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Achtung!!!das ist keine sache der einweisung auf den Flieger sondern die Art des fliegers.
eine einweisung von einem dazu BERECHTIGTEN (cri)(FIA) ist im bereich sep erfordelich für Unterschiedsschulung (da ist ja schon der kasus knacktus SCHULUNG).. von:
Bugrad auf Spornrad (oder anders herum) Starrem fahrwerk auf RG (oder umgekehrt) festprop auf verstellprop (-"-) norm kolbenschüttler auf flieger mit "Turboaufladung" (-""-) flieger ohne druckkabine auf flieger mit druck kabine (u.anders rum)
(nachzulesen hier: https://www.lba.de/cln_009/nn_307014/SharedDocs/download/L/L1/L1__JAR-FCL1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/L1_JAR-FCL1.pdf )
aber mal was ganz anderes... Da es ja immer noch die Praktik gibt ins Flugbuch (JAR FLC inhaber)nach ner einweisung einzutragen "einweisung auf C210" oder "Pa28 turbo arrow"...
EINZUTRAGEN WÄRE HIER: unterschiedsschulung auf Luftfahrzeuge mit: Einziehfahrwerk/verstellpropeller (wenn die 210 turbo hat und ggf noch druckkabine auch noch)/druckkabine und Kolbenmotoren mit Turboaufladung.
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Danke, das ist ein sehr umfangreiches Dokument. Habe mir nun fast eine Stunde Zeit genommen das zu lesen.. so ganz schlau bin ich nicht geworden. Also folgender Casus: ein 18jähriger erwirbt mit viel Fleiss, Herzblut und Geld den PPL FCL. Der Vater hat einen sehr alten wunderschönen Spornradflieger unter 2to, kein Constantspeed-Prop, feste Füße. Da fliegt kein Fremder damit! Basta! Der Vater ist kein FI, kennt das Fliegerle aber wie kein anderer. Darf der nun seinen hungrigen Spross rechts sitzend auf das Familienerbstück legal einweisen? Wenn nicht, wer dann?
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Hallo,
für das Fliegen eines Spornradflugzeuges ist eine Unterschiedsschulung erforderlich, die ein FI(A) im Flugbuch bestätigen muss.
Wenn Papa partout keinen FI an sein Flugzeug heranlassen will, bleibt nur der Weg, dass der Sohnemann die Unterschiedsschulung auf einem anderen Tailwheel-Flieger macht.
Grüße Tobias
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Hallo, Der Mindestforderung zu entsprechen muss eine Unterschiedsschulung betreffend Spornrad durch einen FI oder CRI, welcher ausreichende Erfahrung mit Spornradfliegern besitzt, vollzogen und im Flugbuch bestätigt werden. Damit ist die rechtliche Hürde gemeistert. Die funktionelle Hürde steht auf einem ganz anderen Blatt. Spornradflugzeug ist nicht gleich Spornradflugzeug und die Unterschiede können erheblich sein. In der Regel werden Spornradschulungen auf eher einfach zu beherrschenden Flugzeugen vollzogen, weshalb eine allgemeine Befähigung zum Beherrschen von Spornradflugzeugen nicht gegeben sein kann. Es stellt sich somit die Frage, wie bei Weiterbildungen zu verfahren ist, was gesetzlich keine Schulung ist. Meine Antwort: - Weiterbildung ist zulässig - FI / CRI nicht erforderlich - Rolle PIC muss wie immer eindeutig sein - steuernder Pilot muss nicht PIC sein
schönen Sonntag
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ganz kurz und knapp (auch wenn alle anderen postings das schon beantwortet hatten)
wenn eine "Unterschiedsschulung" von cessna 172 oä auf piper pa18/l18c pa19 J3c usw. durchgeführt werden soll. brauchts dazu nen Fluglehrer entweder FIA oder CRI wenn der Vater keinen Fluglehrer in seinem flieger haben will,dann zur flugschule. Steht der eintrag "TW" erstmal im flugbuch drinn kann der Vater das "Vertrautmachen" auf das spezielle flugzeug unterstützen.
Ps.Kotakte zu fluglehrern und entsprechenden Flugzeugen könnte ich vermitteln,falls bedarf besteht.
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