu entsprechen muss eine Unterschiedsschulung betreffend Spornrad durch einen FI oder CRI, welcher ausreichende Erfahrung mit Spornradfliegern besitzt, vollzogen und im Flugbuch bestätigt werden. Damit ist die rechtliche Hürde gemeistert. Die funktionelle Hürde steht auf einem ganz anderen Blatt. Spornradflugzeug ist nicht gleich Spornradflugzeug und die Unterschiede können erheblich sein. In der Regel werden Spornradschulungen auf eher einfach zu beherrschenden Flugzeugen vollzogen, weshalb eine allgemeine Befähigung zum Beherrschen von Spornradflugzeugen nicht gegeben sein kann. Es stellt sich somit die Frage, wie bei Weiterbildungen zu verfahren ist, was gesetzlich keine Schulung ist. Meine Antwort: - Weiterbildung ist zulässig - FI / CRI nicht erforderlich - Rolle PIC muss wie immer eindeutig sein - steuernder Pilot muss nicht PIC sein
schönen Sonntag
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ganz kurz und knapp (auch wenn alle anderen postings das schon beantwortet hatten)
wenn eine "Unterschiedsschulung" von cessna 172 oä auf piper pa18/l18c pa19 J3c usw. durchgeführt werden soll. brauchts dazu nen Fluglehrer entweder FIA oder CRI wenn der Vater keinen Fluglehrer in seinem flieger haben will,dann zur flugschule. Steht der eintrag "TW" erstmal im flugbuch drinn kann der Vater das "Vertrautmachen" auf das spezielle flugzeug unterstützen.
Ps.Kotakte zu fluglehrern und entsprechenden Flugzeugen könnte ich vermitteln,falls bedarf besteht.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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das ist so m.a nach korrekt...
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genau das müsste mit "unserem Fluglehrer", der dieses Muster garantiert noch nie geflogen ist, gemacht werden. Einfach gaga!
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zwischenfrage:in welchem Bereich unseres Bürokratie überlasteten Landes sollte denn die "Unterschiedsschulung" stattfinden??
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da hört man landauf landab den Ruf nach Reduzierung der "Vorschriftenlast", dann findet sich mal eine allgemein gehaltene Regel und dann wird wieder dran rumgemeckert? Was ist denn falsch daran, dem FI oder CRI anhand zu geben, eine "ausreichende " Flugerfahrung zu besitzen? Was ist daran falscher als "30 Stunden" oder "xx Std. + irgendwas" in die JAR zu schreiben?
Ich denke, bei der Verantwortung, die JAR einem FI/CRI überträgt, sollte ihm/ihr auch diese Frage der Eigenverantwortung überlassen bleiben.
Richtig ist, dass der "erfahrene Papa" eben nicht die "Unterschiedsschulung" wahrnehmen darf; wenn Sohn aber die Spornrad-Schulung (Erfüllung der rechtlichen Vorschriften) hinter sich hat, kann Papa ja noch viele viele Stunden als "Ratgeber" tätig sein. (Ausfüllung der praktischen Erfahrungen...) ###-MYBR-### ###-MYBR-###
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Habe da auch eine Frage an die Experten: Gilt TMS (mit Spornrad) auch als Spornradeinweisung für die E-Klasse? Wie lange hält eine Einweisung vor? Hatte 12 Jahre lang eine Mooney und 4 Jahre eine Malibu in Deutschland(mit vielen Flugstunden!). Nun seit 4 Jahren eine schlichte DA40. Darf ich ohne neue Einweisung wieder Malibu fliegen? Und zum Schluß: Gelten die Einweisungen in Canada und USA auch hier in Deutschland?
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einmal absolvierte "Unterschiedsschulungen" im E Klasse Bereich bzw für die Kathegorie SEP behalten ihre Gültigkeit,solange die entsprechende Klassenberechtigung gültig ist.Das entbindet Sie jedoch nicht vom Vertrautmachen mit den einzelnen Baumustern und Flugzeugen (da ist zwar kein Fluglehrer vorgeschrieben aber sinnvoll). Eine Berechtigung für TMG Reisemotorseglern berechtigt das führen von ALLEN TMG (keine klapptriebwerke/propeller,Ausnahme Stemme S10)unabhängig (alle fahrwerke,propeller,motorvarianten),ABER NUR im bereich der Motorsegler!!Für SEP ist IMMER eine Unterschiedsschulung wie in den anderen postings beschrieben durchzuführen.
Was ausländische berechtigungen angeht: Nein diese können Sie auf D-reg Flugzeugen nicht verwenden,ACHTUNG es sei denn die einweisung erfolgte innerhalb der BRD/EASA und der Fluglehrer ist gleichzeitig im Besitz der entsprechenden Deutschen bzw EASA Berechtigung und trägt das quasi "doppelt"ein.(das ist allerdings eine Auslegungssache und muß nicht vor jedem LA bestand haben).. Mein LA jedenfalls war bei meiner letzten Nachfrage der Meinung das es unerheblich ist ob ein N G F oder D auf dem Flugzeug steht,solange das der einzige Unterschied bei der Unterschiedsschulung bleibt.
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Guten Morgen ( analog wann gelesen),
Da entdeckt der Papa noch einen bürokratischen Pickel: Der erste "lange Schein" seit 2003 wurde erstmals nach 5 Jahren seit 2004 verlängert. Dabei wurde versäumt, von wem auch immer, "TW" einzutragen. TMG ist drinne, Schleppberechting... alles chic. Nur TW fehlt. Papa fliegt aber so gut wie nur TW-Flugzeuge. Ist das nun eine Straftat, eine Ordnungswidrigkeit oder fliege ich jetzt im SPornradflieger illegal????????????????? oder gar unversichert?
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Haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen. Leider bin ich mir jetzt noch nicht sicher, ob die Einweisung, die ich vor vielen Jahren in Texas auf Mooney machte, nun in Deutschland gültig ist, obwohl ich fast 2000 Stunden mit meiner deutsch zugelassenen Mooney flog. (Hoffentlich legal!) Nun, meine DA40 fliege ich vermutlich legal! Ein weiteres Problem beschäftigt mich in diesem Zusammenhang hier auch noch: Ich besitze noch einen kleinen 1-sitzigen Motorsegler CARAT. Bei diesem Flugzeug klappt der Prop im Motorstillstand nach vorne zusammen um weniger Widerstand zu erzeugen. Hier ist noch ungeklärt, ob dieses Spaßgerät ein Segelflugzeug mit Klapptriebwerk (gute Segelflugleistungen, Discusflächen) oder Touringmotorsegler (über 200 km/h Reise, über 1000 km Reichweite) ist. In welche Kategorie muß ich meine Flugstunden einschreiben? Eine kleine Frage/Bemerkung möchte ich noch anfügen: Die Bürokraten in Europa haben wohl nicht alle Tassen im Schrank?
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In der Lizenz muss ein gültiger Eintrag "SEP PIC" stehen, alles andere kann und muss ggf. anhand des Flugbuchs nachgewiesen werden.
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Auf welchem Flugzeugtyp haben Sie denn die Prüfung gemacht? Falls das ein TW (so wie bei mir), sollte das doch das Leben lang zutreffen, oder irre ich mich da?
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Lieber Max,
das ist eine gute Frage, sozusagen eine Vmax! Im neuen Schein, schweizerisch Brevier, der ohne Bild steht nix drin, dass ich TW, das Flugzeug wo das dritte Rad am richtigen Platz ist, fliegen darf oder kann. Ich habe in den achtziger meine Lizenz auf der PA38, Tomahawk, Bugrad und weiteren Pipern Bugrad gemacht. Seit Mitte 90 fliege ich fast nur mit Rad im Arsch.. :-) Das Witzige ist, wäre es nicht so nervig, die Amtsschimmelreiter blicken selbst nimmer durch. Wenn ich kontrolliert werde, werfe ich dem Kontrolletti eine imaginäre Ausführungsverordnung eines nicht minder imaginären Paragrafen an den Kopf und der nickt beifällig und läßt mich abschwirren... Krampf lass nach.
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Lieber Polarius, das mit Brevier stimmt nicht so ganz (Schweizerdeutsch müsste man halt können ...). Das korrekte Wort heißt Brevet, und wenn die Militärpiloten in einer feierlichen Zeremonie ihr Wehrsteuerzerstäuberlenkungszertifikat bekommen, dann heißt dieser Anlass Brevetierung.
Zurück zum andern Thema: Man kann aber auch noch komplizierter. Beim reinen Wasserflugzeug mit Schwimmern (engl. Floatplane) ist es ziemlich Jacke wie Hose, ob ich in einer PA-18 oder in einer C-152 sitze, weder ist ein Bugrad noch ein Heckrad montiert.
Noch schlimmer ist es mit den Amphib-Floatplane auf einer festen Landebahn. Hier wird nun die typische Spornrad-PA-18 plötzlich zu einen Bugradflieger, denn die vorderen Rädchen würde ich als Bugräder interpretieren, auch hinsichtlich der anzuwendenden Landetechnik (heißt im Übrigen Landetechnik, weil man sie mit ausgefahrenen Rädern nicht auf dem Wasser ausprobieren sollte).
Wisst Ihr was? Diese Unterschiede können mir gestohlen bleiben, Hauptsache, es wird eine feine Landung, ohne Hopser.
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Wenn die Carat im Gerätekennblatt bzw dem lufttüchtigkeitszeugnis als TMG angegeben ist dann ist das so...die Stemme hat ja auch einen Klapp prop..
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Nun was für Muster haben Sie denn in der Schulung geflogen,auf was haben Sie prüfung gemacht und worauf haben Sie ihren bungsflug mit Fluglehrer gemacht?? Beispiel: schulung auf DA20 und C172.
dann dürfen Sie alles mit Bugrad(starr)& ohne verstellprop aber auch mit verstellprop. Fliegen.
Dann haben Sie sich ne mooney geholt und warscheinlich ne einweisung mit nem Fluglehrer gemacht??richtig??
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