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5. September 2024 10:10 Uhr Jan Brill

Behörden: LBA Flugmedizin


Behördenversagen gefährdet die Flugsicherheit

Unser Artikel zum Thema LBA-Flugmedizin aus der August-Ausgabe von Pilot und Flugzeug, der eigentlich die von der deutschen AOPA vermeldeten positiven Entwicklungen zum Gegenstand hatte, hat eine Flut von Zuschriften an die Redaktion ausgelöst. Tatsächlich stellt sich die Situation sehr viel dramatischer dar als vor einigen Monaten. Brennpunkt der Auseinandersetzung ist vor allem die Prozesstaktik der Behörde, die auch schon beim VG Braunschweig für Unmut gesorgt hat. Inzwischen ist aber auch die EASA auf die Situation im Referat L6 Flugmedizin aufmerksam geworden.


Augenscheinlicher Zustand der LBA-Flugmedizin.
© Adobestock 
Um es gleich vorweg zu schicken. Die aktuellen Missstände im Referat L6 des LBA sind eine Ausnahme. Die Behörde macht großenteils gute Arbeit, im europäischen Vergleich und auch gemessen an anderen Bundesbehörden. Stellenweise macht das LBA sogar sehr gute Arbeit und ist auch reformfähig. Beispielsweise im Referat L4 Lizenzen. Da haben sich die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt, es gibt flexible Regelungen für die sofortige Ausübung von Rechten bei Klassen- und Musterberechtigungen und die Erreichbarkeit und Kommunikationskultur mit dem Referat hat sich in den letzten Jahren um Lichtjahre verbessert. Das sehen wir in der Arbeit mit unserer ATO quasi täglich und das bestätigen uns auch viele Leser.

Deshalb nennen wir in unserer Kritik auch Namen und Verantwortliche. Weil eben nicht das ganze LBA eine Katastrophe ist sondern punktuell in einem – allerdings sehr wichtigen – Referat vieles im Argen liegt. Zuschriften wie:

„Mein Freund wartet seit fast drei(!) Jahren auf die Verlängerung seiner
fliegerärztlichen Zulassung. Ein Skandal!
Dein R.“

oder:

„Es ist wirklich eine Katastrophe, bei denen ändert sich nichts. Wir schicken nach wie vor regelmäßig E-Mails und versuchen anzurufen, um mal einen Schritt weiter zu kommen, und erhalten keinerlei Reaktion.“

gehören zumindest noch zu den Leserbriefen, die wir im Heft zum Thema L6 zitieren könnten. Viele Betroffene haben hingegen den Versuch, bezüglich der Situation noch höflich oder sachlich zu formulieren, schon lange aufgegeben.

Die Situation im Zuständigkeitsbereich der Abteilung L unter Referatsleiterin Yvonne-Christine Dams ist aber schon lange kein deutsches Problem mehr. Bereits Ende November letzten Jahres hatte der Kölner Fachanwalt für Medizinrecht Michael Schroeder, der auch im Luftrecht tätig ist, die EASA auf die katastrophale Situation in Deutschland aufmerksam gemacht.


Was viele in der Branche schon lange hinter vorgehaltener Hand sagen, spricht Schroeder gegenüber der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit deutlich aus.
Die Zustände im Referat L6 sind mehr als nur ein Ärgernis oder eine enorme finanzielle Belastung für die betroffenen Piloten. Sie sind inzwischen ein handfestes Risiko für die Flugsicherheit! Denn selbst der staatsgläubigste und behördenfreundlichste Pilot im Land weiß inzwischen, dass er schon bei den kleinsten und einfachsten flugmedizinischen Abklärungen einfach keinerlei geordneten oder irgendwie vernünftigen Verwaltungsprozess mehr zu erwarten hat.

Die unvermeidliche Folge: Me­di­zinische Sachverhalte werden massenhaft verschwiegen oder allenfalls noch „off-the-records“ mit dem Arzt besprochen. Erkrankungen bleiben unbehandelt, Piloten fliegen, die das gar nicht oder zumindest nicht in diesem Zustand sollten.

Wer noch glaubt, irgendein Pilot würde eine physische oder psychische Erkrankung melden und freiwillig durch den Konsultationsprozess oder den Verweis an das LBA gehen, der träumt ganz einfach.
Vielleicht nimmt der ein oder andere gut abgesicherte Pilot die Untätigkeit der Behörde als einen vorgezogenen Renteneintritt in Kauf, aber wer noch fliegen will und noch nicht aktenkundig ist, der macht wenn sich Probleme anbahnen eines von zwei Dingen. Nämlich

  • schweigen oder
  • mit dem Medical auswandern.

Schroeder schreibt in einem Brief an die EASA u.a.:

„Aufgrund einer Vielzahl von Fällen, in denen insbesondere Verkehrspiloten großer Luftfahrtgesellschaften betroffen sind, habe ich jedoch die Erkenntnis gewinnen müssen, dass das Luftfahrt-Bundesamt ganz offensichtlich mit der Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben absolut überfordert ist. Es ist keine Seltenheit, dass einfach gelagerte Sachverhalte über mehr als ein halbes Jahr unbeantwortet liegen bleiben. Selbst das Weiterleiten von Akten zum Zwecke der Einsichtnahme oder das Weiterleiten von Akten an medizinische Sachverständige, die das Luftfahrt-Bundesamt selbst vorschlägt, machen dem Luftfahrt-Bundesamt erhebliche Schwierigkeiten. Bitten um Akteneinsicht bleiben – auch nach mehrmaliger Erinnerung – unbeantwortet.
[...]
Ich schildere Ihnen dies, weil eine ganze Reihe von Verkehrsflugzeugführern mir davon berichtet hat, dass sie ab und an unter gesundheitlichen Störungen wie z.  B. Migräne leiden, was nach der VO EU 1178/2011 zur flugmedizinischen Untauglichkeit führt. Im Hinblick auf die Situation beim Luftfahrt-Bundesamt, die dortige Bearbeitungsdauer und dies muss man leider deutlich sagen – die dort vorherrschende Ignoranz und mangelnde Empathie – veranlassen viele Piloten, zeitweilig auftretende körperliche Beeinträchtigungen zu verschweigen bzw. zu überlegen, ob man diese nicht besser verschweigt, damit man nicht in die Endloswarteschleife des Luftfahrt-Bundesamtes gerät.“

Die EASA bestätigte den Erhalt von Schroeders Brandbrief am 20. Dezember 2023:

„Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wird die Agentur im Rahmen ihres Mandates [...] die dazu notwendigen Inspektionen durchzuführen, berücksichtigen.“
Seitdem hat es wohl geknirscht im Verkehrsministerium, aber mehr auch nicht. Denn eines ist klar, wenn man überhaupt etwas bewegen möchte beim Referat L6, dann führt der Weg über das Ministerium.
Staatssekretär Oliver Luksic hatte die Causa L6 bis vor einigen Wochen selber bearbeitet. Inzwischen heißt es aus dem Ministerium, dass der Leiter von LF-18 Raimund Kamp zuständig sei.


Gerichte werden ignoriert

Wer überhaupt Gehör finden will, muss sich also an das BMVI wenden. Anfragen und Eingaben ans LBA perlen an dieser Abteilung nämlich inzwischen spurlos ab. Das gilt interessanterweise auch für die deutsche Gerichtsbarkeit.

Zunächst einmal gewährt das LBA bei diesen Sachverhalten kaum noch Akteneinsicht. Nun kann der gegnerische Anwalt im Verwaltungsrecht alleine leider keine Akteneinsicht im Vorverfahren durchsetzen, das kann nur das Gericht, das dann die Akten an die Partei weiterleitet. Die Zeiten einer chronisch behördenfreundlichen Rechtsprechung sind nämlich zumindest bei der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig inzwischen vorbei. Aber auch da hat das Referat L6 unter Frau Dams inzwischen einen Weg gefunden: Einfach totstellen. Anfragen des Verwaltungsgerichts Braunschweig werden schlicht nicht mehr beantwortet.
Das führt dann zu geradezu tragik-komischen Schriftwechseln. So schreibt ein deutsches Verwaltungsgericht z.  B. an die Bundesbehörde LBA, nachdem mehrfache Fristsetzungen, auf eine Klage zu erwidern, fruchtlos verstrichen sind:

Ihr Verhalten ist für mich nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich sind Sie nach verschiedenen Vorschriften, die ich an dieser Stelle nicht im einzelnen aufführen möchte, verpflichtet, Aufforderungen des Gerichts in einem laufenden Verfahren nachzukommen. Wenn aufgrund erhöhter Geschäftsbelastung, wegen Personalmangels oder aus anderen Gründen mit längeren Stellungnahmefristen bei Ihnen zu rechnen ist, halte ich es nicht für zu viel verlangt, dass Sie dies dem Gericht auf eine konkrete Anfrage unter Hinweis auf den denkbaren zeitlichen Rahmen, in dem Ihnen eine Stellungnahme möglich sein wird, kurz mitteilen. Sprechen Sie mit uns. Zumindest ein telefonischer Hinweis an das Gericht sollte die Grenzen des Ihnen Möglichen nicht überschreiten.“

Die gleiche Hilflosigkeit legen Eltern von Teenagern an den Tag, wenn das Kind zum hundertsten Mal seinen haushaltlichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Und das gleiche Ergebnis erzielen sie auch: Null, Zero, Zipp, Nada! (ask me how I know).
RA Schroeder erklärt gegenüber Pilot und Flugzeug:

"Ungeachtet dieser Hinweise und Interventionen verschiedener Stellen ändert das Luftfahrt Bundesamt an der Sachbearbeitung nichts. An dieser Stelle kommt es dann zu ganz erheblichen Sicherheitsrisiken, die dem Luftfahrt-Bundesamt, namentlich der Leiterin der Abteilung L, Frau Dams, mehrfach offengelegt worden sind, ohne dass diese für eine Änderung Sorge getragen und eine Änderung herbeigeführt hätte.
Frau Dams wurde mitgeteilt, dass aufgrund der verzögerten und nicht stattfindenden Sachbearbeitung Pilotinnen und Piloten gesundheitliche Störungen nicht offenlegen, weil sie Angst haben, ohne Einkünfte zu sein.“

Piloten berichten gegenüber Pilot und Flugzeug in zahlreichen Fällen, dass ein in Deutschland untauglicher Befund in z.B. Österreich nach einer konkreten Untersuchung innerhalb von wenigen Wochen zu einer Tauglichkeit führt. Nicht weil in Österreich irgendwas laxer gehandhabt würde – dort beurteilt man nach den gleichen europäischen Regeln –, sondern weil dort überhaupt sachbezogen und zeitnah gehandelt wird.

Aber auch hier kann das as Referat L6 (das alle Rechtsangelegenheiten der Abteilung L bearbeitet) noch Steine in den Weg legen. Der Transfer einer einfachen flugmedizinischen Akte dauerte in einem uns bekannten Fall jetzt schon wieder über drei Monate. Möglicherweise, weil die Akte genauso schlampig geführt war, wie es das Gesamtbild, das die LBA-Flugmedizin zurzeit abgibt, vermuten lässt.
Oder weil sie mit inhaltsloser Prokrastination gefüllt war, nach dem Motto: „Kannste mir mal helfen“ / „Nee kann ich auch nicht“.

Mit dieser harschen, aber meiner Ansicht nach vollkommen berechtigten Kritik konfrontiert, reagiert Behördenleiter Jörg Mendel beleidigt und sieht das „Sachlichkeitsgebot verletzt“.

Wenn das Referat Flugmedizin aber grottenschlecht arbeitet und flächig eine Nicht-Leistung abliefert, die direkt und indirekt die Flugsicherheit gefährdet, dann verlangt das Sachlichkeitsgebot nun mal, dies auch genau so zu beschreiben und zu benennen.

Doppelwirkung bei Ausfallversicherungen

Das deutsche Rechts- und Verwaltungssystem ist nicht dafür ausgelegt, dass eine Bundesbehörde ein Verwaltungsgericht ignoriert oder anderweitig einfach die Tätigkeit einstellt.
Das führt nicht nur zu derart hilflosen Schreiben wie dem zuvor zitierten Bettelbrief des Verwaltungsgerichts Braunschweig, sondern auch zu einer perfiden Doppelwirkung für die Betroffenen.

Denn selbst die wenigen Piloten, die mittels Versicherung oder Arbeitsvertrag gegen medizinische Probleme abgesichert sind, laufen jetzt in ein Problem: Da die Fälle ja gar nicht bearbeitet werden, stellen sich die Versicherungen auf den Standpunkt, dass die eigentliche Ursache ja nicht der (z.  B. in Österreich triviale) medizinische Sachverhalt sei, sondern das Versagen der Behörde. Und damit greifen die Versicherungen nicht. Denn gegen Staatsversagen kann man sich (noch?) nicht versichern!

Keine Änderung zu erwarten

Kurzfristig verfügbare Hilfsangebote z.  B. aus dem Bereich der Bundeswehr-Medizin lehnt das Referat bislang ab: „Dams fragt uns ja nicht“, sagt ein hochrangiger Mediziner der deutschen Streitkräfte.
Und die hochgeschätzte Frau Dr. Tourneur, die das LBA nach viel zu kurzer Tätigkeit im Jahr 2021 verließ und dann nochmal zeitweilig zur akuten Brandbekämpfung für die Behörde tätig war, ist nun leider endgültig weg. Das man solche fähigen Leute nicht im Team halten kann spricht Bände über die Personalpolitik der Behörde.

Die gegenüber den GA-Verbänden geäußerten Maßnahmen sind der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Machen sich gut in Pressemitteilungen, ändern substanziell aber wenig.
Was passieren muss, ist klar:

  1. Das LBA braucht mehr Mediziner, die branchengerecht bezahlt werden müssen.

  2. Es muss viel mehr mit externen Experten gearbeitet werden, die für ihre Tätigkeit ebenfalls konkurrenzfähig entlohnt werden müssen.

  3. Verfügbare Ressourcen z.B. in der Bundeswehr-Medizin müssen sofort und ohne jede Rücksicht auf behördliches Zuständigkeitsgerangel genutzt werden.

  4. Das gerichtliche Mauern des Referats muss aufhören – und zwar sofort!

Bei Punkt eins und zwei können wir ebenfalls von Österreich lernen. Verwaltungshandeln der AustroControl ist im Nachbarland sehr viel teurer für die Bürger. Aber es passiert wenigstens. Es gilt: „You get what you pay for!“

Das gerichtliche Mauern des LBA ist mehr als kurzsichtig: Deutsche Gerichte mögen einer arbeitsverweigernden Behörde gegenüber temporär hilflos sein. Aber vergesslich sind sie nicht! Das weiß jeder, der schon mal mit Gerichten zu tun hatte.
Das Mauern der Behörde in Tauglichkeitsprozessen sowie bei Schadenersatz- und Untätigkeitsklagen wird der Bundesverwaltung irgendwann finanziell ganz kräftig auf die Füße fallen. Möglicherweise spekulieren Frau Dams und Herr Mendel darauf, wenn das passiert ausreichend karrieretechnischen Sicherheitsabstand zum Detonationsradius zu haben – ganz sicher ist das aber nicht.

Die Causa LBA-Flugmedizin ist inzwischen weit über den normalen Rahmen des behördlichen Powerplays hinausgewachsen. Das ist kein Fall mehr von „Naja, wir lassen das mal ein bisschen hochkochen, dann gibt‘s im nächsten Jahr mehr Budget und mehr Personal“.
Die Sache hat sich zu einem unerträglichen Staatsversagen der Bundesrepublik im Bereich der Luftfahrtverwaltung entwickelt. Und das gefährdet akut die Flugsicherheit in Europa!



Bewertung: +28.00 [29]  
 
 




6. September 2024 08:06 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Jan Brill

Na immerhin hat das LBA nun für das Referat Flugmedizin "Spechzeiten" mit Durchwahlnummern und diverse Themenbezogene E-Mail Adressen eingerichtet.

Wenn man sich die Anzahl der ausgeschriebenen Stellen für das Referat seit 2023 Mitte / Ende im Vergleich zu 2024 ansieht

scheint sich da schon was zu tun. Eines der größten Probleme bei der Persoanlabeschaffung des LBA ist aber wohl die Tatsache das Bewerbungen von der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, also von einer Fachfremden Stelle und nicht vom LBA selbst bearbeitet werden.

Dann muß man sich aber zudem noch eines im Grunde sehr tragischen Problems, das schon beim Blick auf die LBA Webseite auffallen sollte, bewußt werden.

Mangelhafte bzw. veraltete IT Stukturen und schlichtweg teilweise nicht vorhandene zentrale Datenbanken. Hierrüber beschweren sich ja selbst Mitarbeiter des LBA hinter vorgehaltener Hand, das Sie aufgrund der IT Stukturen oftmals nicht so können, wie Sie wollen..

Nun, wenn man also moderne Strukturen möchte, dann braucht man, egal in welchem Bereich "Profis" die das stemmen können ohne das dabei alles was "natürlich" , aber Wild, gewachsen ist zusammen bricht.

Profis, würden dann aber halt auch gerne angemessen für Ihre Tätigkeit und das anzuwendende "Fach, oder Spezialwissen" entlohnt werden und dem steht oftmals der TvÖD entgegen..

Kurz und Knapp: man bekommt wofür man bezahlt.. Wenn ich einen Maybach brauche aber nur bereit bin für einen Tretroller zu bezahlen, dann gibts halt keinen Maybach, sondern nur nen Tretroller..

6. September 2024 09:51 Uhr: Von B. S. an Marco Scheuerlein Bewertung: +1.00 [1]

Wir sollten hier vielleicht nicht die Diskusison beginnen wo und für was in Deutschland öffentliche Gelder ausgegeben werden = das wird sofort zu einem politischen und unschönen Thema und das können wir mM getrost der Boulevardpresse überlassen.

6. September 2024 10:40 Uhr: Von Marco Scheuerlein an B. S.

Wenn Du den Fokus darauf setzt "Wo denn Welche Gelder ausgegeben werden" dann hast du meinen Post offenbar nicht verstanden.

Auch wenn ich mich nun wohl wieder einmal mehr unbeliebt mache, die Kernaussage lautet: Solange das LBA nicht in die Lage versetzt wird, technisch, strukturell und Personel im Jahre 2024 anzukommen, solange wird nichts besser, sondern eher schlechter.

Hier die Weichen zu stellen und die Vorraussetzungen zu schaffen das liegt nunmal an den entsprechenden Ministerien und am Gesetzgeber, nicht beim LBA. Die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen müssen wie es bei allen anderen abhängig Angestellten auch ist mit den Mitteln arbeiten wie Ihnen der Arbeitgeber zur verfügung stellt.

Wenn das dann halt überspitzt gesagt eine Schreibmaschine und ein Keller voll Papierunterlagen ist und keine hochmoderne und umfassend vernetzte Datenbank ist, dann darf man sich halt nicht wundern wenn nix vorran geht.

6. September 2024 11:02 Uhr: Von Michael Söchtig an Marco Scheuerlein

Da fällt mir wieder eine Erfahrung aus Dänemark ein, aus dem Jahr 2005 (nur 19 Jahre her). Ich habe damals als Student in DK gearbeitet und dabei Steuervorschuss gezahlt, den ich aber zurück bekam weil ich aufs Jahr gerechnet unter dem Freibetrag war. Kontonummer angegeben, kurz darauf kam die Erstattung an.

Und 2 Wochen später ein weiterer Brief: "Wir haben Ihre Kontoverbindung als Nemkonto registriert. Nemkonto bedeutet, dass immer, wenn Sie zukünftig von dänischen Behörden Erstattungen oder Leistungen bekommen, diese automatisch auf dieses Konto überwiesen werden. Bitte teilen Sie mit, wenn sie dies nicht wünschen".

Nie mehr Formular ausfüllen mit Kontoverbindungen. Das war jetzt nur ein Beispiel dafür was eine volldigitale Verwaltung schon 2005 konnte.

6. September 2024 11:03 Uhr: Von Wolff E. an Marco Scheuerlein Bewertung: +1.00 [1]

Hier die Weichen zu stellen und die Vorraussetzungen zu schaffen das liegt nunmal an den entsprechenden Ministerien und am Gesetzgeber, nicht beim LBA. Die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen müssen wie es bei allen anderen abhängig Angestellten auch ist mit den Mitteln arbeiten wie Ihnen der Arbeitgeber zur verfügung stellt.

Dieser deiner Logik nach braucht es dann auch keinen Leiter des LBA´s, da dies in Berlin geregelt wird. Das ist aus meiner Sicht falsch. Der Chef vom LBA bekommt von Berlin einen Auftrag. Diesen hat er dann auszuführen. Und wenn es dazu Technik/Geld braucht, ist es seine Aufgabe als Chef vom LBA, dafür zu sorgen, dass er das bekommt. Tut er das nicht, ist er als Chef für das LBA ungeeignet, was sich auch ganz deutlich im Bereich Medical zeigt. Ein seit Jahren bekanntes Problem, das sich immer mehr verschlimmert, wird nicht erfolgsorientiert angegangen bzw. erst überhaupt offiziell erwähnt, wenn Verbände deutlich Sturm laufen und 20.000 Unterschriften sammeln. Wenn das in einem börsennotierten Betrieb passieren würde, wäre der dortige Chef schneller weg, als er gucken kann. Beim LBA-Chef ist es nicht so, er kommt aus der Politik und wurde dort hin versetzt (geparkt?, Belohnt?), Jörg Mendel war lange im Verkehrsministerium tätig. Hier sein Lebenslauf

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Praesident/Mendel_Lebenslauf_Deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Man kann deutlich sehen, das er immer im "Staatsdienst" tätig war. D. h. sein Gehalt kam immer vom Staat, also von uns allen. Ein wirtschaftliches Denken und Verständnis für privatwirtschaftliche Zusammenhänge und "sein Geld selber verdienen" sind aufgrund seines Lebenslaufes vermutlich eher bescheidener ausgeprägt. Finanzieller Druck und Sorge um seinen Lebensunterhalt wegen eines vertrödeltem Medical bei einem Berufspiloten, kennt er nicht bzw. kann er vermutlich auch nicht wirklich nachvollziehen, könnte er das, wäre es nicht zu diesen katastrophalen Zuständen gekommen. Ich hatte private Kontakte ins LBA, was ich von da erfuhr, war zum Teil haarsträubend. Das LBA hat inzwischen deutlich mehr Mitarbeiter als in den 1990er Jahren, kommt aber seinen Auftrag in wichtigen Teilen nicht hinterher.

PS:Zum Glück ist das Thema LBA/Lizenz für mich inzwischen Geschichte.

6. September 2024 11:09 Uhr: Von Hubert Eckl an Marco Scheuerlein Bewertung: +1.00 [1]

vorsicht lieber Marco. Du machst Dich nicht unbeliebt. Du machst Dich lächerlich. Würdest Du Dich unbeliebt machen können, müsste man Dich ernst nehmen. Bitte, in Deinem Interesse, bleibe bei Deiner Technik, werde nicht politsch. Deine politischen Ansichten gleichen Deiner Grammatik. Schuster bleib bei Deinen Leisten. Mechaniker bleib bei Deinem Motoröl.

6. September 2024 11:37 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Wolff E.

Dieser deiner Logik nach braucht es dann auch keinen Leiter des LBA´s, da dies in Berlin geregelt wird. Das ist aus meiner Sicht falsch. Der Chef vom LBA bekommt von Berlin einen Auftrag. Diesen hat er dann auszuführen. Und wenn es dazu Technik/Geld braucht, ist es seine Aufgabe als Chef vom LBA, dafür zu sorgen, dass er das bekommt.

..Bonn...dieser Teil des Ministeriums liegt noch in Bonn..

Nun, dann macht Herr Mendel doch seinen Job ganz gut, letztlich ist er Leiter einer Behörde die sich nach den entsprechenden Verwaltungsgesetzen und Anweisungen zu verhalten hat.

Am Ende werden dann von den Stellen bei denen Herr Mendel seinen Bedarf durchsetzen muß final darüber entscheiden.

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das ich bei bisherigen Berührungspunkten nur gute Erfahrungen gemacht habe.

Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

6. September 2024 11:37 Uhr: Von Steffen Keil an Hubert Eckl

Hubert , es gibt auch im ÖD die Möglichkeit, Schlüssel-oder Fachpersonal mit AT Verträgen an sich zu binden. Zumindestens auf Landesebene ist das nicht unüblich.

Bund?

6. September 2024 11:41 Uhr: Von Hubert Eckl an Steffen Keil

AT-Verträge im ÖD sind nur absoluten Spezialisten, Wissenschaftlern, IT-eggheads vorbehalten, wie Nobelpreisträgern, Fraunhoferinstitut, oder z.B. Charité. Glaube nicht, daß beim LBA sich Verantwortliche die Mühe machen solche Anträge erst zu wagen.

6. September 2024 11:48 Uhr: Von Steffen Keil an Hubert Eckl

Ich kenne einige mit AT-Verträgen ,sogar bei brandenburgischen Sparkassen ;) und im Umfeld meiner Frau (universitäre Forschung und Lehre) sowie bspw bei den Berliner Wasserbetrieben.

Da sind allerdings keine Nobelpreisträger dabei. Doktortitel bei den Wissenschaftlern ja.(gehört ja zur Grundausstattung). Spezialisten bejahe ich ebenso.

Nur so kann man eben Spitzenpersonal im ÖD binden.

Wobei, um mal ein Besipiel heraus zu greifen , Ärzte an einer Uniklinik bereits besser bezahlt werden ,zuzüglich zu der Option, privat liquidieren zu dürfen.

6. September 2024 11:50 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Würdest Du Dich unbeliebt machen können, müsste man Dich ernst nehmen.

Gem. den Worten Konrad Adenauers ist das genau andersherum..

Aber davon abgesehen, wenn man mich ohnehinn nicht ernst nimmt, dann ist es doch im Grunde komplett egal was ich tue, oder wie ich mich verhalte.

Wenn man nichts von dem was ich Sage oder tue ernst nimmt, dann darf man sich aber uu bei Dingen die man besser ernst genommen hätte nicht beschweren falls (wider erwarten) irgendetwas von dem was man nicht ernst nahm eintritt..

Aus erfahrung:

Ich würde doch nur für "verunsicherung" und ggf. sogar "Abwehrreaktioen" sorgen wenn ich der Erwartungshaltung, das man mich nicht ernst nehmen muß nicht entspreche. und ich kann auf Abwehrreaktionen gut und gerne verzichten.

6. September 2024 12:06 Uhr: Von Hubert Eckl an Steffen Keil

stimmt schon! Kulturbereich hätte ich beinahe vergessen, Intentanten, Dirigenten haben alle Staatsverträge. Die "spielen" die Kohle 1:1 rein. Das LBA hingegen scheint nicht von öffentlichem Interesse.

6. September 2024 12:13 Uhr: Von Wolff E. an Marco Scheuerlein Bewertung: +0.67 [1]

Aber davon abgesehen, wenn man mich ohnehinn nicht ernst nimmt, dann ist es doch im Grunde komplett egal was ich tue, oder wie ich mich verhalte.

Wahre Worte, aber lass man das "wenn" einfach weg. Aber mich freiwillig zum Forums-Clown zu machen? Nein, danke... Und wenn mich jemand nicht ernst nimmt, gehe ich "in mich" bzw. "vermeide den Kontakt". Beides ist bei dir leider nur sehr gering ausgeprägt. Es kann ja gut sein, das du wirklich was kannst, aber mit diesem Auftreten hier wirst du das wohl kaum unter Beweis stellen können. Ja klar, du machst das mehr aus Hobby und nimmst nicht jeden. Aber nicht jeder ist so wie die paar hier, die im Forum auch posten. Es gibt vermutlich Faktur 50-100 mehr stille Mitleser und die Fliegerwelt im deutschsprachigen Raum ist klein. ich wurde mal in Slovenien angesprochen, ich wäre doch der mit der Aerostar....

6. September 2024 12:26 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Wolff E.

Nur gut das weder DU noch Hubert das Recht, oder die Kompetenz haben zu beurteilen wer ernst zu nehmen ist und wer nicht.

Ihr könnt wie alle anderen auch, nur für euch selbst sprechen. Wenn die Aussage also lautet:

"Marco ich nehme dich nicht ernst", dann kann ich darauf gerne erwiedern:

"macht nichts, ich dich auch nicht..."

Ich wüsste auch nicht warum ich dich ernst nehmen sollte..

6. September 2024 12:46 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Marco Scheuerlein Bewertung: +4.00 [4]

"Charlie", bist Du das?

6. September 2024 12:48 Uhr: Von Wolff E. an Flieger Max Loitfelder

"Charlie", bist Du das?

Nee, es gibt mehrere "ausser gewöhnliche" Menschen.

6. September 2024 12:51 Uhr: Von Wolff E. an Marco Scheuerlein

@Marco, ist recht. Das mit dem "nicht ernst nehmen" erweiterst du täglich, und das sehr fleißig....

6. September 2024 13:39 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Flieger Max Loitfelder

Nein...

6. September 2024 13:41 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Wolff E.

..nu iss aber mal wieder gut..

6. September 2024 16:39 Uhr: Von F. S. an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Und 2 Wochen später ein weiterer Brief: "Wir haben Ihre Kontoverbindung als Nemkonto registriert. Nemkonto bedeutet, dass immer, wenn Sie zukünftig von dänischen Behörden Erstattungen oder Leistungen bekommen, diese automatisch auf dieses Konto überwiesen werden. Bitte teilen Sie mit, wenn sie dies nicht wünschen"

Die Dänen sind halt anders drauf, als wir.

Würde eine deutsche Behörde so etwas machen, dann bekäme sie tausende von "Dienstaufsichts-"beschwerden, Klagen, Verfassungsbeschwerden und hast Du nicht gesehen, was sie sich erlauben würde, die Personenbezogenen Daten einfach so auf unbestimmte Zeit zu speichern.

Die älteren Erinnern sich noch daran, wie laut der Aufschrei war, dass das LBA medizinische Daten speichern wollte - und wie laut ebenso der Aufschrei war (und teilweise immer noch ist), wenn das LBA sagt "sorry, die Daten durften wir nicht speichern also können wir natürlich auch nicht sagen, ob sie richtig sind".

6. September 2024 17:55 Uhr: Von Michael Höck an F. S. Bewertung: +5.67 [6]

" Würde eine deutsche Behörde so etwas machen, dann bekäme sie tausende von "Dienstaufsichts-"beschwerden, Klagen, Verfassungsbeschwerden und hast Du nicht gesehen, was sie sich erlauben würde, die Personenbezogenen Daten einfach so auf unbestimmte Zeit zu speichern.

Die älteren Erinnern sich noch daran, wie laut der Aufschrei war, dass das LBA medizinische Daten speichern wollte - und wie laut ebenso der Aufschrei war (und teilweise immer noch ist), wenn das LBA sagt "sorry, die Daten durften wir nicht speichern also können wir natürlich auch nicht sagen, ob sie richtig sind"."

Das mag ja alles sein, all fine and dandy, aber ich habe im weiteren Bekanntenkreis einen Kollegen seit weit mehr als einem Jahr auf eine Entscheidung wartet, ALLE nötigen Befunde (Daten) sind beim Amt. Es tut sich: nix, nada, nieente, zilch.

Die Leute sind weder per email noch Telefon oder Anwaltschreiben zu erreichen - so sagte Er mir.

Der Mann fliegt (ne, flog) beruflich und geht jetzt in den Frühruhestand. Ich kenne seinen Lohnzettel nicht, aber als Kapitän auf einem Execjet eines DAXkonzerns denke ich, man kann von nem 5-Stelligen Betrag im Monat ausgehen. Der wird jetzt vom Steuer-und Beitragszahler zum Leistungsempfänger.

Man könnte fast schon sagen das das LBA die Rentenkasse sabotiert.

Ich kann mittlerweile nicht mehr verhindern das mir der Kamm schwillt, wenn irgend so ein Politkclown vom Rechtsstaat faselt, wenn selbiger Rechtsstaat seinen Funktionen zumindest teilweise nicht mehr nachkommt. Diese Behörde spielt mit dem Livelihood völlig unbescholtener Bürger die NICHTS falsch machen.

Ein weitere Bekannter war mehrere Monate gegroundet wegen einem Befund der nicht auf dem richtigen Papier stand - also Untersuchung gemacht und als Tauglich befunden, aber das Amt hat das nicht berücksichtigt. Der Kollege hat ebenfalls über Monate einfach gar keine Auskunft erhalten. Kein "das Formular ist das alte, wir brauchen das auf dem Neuen" oder dergl. Das ist schon fast psychische Folter, speziell wenn man gerade gbaut und ein Kind bekommen hat.

6. September 2024 18:17 Uhr: Von Wolff E. an Michael Höck

Ich weiß von einem Fall, da hat der Fliegerarzt schon vor ca einem Jahr gesagt, kannst wieder fliegen, das LBA muss "nur" zustimmen (Klasse 2). Er fliegt bis heute wegen fehlenden Medical nicht.

Anderer Fall, ähnliche OP. 6 Monate nach der OP nach Kardiologenbefund das Medical bekommen.

Würfeln Die die Medicals aus oder machen die eine Jahresziehung?

6. September 2024 19:00 Uhr: Von Alexander Callidus an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Es ist überhaupt kein Problem, bei der Leistungserbringung nicht zu genügen, wenn die Ressourcen nicht da sind. Das kann sich jeder selbst ausrechnen, man braucht die Ressourcen für die durchschnittliche Bearbeitungszeit nur um wenige Prozent unterschreiten, schon staut sich die zwangsläufig die Arbeit

Wenn ich mich recht erinnere, bekommt ein externer Arzt als Sachverständiger beim LBA 50-70 €. Brutto (ich weiß es nicht mehr genau.). Als medizinischer Sachverständiger Vor Gericht bekomme ich 120 €. Und auch bei dem Stundensatz haben die Gerichte extreme Mühe, Gutachter zu finden (hier nicht unbedingt wegen des Geldes, sondern wegen der Feigheit vieler Kollegen). Dazu kommt, dass sicherlich nicht die Besten eines Jahrgangs in eine Behörde gehen. Außerdem hat ein Behördenleiter fast keine Machtmittel gegen Minderleister.

Die KommunikationMit der Öffentlichkeit und den Kunden ist allerdings natürlich katastrophal/eine Unverschämtheit. Das Mindeste wäre, die Notlage zu erläutern. Die Behörde vermittelt nicht den Anschein, als würde sie sich verzweifelt bemühen, diesen Notstand zu lindern.

6. September 2024 19:17 Uhr: Von Michael Höck an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Vor allem könnte Sie - die Behörde - doch auf Resourcen zurückgreifen, die Jahrzehntelang genau das gemacht um was es geht: die Fliegerärzte. Wenn sich das nicht mit EASA deckt, Notlage erklären und gut ist. Aber nein, dem vernehmen nach hackt das LBA auch auf den Fliegerärzten rum und macht da Dinge, die einen Fassungslos machen.

Ein FA den ich kenne hat grade die Berechtigung nicht mehr, weil Er eine Weiterbildung ich meine 12 Tage zu spät gemacht hat. Der Mann praktiziert seit Jahrzhenten. Als Big C around war, wurden jede Menge Termine flexibel gehandhabt und ich kenne keine Issues deswegen. Die melden sich auch bei dem FA einfach nicht. Auch der Rechtsbeistand bekommt keinerlei Auskunft.

EIne Verwandte von mir hat mal einen Herren achtkantig durch nen Checkride fallen lassen wegen absolutem Nichtskönnen.. Kommentar: der kann nur beim LBA noch was werden. Wenige Wochen später war Er dort und hat mir - Jahrzehnte später - ne Prüfung abgenommen.

Ich hatte die Hoffnung, nach einiger Zusammenarbeit mit einigen NCClern dort beim "Amt", die meist wirklich okay sind, das sich was zum Besseren geändert hat. In L6 scheint das leider nicht der Fall zusein.


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