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15. Februar 2017: Von Stefan K. an Andreas Trainer

Ich muss die Anreise Tage arbeiten und dann habe ich das Wochenende Urlaub.... :-)

Friedenspfeife brauchen wir doch nicht, ist doch alles frisch, aber vielleicht sieht man sich einmal....

Gruß Stefan

5. Mai 2017: Von Chris _____ an Stefan K.

Ich antworte einfach mal dem letzten...

Ich stimme dem Artikel von Herzen und 100% zu und sage nochmal, was in EU fehlt, ist die garantiert strafbefreiende (!) Reportingmöglichkeit des NTSB im Falle von Abweichungen, die ohne Folge blieben.

Der dritte Fall des sehr guten Artikels (cleared to land gefolgt von touch&go) leuchtet mir überhaupt nicht als OWi ein. Ist nicht jede Freigabe zum Landen auch eine für einen Touch&Go? Wird nicht ausdrücklich gelehrt, dass man sich nicht auf die Landung fixieren soll? Was ist, wenn ich versehentlich lang lande, weiß nicht ob der Bremsweg noch reicht, hab ich dann die Wahl zwischen Zaun treffen und OWi einstecken? Und wer nun meint, ein absichtlicher Go-Around sei was anderes als ein flugbetrieblich erforderlicher Go-Around, ja gut, aber da der Lotse ja immer mit letzterem rechnen muss, kann er einem im ersten Fall ja keine Gefährdung vorwerfen. Oder?

Im IFR-Verkehr ist es definitiv so, dass Freigabe für den Anflug automatisch auch Freigabe für den Missed Approach bedeutet. Oder ist diese Analogie unpassend?

Davon abgesehen: ich habe gerade meinen ersten internationalen Flug + Rückflug in der EU hinter mir. Als einziger Pilot mit zwei Paxen. (In USA bin ich viele vergleichbare Strecken geflogen, aber noch nie in EU, schon gar nicht international und bin im hiesigen System auch Neuling).

Der Flug lief natürlich nicht fehlerfrei, aber safe war's, und gelernt hab ich auch was. Und bin nicht zu einer OWi verknackt worden (toi toi toi :-). Ich fände es schade, wenn ich nun damit rechnen müsste, wegen allfälliger Fehlerchen (die auch dem komplexen System geschuldet sind, als Beispiel nenne ich mal das überfrachtete NOTAM-System, das mir was zu Flügen in Syrien sagt und einzelne defekte VOR-Radiale aufzählt) mit Forderungen konfrontiert zu werden.

1. September 2018: Von Willi Fundermann an Willi Fundermann

"Vorläufiges amtliches Endergebnis" der Landung in Gunzenhausen beim AG Langen: 1000,00 € Bußgeld. (Quelle: PuF, 9/2018)

1. September 2018: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Habe den Artikel gelesen.

Unglaublich "ergebnisorientiertes" Vorgehen des offensichtlich vorbefassten Richters Horn.

1. September 2018: Von Erik N. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Wenn man die Kommentare von den Lotsen, Chris und Stefan, in diesem Thread mit berücksichtigt, scheint der Herr eher ein Riesen Schwein gehabt zu haben, dass er so glimpflich davonkommt.

1. September 2018: Von Kai-Olav Roscher an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Mir scheint der Fall auch schlecht geeignet zu sein, um Fundamentalkritik an Flugsicherung und Behörden zu üben. Die Leistung, die der Pilot abgeliefert hat war in allen Belangen derart unterirdisch, dass er mit den
€ 1.000 m.E. mehr als gut bedient ist.

Wenn das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist, soll er doch in Revision gehen.

1. September 2018: Von Achim H. an Kai-Olav Roscher Bewertung: +2.00 [2]

Sehe ich anders. Der Flug ging glimpflich aus, es ist niemand zu Schaden gekommen. Der Behörde waren irgendwelche Formalien wichtiger und mit ihrer Sanktionierung sorgt sie eher dafür, dass der nächste in der Situation mitsamt Insassen stirbt.

In den USA bekommt man eine Telefonnummer und ordentlich den Kopf gewaschen. Der Lerneffekt dabei ist höher als in einem OWi-Verfahren. Nach solch einem Erlebnis bin ich doch als Pilot gestraft genug.

1. September 2018: Von Florian S. an Achim H.

Sehe ich anders. Der Flug ging glimpflich aus, es ist niemand zu Schaden gekommen. Der Behörde waren irgendwelche Formalien wichtiger und mit ihrer Sanktionierung sorgt sie eher dafür, dass der nächste in der Situation mitsamt Insassen stirbt.

Mit der Begründung brauchen wir überhaupt keine Regeln mehr im Flugverkehr (und auch nicht im Autoverkehr, etc.): Da sich jegliche Strafen verbieten (denn entweder, der Pilot stirbt und kann nicht mehr bestraft werden oder der Pilot stirbt nicht, dann gibt es nach Dir ja nichts zu bestrafen), wird sich auch niemand an die Regeln halten.

Das Sanktionierung dafür sorgt, dass der nächste in so einer Situation stirbt ist an den Haaren herbei gezogen - Ganz im Gegeteil zeigt dieser Fall sogar, wie sinnvoll solche Strafen sind!

Einer der wesentlichen Faktoren in diesem Fall war, dass der Pilot zu geizig war, um in Nürnberg zu landen: Wenn aus diesem Fall nun alle Piloten lernen "selbst in Frankfurt landen ist billiger, als so eine Harikiri-Aktion", dann hat es der Flugsicherheit enorm gedient.

Das Märchen, dass die Luftfahrt durch Abwesenheit von Sanktionen sicherer wird stammt noch aus einer Zeit vor GPS, Telemetrie, etc.: Wenn ich eh nicht von aussen feststellen kann, ob jemand einen Fehler gemacht hat (und es schon gar nicht Gerichtsfest beweisen kann), dann ist natürlich viel besser, die Piloten zu motivieren, Fehler selber zu melden damit Alle draus lernen können. Wenn man das aber von aussen feststellen kann, dann können wir ohnehin draus lernen und die Gefahr einer Strafe sorgt für einen Anreiz zur Einhaltung von Regeln.

1. September 2018: Von Alexander Kluge an Florian S.
Beitrag vom Autor gelöscht
1. September 2018: Von Karpa Lothar an Florian S. Bewertung: +4.00 [4]

Die Gefahr einer Strafe sorgt eher dafür, dass versucht wird, Strafen zu vermeiden- mit der Konsequenz, dass vertuscht wird und notwendige Hilfe nicht eingefordert wird....

keiner ist fehlerfrei - und wenn ich mich bei einem Fehler um Strafen sorge, verpasse ich, mich um mein Überleben zu kümmern: Angst ist ein schlechter Ratgeber

es gibt übrigens Unterschiede zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit

in Schweden kann und sollte man seine Fehler beim Fliegen beichten - ohne Angst vor buckligen Repressionen

1. September 2018: Von Malte Höltken an Florian S. Bewertung: +8.00 [8]
1. September 2018: Von Achim H. an Karpa Lothar Bewertung: +13.00 [13]

In UK gibt es das Strasser-Scheme, bei dem die Flughafengebühren bei solchen Notfalllagen erlassen werden.

In Stresssituationen trifft man sehr leicht Fehlentscheidungen. Piloten dafür zu verfolgen zeugt von komplett fehlendem Verständnis der Sicherheitskultur in der Luftfahrt. Ein wirkliches Armutszeugnis des kleingeistigen Amtes. Schade dass es selbst unter den (angeblichen?) Piloten hier Vertreter dieser Denkmuster gibt.

Ich wünsche den Behördenvertretern, einmal in einer Grumman zu sitzen und nicht mehr sicher zu sein, ob der Sprit reicht. Aus der warmen Amtsstube sieht die Fliegerei ziemlich einfach aus.

2. September 2018: Von Sven Walter an Florian S. Bewertung: +6.00 [6]

Als Teilnehmer bei "Das Experiment" hätte sich Florian sicherlich bei den Wärtern einteilen lassen. Denn gute, gerechte Strafe muss sein. (komplett unabhängig vom vorliegenden Fall).

2. September 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Malte Höltken Bewertung: +5.00 [5]

Ich bin ein Anhänger von "just culture" und auch James Reason taucht dort auf, aber das Verhalten des Piloten in diesem Beispiel scheint mir schon in Richtung "wilful negligence" zu gehen die laut just culture zu bestrafen wäre.

Das Ablehnen einer sicheren Landemöglichkeit zB nur aufgrund von vermutet hohen Kosten ist eine bewusste Willensentscheidung.

2. September 2018: Von Florian S. an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Lesen.

Verstehen.

Ja! Find ich ne gute Idee! Mach doch mal! Dann liest Du nämlich auch da:

A person who breaks the law or breaches a regulation or company procedure through a deliberate act or gross negligence cannot expect immunity from prosecution. However, if the offence was unpremeditated and unintentional, and would not have come to light except for the report, he/she should be protected from punishment or prosecution.

Wie geschrieben für die Situation hier!
Der Pilot hat völlig unstrittig das Gesetz gebrochen indem er von der Freigabe abgewichen ist. Diese Abweichung war - auch völlig unstrittig - nicht aus Versehen (z.B. weil er bei der Navigation einen Fehler gemacht hat), sondern absichtlich (a deliberate act). Und dazu haben wir hier gerade keinen Fall wie ich oben zitiert habe, bei dem der Verstoss erst durch den Report ans Licht gekommen ist.

Im von Dir zitierten Artikel, den hier offenbar eine große Mehrheit der Leser gut und richtig findet, steht also genau drin, dass es richtig war und ist, diesen Piloten zu bestrafen. Nix anderes hab ich gesagt!

Ist übrigens auch in den USA (also den echten und nicht dem LiLaLura-Traumland von dem hier viele oft erzählen so): Ein NASA-Report schützt nicht vor Strafe, wenn die FAA vorher schon eine Untersuchung des Falles eingeleitet hat.
Auch da ist das (ja im zitierten Artikel auch ganz klar vertretene) Grundmotiv, dass man Anreize schaffen muss, sonst unentdeckte Probleme aufzudecken und nicht eine "Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte schaffen will.

Klar könnt ihr mich gerne steinigen, aber ich bleibe dabei: Das ein Pilot (zumindest anscheinend) mehr Angst vor den Landegebühren auf einem Flugplatz hat, als vor den Konsequenzen davon, sich nicht an Gesetze zu halten ist für einen Rechtsstaat ein unhaltbarer Zustand!
Bin. ich aber auch dafür: Wär doch Klasse, wenn die Strafe für Steuerhinterziehung wäre, dass man die Hälfte der eigentlichen Steuern bezahlen muss, falls man erwischt wird ;-)

2. September 2018: Von Florian S. an Sven Walter

Als Teilnehmer bei "Das Experiment" hätte sich Florian sicherlich bei den Wärtern einteilen lassen.

Lustig - aber warum bekomme eigentlich nur ich den Hinweis "Lesen- Verstehen"?

Die Kernaussage des Stanford-Prison-Experimentes (die man durchaus kritisch diskutieren kann), ist doch gerade, dass sich jeder Mensch in der tatsächlichen Situation rollentypisch verhält, auch wenn er das vorher stark von sich gewiesen hatte! Das ganze Experiement lebt davon, dass die Menschen zufällig in die Rollen eingeteilt werden ...

2. September 2018: Von Roland Schmidt an Florian S.

Zumindest macht es m. E. auch Sinn, den wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen, den jemand durch rechtswidriges Verhalten erreicht hat (ist in OWiG-Verfahren üblich). Warum das in diesem Fall nicht künftig einen Sicherheitsgewinn darstellt (hoffentlich), sehe ich nicht.

2. September 2018: Von Alexander Callidus an Flieger Max L.oitfelder

Ist mein Eindruck richtig, daß der Pilot nicht für das bestraft werden sollte, was im Urteil steht, sondern für eine Reihe von anderen Dingen: schlechte Flugvorbereitung, extrem knappe Reserven, mangelnde Kenntnis des Flugzeugtyps (wer den Tank zu mehr als 2/3 leerfliegen will, muß halt wissen, wie die Tankanzeige dann aussieht, d.h. eigentlich ausgelitert haben [learned that the hard way...]), vermutete Sparsamkeit?

Dazu ein paar Fragen:

Befürchtete der Pilot irgendwas, wenn er IFR cancelt? Warum hat er es nur implizit gemacht, Stress?

Wie kommt ein Pilotim April darauf, um 19h auf einem kleinen Platz noch tanken zu können?

Gibt es im Luftrecht einen Passus, auf den sich die Verteidigung sinnvollerweise hätte stützen können (im Stressfall vom Wortlaut abgewichen, das richtige gemeint, Sicherheit hat Priorität etc.)

Für meinen PPL war ich mal in Nürnberg gelandet und hatte 30 Mark bezahlt. Heute sollte das in € nicht viel teurer sein. Woher hatte der Pilot seine Bedenken à la Frankfurt, München? Er müsste doch mal in Leipzig, Hannover, Bremen, Hamburg... gewesen sein.

naja, jetzt weiß ich wenigstens, was eine Landung auf einem geschlossenen Platz kostet. VFR hätte niemand ein Fass aufgemacht.

2. September 2018: Von Florian S. an Alexander Callidus

Gute Fragen!

Befürchtete der Pilot irgendwas, wenn er IFR cancelt?

Kann ich (unabhängig davon, ob das richtig war) nachvollziehen: Bei Radar fühlt man sich unter Kontrolle und hat jemanden auf der anderen Seite des Funks der mir hilft. Würde der bei FIS auch machen - aber das was man hat zu verlassen ist halt ein Schritt...

Gibt es im Luftrecht einen Passus, auf den sich die Verteidigung sinnvollerweise hätte stützen können (im Stressfall vom Wortlaut abgewichen, das richtige gemeint, Sicherheit hat Priorität etc.)

Das Luftrecht sieht dafür die Luftnotlage vor. Die wollte der Pilot nicht erklären.
Sicher muss man prüfen, ob diese nicht auch ohne Erklärung (oder sogar Verneinung) tatsächlich bestanden hat. Leider steht zu den inhaltlichen Fragen des Prozesses auch im aktuellen Artikel wenig...
Ansonsten kommt natürlich aus den allgemeinen Strafrecht der Notstand in Frage, wenn der Pilot eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben abwehren muss.

naja, jetzt weiß ich wenigstens, was eine Landung auf einem geschlossenen Platz kostet. VFR hätte niemand ein Fass aufgemacht.

Auch IFR nicht, wenn der Pilot sich anders verhalten hätte.

2. September 2018: Von Johannes König an Alexander Callidus

Nürnberg ist nicht teuer, ich glaube das kostet so ca. 30€. Als Doppel-D-Flughafen hat es aber natürlich für einen Ortsunkundigen den Nimbus des teuren Grossflughafens.

Ich nehme an, dass neben den Kosten auch der Aspekt Spritverfügbarkeit gegen Nürnberg sprach. Ich wäre mir jetzt spontan nicht sicher, ob’s da MoGas/AvGas gibt.

2. September 2018: Von Sven Walter an Florian S. Bewertung: +8.00 [8]

Tja, warum dir andere "lesen - verstehen" ans Herz legen, kann ich nicht sagen, aber was ich immer wieder herauslese in deinen Anmerkungen, ist dieser unbedingte Wille zur Regelbefolgung und der Wille, andere zu bestrafen. Mit der Mentalität wird man bei der Rekrutierung in der Strafjustiz und den Ordnungsbehörden üblicherweise nicht mehr eingestellt, weil man dort schon vor Langem erkannt hat, dass man gerade die nicht mit solcher Macht ausstatten will, die das für herausragend wichtig erachten.

Demgemäß bin ich mir sicher, dass die meisten von uns hier eher nicht einen "esprit de corps" pflegen, dass andere Piloten gefälligst immer straffrei zu sein haben, aber auch nicht des anderen Extrems, dass jeder Kleinscheiß pönalisiert werden muss - sondern eine proportionale Mitte mit Hang zur "just culture", die nach allen vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen hier vorzugswürdig ist. Bei deiner Bewertung des Komplexes bin ich mir aufgrund deiner Äußerungen da nicht so sicher.

Der Artikel von Jan sagte Alles, was man dazu so sagen müsste. Die erste Seite der Kommentare ergab noch interessante Ergänzungen.

2. September 2018: Von Achim H. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +5.00 [5]

Das Ablehnen einer sicheren Landemöglichkeit zB nur aufgrund von vermutet hohen Kosten ist eine bewusste Willensentscheidung.

Für mich ist das eher eine objektiv unsinnige Entscheidung, die zeigt, dass der Pilot in der Situation nicht klar denken konnte.

Ich hatte zu Beginn meiner Karriere ein ähnliches Erlebnis. Ich kam VFR in Gewitter von allen Seiten und hatte keinen Ausweg, allerdings wurde mir die Landefreigabe von Krakau verweigert, da ein Airliner auf der Bahn stand und wartete, bis ein CB aus dem Abflugsektor weg war. Ich war gerade dabei, meine C172 auf einem Acker vor der Kontrollzone des Flughafen zu landen (hatte den Acker bereits ausgesucht und war im Anflug), als ich realisierte wie idiotisch das war und dem Tower mitteilte, dass ich jetzt ohne Freigabe landen werde. Man kann in solchen Situationen ziemlich blöd werden.

Aus dem ATC-Sessel unten sehen Dinge oft sehr einfach aus. Geschätzte 80% von denen haben keinen PPL und beim BAF sind es geschätzte 100%. Man hat sich wohl zu Recht geärgert über diesen dummen Piloten aber leider wenig Verständnis dafür, wie es dazu kommen kann und was eine funktionierende Sicherheitskultur erfordert.

2. September 2018: Von Alexander Callidus an Kai-Olav Roscher

"Wenn das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist, soll er doch in Revision gehen"

Wenn ich mal die billige Epörung aus dem Artikel streiche, bleibt die Frage, warum der Experte nicht zugelassen wurde. Mich würde das nicht wundern, wenn der einfach so beid er Verhandlung auftaucht - dafür hat der Richter die Verhandlungsführung und muß nicht jeden Heiopei auf die Verteidigerbank lassen.

Etwas andere ist es, wenn der Experte Parteigutachter gewesen wäre (war er?) bzw. ein Parteigutachten erstellt hätte (hat er?). Dann wäre die Nichtzulassung tatsächlich einen Aufreger wert.

Frage an die Juristen hier: unter welchen Umständen darf ein Parteigutachter nicht zur mündlichen Verhandlung zugelassen werden, vorausgesetzt, die sachliche Notwendigkeit/der Nutzen sind dargelegt?

So aber scheint mir das nur billige Rhetorik für den Mandanten, weil der RA nicht besonders weit gedacht hat.

2. September 2018: Von Chris _____ an Florian S. Bewertung: +7.00 [7]

"Das Sanktionierung dafür sorgt, dass der nächste in so einer Situation stirbt ist an den Haaren herbei gezogen - Ganz im Gegeteil zeigt dieser Fall sogar, wie sinnvoll solche Strafen sind!"

War ja klar, dass du wieder zuverlässig lieferst, Florian. Deine law-and-order-Ansichten kennen wir ja beretis.

"Einer der wesentlichen Faktoren in diesem Fall war, dass der Pilot zu geizig war, um in Nürnberg zu landen: Wenn aus diesem Fall nun alle Piloten lernen "selbst in Frankfurt landen ist billiger, als so eine Harikiri-Aktion", dann hat es der Flugsicherheit enorm gedient."

Wie wäre es mit einem Erlassen der Landegebühr in entsprechenden Fällen von Sicherheitslandungen, bei low fuel und murky weather? Von mir aus nach Ermessen der lokalen Lotsen?

Niemand bringt sich doch freiwillig in so eine Situation.

"Das Märchen, dass die Luftfahrt durch Abwesenheit von Sanktionen sicherer wird stammt noch aus einer Zeit vor GPS, Telemetrie, etc.: ... Wenn man das aber von aussen feststellen kann, dann können wir ohnehin draus lernen und die Gefahr einer Strafe sorgt für einen Anreiz zur Einhaltung von Regeln."

Lieber Florian, dass Strafen effektiv und als bestes Mittel dafür sorgen, dass Menschen Regeln einhalten, ist auch so ein Märchen. Hier was zum Einlesen, ein wenig Googeln zeigt außerdem schnell, dass gerade die Profis im Strafen (die Strafrichter) durchaus daran zweifeln, ob das Strafrecht so ein universelles Werkzeug zur Erziehung der Bürger ist. Aber simple minds denken da anders.

Achim hat oben den Nagel (mal wieder) auf den Kopf getroffen: Am Telefon mit einem Lotsen den Kopf gewaschen kriegen sit für einen frischgebackenen IFR-Piloten sicher effektive Erziehung. Hingegen, Monate später in einem so einseitigen Verfahren unter Missachtung rechtlichen Gehörs zu 1000 EUR verurteilt werden, das erzieht doch eher zu Trotz, Widerstand und einer Einstellung wie "nächstes Mal mach ich es genauso, rede aber mit keinem".

Die Partnerschaft zwischen Lotsen und Piloten, ein wichtiger Faktor der Flugsicherheit, leidet unter solchen Vorfällen auch erheblich. Toller Job, BAF! (NICHT)

Aber Florian, für dich ist die Welt irgendwie ganz einfach. Du hältst ja auch immer alle Regeln ein.

Nachtrag: in den USA gibt es die Regel der strafbefreienden Selbstanzeige an die NTSB. Und in "meinem" Club dort gibt es (neben der guten Versicherung) die Regel, wenn was passiert, muss man einen Artikel über den Hergang in der Clubzeitschrift veröffentlichen.

Das hilft SICHER mehr für die Reflexion als 1000 EUR Bussgeld ein halbes Jahr später.

Im übrigen, das scheint hier vielen entgangen zu sein, es handelte sich im Artikel um einen IFR-ANFÄNGER.

Aber klar, manche haben im Leben ja noch nie Fehler gemacht oder nicht klar gedacht.

2. September 2018: Von Florian S. an Alexander Callidus

Wenn ich mal die billige Epörung aus dem Artikel streiche, bleibt die Frage, warum der Experte nicht zugelassen wurde. Mich würde das nicht wundern, wenn der einfach so beid er Verhandlung auftaucht - dafür hat der Richter die Verhandlungsführung und muß nicht jeden Heiopei auf die Verteidigerbank lassen.

Etwas andere ist es, wenn der Experte Parteigutachter gewesen wäre (war er?) bzw. ein Parteigutachten erstellt hätte (hat er?). Dann wäre die Nichtzulassung tatsächlich einen Aufreger wert.

Ich denke, der Artikel gibt dafür schon Hinweise: Es klingt absolut nicht so, als sollte dieser Experte als "Gutachter" bzw. Sachverständiger auftreten!
Er hätte ja "dabei sitzen und Fragen stellen" sollen. Das Prozessrecht sieht aber (mit gutem Grund) bei Sachverständigen nicht vor, dass diese sich gegenseitig befragen.

Es wird ja leider schon aus dem Artikel nicht klar, wofür dieser Schacherständige eigentlich Sachverstand beitragen hätte sollen. Da von der Begutachtung der Radarplots gesprochen wird: Hat die Verteidigung bestritten, dass es überhaupt eine Abweichung von der Freigabe gegeben hat? Aus der Schilderung halte ich das für eine eher steile These...

Es kann sich eigentlich nur um die (Rechts-)frage gehandelt haben, ob eine Liuftnotlage vorgelegen habe, obwohl der Pilot das explizit verneint hat. Dann hätte der Sachverständige aber erst mal ein Rechtsgutachten vorlegen müssen. Dagegen spricht, dass der Experte im Artikel als "Luftfahrt- sachverständige, Lotse, ATC-Ausbilder, ATPL-Pilot und Unfalluntersucher" beschrieben wird - das klingt nicht nach tiefer Expertise im Recht.


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