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23. Juni 2009: Von M Schnell an Jochen Keltsch
einmal absolvierte "Unterschiedsschulungen" im E Klasse Bereich bzw für die Kathegorie SEP behalten ihre Gültigkeit,solange die entsprechende Klassenberechtigung gültig ist.Das entbindet Sie jedoch nicht vom Vertrautmachen mit den einzelnen Baumustern und Flugzeugen (da ist zwar kein Fluglehrer vorgeschrieben aber sinnvoll).
Eine Berechtigung für TMG Reisemotorseglern berechtigt das führen von ALLEN TMG (keine klapptriebwerke/propeller,Ausnahme Stemme S10)unabhängig (alle fahrwerke,propeller,motorvarianten),ABER NUR im bereich der Motorsegler!!Für SEP ist IMMER eine Unterschiedsschulung wie in den anderen postings beschrieben durchzuführen.

Was ausländische berechtigungen angeht: Nein diese können Sie auf D-reg Flugzeugen nicht verwenden,ACHTUNG es sei denn die einweisung erfolgte innerhalb der BRD/EASA und der Fluglehrer ist gleichzeitig im Besitz der entsprechenden Deutschen bzw EASA Berechtigung und trägt das quasi "doppelt"ein.(das ist allerdings eine Auslegungssache und muß nicht vor jedem LA bestand haben)..
Mein LA jedenfalls war bei meiner letzten Nachfrage der Meinung das es unerheblich ist ob ein N G F oder D auf dem Flugzeug steht,solange das der einzige Unterschied bei der Unterschiedsschulung bleibt.
24. Juni 2009: Von Jochen Keltsch an M Schnell
Haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Leider bin ich mir jetzt noch nicht sicher, ob die Einweisung, die ich vor vielen Jahren in Texas auf Mooney machte, nun in Deutschland gültig ist, obwohl ich fast 2000 Stunden mit meiner deutsch zugelassenen Mooney flog. (Hoffentlich legal!) Nun, meine DA40 fliege ich vermutlich legal!
Ein weiteres Problem beschäftigt mich in diesem Zusammenhang hier auch noch: Ich besitze noch einen kleinen 1-sitzigen Motorsegler CARAT. Bei diesem Flugzeug klappt der Prop im Motorstillstand nach vorne zusammen um weniger Widerstand zu erzeugen. Hier ist noch ungeklärt, ob dieses Spaßgerät ein Segelflugzeug mit Klapptriebwerk (gute Segelflugleistungen, Discusflächen) oder Touringmotorsegler (über 200 km/h Reise, über 1000 km Reichweite) ist. In welche Kategorie muß ich meine Flugstunden einschreiben?
Eine kleine Frage/Bemerkung möchte ich noch anfügen: Die Bürokraten in Europa haben wohl nicht alle Tassen im Schrank?
24. Juni 2009: Von M Schnell an Jochen Keltsch
Wenn die Carat im Gerätekennblatt bzw dem lufttüchtigkeitszeugnis als TMG angegeben ist dann ist das so...die Stemme hat ja auch einen Klapp prop..
24. Juni 2009: Von M Schnell an Jochen Keltsch
Nun was für Muster haben Sie denn in der Schulung geflogen,auf was haben Sie prüfung gemacht und worauf haben Sie ihren bungsflug mit Fluglehrer gemacht??
Beispiel: schulung auf DA20 und C172.

dann dürfen Sie alles mit Bugrad(starr)& ohne verstellprop aber auch mit verstellprop. Fliegen.

Dann haben Sie sich ne mooney geholt und warscheinlich ne einweisung mit nem Fluglehrer gemacht??richtig??
24. Juni 2009: Von Jochen Keltsch an M Schnell
Hallo Herr Scheuerlein, nun wird es kompliziert:
Im Lufttüchtigkeitszeunis meines CARAT steht folgendes wörtlich:
Segelflugzeug oder Motorsegler - Nutz- und/oder Kunstflug Katergorie
Im Eintragungsschein steht Motorsegler! Vergeben ist eine K-Kennung.
Was denn nun? Kann ich mir es so richten wie ich es gerade brauche?
Die Einweisung in die Mooney habe ich im Werk in Texas bei den Amis gemacht. Die Einweisung in die Malibu später dann ordnungsgemäß mit deutschem Fluglehrer.
24. Juni 2009: Von M Schnell an Jochen Keltsch
Nun wenn im Eintragungsschein Motorsegler steht dann hätte ich gesagt ist das so..und ne K kennung hats ja auch...zwei indizien dafür das es TMG ist..
Nun Malibu..hmm passt doch. Einziehfahrwerk,verstellprop (druckkabine???)

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