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2. September 2018: Von Roland Schmidt an Florian S.

Zumindest macht es m. E. auch Sinn, den wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen, den jemand durch rechtswidriges Verhalten erreicht hat (ist in OWiG-Verfahren üblich). Warum das in diesem Fall nicht künftig einen Sicherheitsgewinn darstellt (hoffentlich), sehe ich nicht.


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