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2. September 2018: Von Alexander Callidus an Kai-Olav Roscher

"Wenn das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist, soll er doch in Revision gehen"

Wenn ich mal die billige Epörung aus dem Artikel streiche, bleibt die Frage, warum der Experte nicht zugelassen wurde. Mich würde das nicht wundern, wenn der einfach so beid er Verhandlung auftaucht - dafür hat der Richter die Verhandlungsführung und muß nicht jeden Heiopei auf die Verteidigerbank lassen.

Etwas andere ist es, wenn der Experte Parteigutachter gewesen wäre (war er?) bzw. ein Parteigutachten erstellt hätte (hat er?). Dann wäre die Nichtzulassung tatsächlich einen Aufreger wert.

Frage an die Juristen hier: unter welchen Umständen darf ein Parteigutachter nicht zur mündlichen Verhandlung zugelassen werden, vorausgesetzt, die sachliche Notwendigkeit/der Nutzen sind dargelegt?

So aber scheint mir das nur billige Rhetorik für den Mandanten, weil der RA nicht besonders weit gedacht hat.

2. September 2018: Von Florian S. an Alexander Callidus

Wenn ich mal die billige Epörung aus dem Artikel streiche, bleibt die Frage, warum der Experte nicht zugelassen wurde. Mich würde das nicht wundern, wenn der einfach so beid er Verhandlung auftaucht - dafür hat der Richter die Verhandlungsführung und muß nicht jeden Heiopei auf die Verteidigerbank lassen.

Etwas andere ist es, wenn der Experte Parteigutachter gewesen wäre (war er?) bzw. ein Parteigutachten erstellt hätte (hat er?). Dann wäre die Nichtzulassung tatsächlich einen Aufreger wert.

Ich denke, der Artikel gibt dafür schon Hinweise: Es klingt absolut nicht so, als sollte dieser Experte als "Gutachter" bzw. Sachverständiger auftreten!
Er hätte ja "dabei sitzen und Fragen stellen" sollen. Das Prozessrecht sieht aber (mit gutem Grund) bei Sachverständigen nicht vor, dass diese sich gegenseitig befragen.

Es wird ja leider schon aus dem Artikel nicht klar, wofür dieser Schacherständige eigentlich Sachverstand beitragen hätte sollen. Da von der Begutachtung der Radarplots gesprochen wird: Hat die Verteidigung bestritten, dass es überhaupt eine Abweichung von der Freigabe gegeben hat? Aus der Schilderung halte ich das für eine eher steile These...

Es kann sich eigentlich nur um die (Rechts-)frage gehandelt haben, ob eine Liuftnotlage vorgelegen habe, obwohl der Pilot das explizit verneint hat. Dann hätte der Sachverständige aber erst mal ein Rechtsgutachten vorlegen müssen. Dagegen spricht, dass der Experte im Artikel als "Luftfahrt- sachverständige, Lotse, ATC-Ausbilder, ATPL-Pilot und Unfalluntersucher" beschrieben wird - das klingt nicht nach tiefer Expertise im Recht.

2. September 2018: Von Chris _____ an Florian S.

"Es kann sich eigentlich nur um die (Rechts-)frage gehandelt haben, ob eine Luftnotlage vorgelegen habe, obwohl der Pilot das explizit verneint hat."

Das ist doch keine Rechtsfrage. Woran sollte ein nicht-sachverständiger Jurist denn die Antwort festmachen?

Die meisten Nicht-Piloten kennen ja nicht einmal den Unterschied zwischen Airline und GA, zwischen VFR und IFR, usw. Und es steht zwar nicht im Artikel, aber der Eindruck drängt sich auf, dass Richter Horn kein Pilot ist und sich die Situation nicht einmal vorstellen kann.

2. September 2018: Von Chris _____ an Chris _____

Noch was zur Verfahrenspraxis des Richters Horn: den Sachverständigen nicht aussagen zu lassen, ist schon mal eine Sache (ob das nach der StPO in Ordnung ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen, im allgemeinsen dürfen im Strafrecht nicht einmal klare Formfehler des Anwalts dem Angeklagten angelastet werden, aber hier ist ja auch OWi-Recht. Keine Ahnung).

Aber: nicht einmal zu gestatten, dass der mitgebrachte Experte am Tisch des Beschuldigten Platz nimmt und ihn dort berät, das hat schon was Freislerisches an sich. Hier wollte ein Richter wohl Verurteilungshindernisse aus dem Weg räumen. Auch das dokumentierte Pausengespräch deutet auf ein Rechtsverständnis a la Richter Schill hin.

Zur Erinnerung, Schill war "Richter Gnadenlos" (Spiegel), bevor er (vermutlich deshalb) Hamburger Justizsenator wurde, dort zur Erhöhung des Sicherheitsempfindens seiner rechtspopulistischen Wähler die blaue Polizeiuniform einführte, dann wurde er beim Koksen gefilmt, schließlich ist er ausgewandert nach Rio und lebt dort von seiner deutschen Pension.

2. September 2018: Von Florian S. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Das ist doch keine Rechtsfrage. Woran sollte ein nicht-sachverständiger Jurist denn die Antwort festmachen?

"Luftnotlage" ist ein Rechtsbegriff. Daher ist das wenn die Umstände und Fakten unstrittig sind eine Rechtsfrage.
Etwas Anderes wäre es, wenn z.B. ein Experte anzweifelt, dass die verwendeten Messgeräte (z.B. Radar) genau genug sind, um die Abweichung von der Freigabe nachweisen zu können, oder wenn der Pilot vrträgt, er habe die Freigabe auf Grund eines Kommunikationsfehlers falsch verstanden...

Und es steht zwar nicht im Artikel, aber der Eindruck drängt sich auf, dass Richter Horn kein Pilot ist und sich die Situation nicht einmal vorstellen kann

"Komischerweise" kommen solche Kommentare eigentlich nur bei Leuten, zu deren Gruppe man sich zugehörig fühlt. Würde hier wohl niemand auf die Idee kommen, bei einem Richter, der ein paar Banker wegen krummen Geschäften verurteilt, zu fragen, ob er eigentlich selber Banker ist - bzw. dann würde eher von Befangenheit gesprochen...

2. September 2018: Von Alexander Callidus an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

"nicht einmal zu gestatten, dass der mitgebrachte Experte am Tisch des Beschuldigten Platz nimmt und ihn dort berät, das hat schon was Freislerisches an sich. Hier wollte ein Richter wohl Verurteilungshindernisse aus dem Weg räumen. Auch das dokumentierte Pausengespräch deutet auf ein Rechtsverständnis a la Richter Schill hin."

Freisler? Da verrutschen Dir die Maßstäbe, ganz gewaltig. Schon außerhalb jeder Skala.

Außerdem ist eine Gerichtsverhandlung keine basisdemokratische Veranstaltung, sondern etwas, das der Richter im Rahmen (hier der ZPO) zu führen hat. Und irgendeine Person hat gerade mal überhaupt nichts irgendwo zu suchen, geschweige denn auf de Verteidigerbank - es sei denn, z.B., jemand ist Parteisachverständiger. Solche sollen gerade dem RA ermöglichen, einem Sachverständigen die richtigen Fragen zu stellen. Dann muß man sie aber in den Prozeß einführen - klingt, als habe der RA das nicht gemacht. Sich danach zu echauffieren, wäre eher peinlich.

@alle: hier wird immer angedeutet, der Pilot habe... aber was hat er denn nun, außer Dickfelligkeit und fehlendem Unrechsbewußtsein?

Graz-Egelsbach sind 324 Nm. Gelandet ist er nach ca 230 Nm, also nach 3/4 der Strecke unfreiwillig und vermeintlich mit dem letzten Tropfen Sprit. Das klingt nach Fehlplanung, aber eben auch nach Erschrecken über die Tankanzeige. Wie soll man auch in einer Chartermaschine auslitern?

2. September 2018: Von Chris _____ an Alexander Callidus

Es war nicht "irgendeine Person", die mal eben von sich aus auf der Beschuldigtenseite Platz nehmen wollte. Es war ein Experte, den die Partei mitgebracht hatte. Von genau diesem zu verlangen, dass er sich nicht mit der Partei bespricht und als Gast Platz nimmt und man sich nur in Pausen besprechen kann - sorry, das finde ich unterirdisch.

2. September 2018: Von  an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Freisler ist jedenfalls ein unpassender Vergleich, schon weil er die monströsen Verbrechen dieses Schweins verharmlost

3. September 2018: Von Thomas Dietrich an  Bewertung: +9.00 [9]

Auch ich hatte neulich mit dem BAF zu tun.

Auf einem Schulflug mit der Silver Eagle steuerten wir die Kante des ED-R9 bei Kempten southbound an.

Die Kabinenkcontroller stand auf 9000 ft und wurde auf 13000 hochgedreht. Das Garmin 430 wurde gezoomt, sodaß die lateralen Limits deutlich zu sehen waren. Beide Höhenmesser waren auf 1013. Die Grenze zum FL130 C wurde in 9800 überflogen, wir waren die ganze Zeit mit Langen Info in Kontakt. Kein Wort vom Lotsen.

Wir waren nie im C Luftraum ohne Clearance.

6 Wochen später kommt ein Anhörungsverfahren vom BAF. Beschuldigt werde ich für: Ca 20 Sekunden im C 200ft tief. Dann schilderte ich den Fall, dann wurde eine OWI Verfahren eingeleitet. Darüber habe ich das für mich zuständige RP informiert.

Mittlerweile stellte sich heraus, daß der Narco Encoder in FL 100 ca 400 ft zu hoch anzeigt. Nachdem wir das am Boden checken und justieren wollten, hat er aber am Boden genau angezeigt. Es stellte sich dann heraus, daß der Encoder innerhalb der Druckkabine installiert war. Dies ist vom Hersteller ausdrücklich verboten. Ein renomierter Süddeutsche Avonicbetrieb hält den Einbauort trotzdem für geeignet.

Also ein weiterer Brief ans BAF mit den neuen Fakten, warum es zu einer Fehlanzeige des Mode C kommt, wenn der Cabincontroller verdreht wird..

3 Woche späte flattert eine Verwarnung vom BAF ins Haus, 50 Euro dann wird das OWi Verfahren eingestellt. Aber nur dies eine Mal, wenn ich nochmals auffällig werde dann gehts so nicht. Mein RP empfahl mir zu bezahlen, da alles andere teurer und aufwendiger wäre.

Nach weiteren 2 Woche bekomme ich nun einen Anruf vom RP. Da man ja von Anfang über diesen Fall informiert war, war es fürs RP nichts Neues und man war sehr entspannt. Das RP erhielt vom BAF ein 2 Seiten langes Schreiben, mich als Fluglehrer und Prüfer doch mal zu auditieren, denn: Ich habe in der Schilderung des Vorfalls das ED-R9 erwähnt, und das gäbe es schon lange nicht mehr. Das würde nun "Luftraum C General" heisen und als FI/ FE hätte ich die richtige Terminologie zu benutzen.

Solange dieses BAF sich so assi verhält, braucht sich die Flugicherung nicht wundern, wenn in der Nähe von C Lufträumen auf einmal der Mode C nicht mehr richtig funktioniert. Des weiteren ist zu erwägen bei N zugelassenen Maschinen den Pilot auf Anfrage des BAFs einfach nicht zu nennen. War es nicht der Syrer Abdel el Haschimi bin Kusummuk?

3. September 2018: Von Achim H. an Thomas Dietrich Bewertung: +3.00 [3]

3 Woche späte flattert eine Verwarnung vom BAF ins Haus, 50 Euro dann wird das OWi Verfahren eingestellt. Aber nur dies eine Mal, wenn ich nochmals auffällig werde dann gehts so nicht. Mein RP empfahl mir zu bezahlen, da alles andere teurer und aufwendiger wäre.

Ich hatte wegen eines Fluges Ärger mit dem Zoll und sehr ähnliche Erfahrungen gemacht. Mir wurde ein Zollvergehen vorgeworfen und > 30,000 € angedroht. Der Vorwurf war falsch und wurde von mir schriftlich widerlegt. Daraufhin kam ein Schreiben, dass sie auf eine Verfolgung verzichten, da ich bisher nicht auffällig war etc. aber es nicht wieder vorkommen darf.

Ich habe mich sowas von sackrisch darüber geärgert, da ich korrekt gehandelt habe aber nach einer Abkühlphase auf weitere Kommunikation verzichtet, da ich ja im Ergebnis nichts bezahlen musste und auch keinen weiteren Aufwand hatte.

Das ist ein typisches Muster der Behörden. Mangelnde Kompetenz aber sofort mit OWi rumwedeln und dann niemals zugeben, dass sie falsch gelegen haben und darauf bauen, dass der Bürger die Sache loshaben will.

Ich hätte dem BAF die 50 € auch gegeben, mit der Faust in der Tasche. Diese Behörde ist wirklich ganz schrecklich. Die Nummer mit den 1 oder 2 8.33kHz-Funkgeräten ist genau wie bei der ED-R eine besondere Mischung aus Inkompetenz und Frechheit.

3. September 2018: Von Alexander Callidus an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Diese Behörde ist wirklich ganz schrecklich. Die Nummer mit den 1 oder 2 8.33kHz-Funkgeräten ist genau wie bei der ED-R eine besondere Mischung aus Inkompetenz und Frechheit

Die britischen Fliegerkollegen diskutieren im Moment gerade darüber, wann ihnen denn die dritte Tranche der Zuschüsse zur Umstellung auf 8,33 MHz-Spacing ausgezahlt wird.


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