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Das neue Heft erscheint am 1. April
Liebe EASA, das System ist im Eimer!
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. Juni 2009: Von Hans Schell an Tobias Schnell
Hallo,
Der Mindestforderung zu entsprechen muss eine Unterschiedsschulung betreffend „Spornrad“ durch einen FI oder CRI, welcher ausreichende Erfahrung mit Spornradfliegern besitzt, vollzogen und im Flugbuch bestätigt werden. Damit ist die rechtliche Hürde gemeistert. Die funktionelle Hürde steht auf einem ganz anderen Blatt. Spornradflugzeug ist nicht gleich Spornradflugzeug und die Unterschiede können erheblich sein. In der Regel werden Spornradschulungen auf eher einfach zu beherrschenden Flugzeugen vollzogen, weshalb eine allgemeine Befähigung zum Beherrschen von Spornradflugzeugen nicht gegeben sein kann. Es stellt sich somit die Frage, wie bei „Weiterbildungen“ zu verfahren ist, was gesetzlich keine Schulung ist.
Meine Antwort:
- Weiterbildung ist zulässig
- FI / CRI nicht erforderlich
- Rolle PIC muss wie immer eindeutig sein
- steuernder Pilot muss nicht PIC sein

schönen Sonntag

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