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2. September 2018: Von Florian S. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Das ist doch keine Rechtsfrage. Woran sollte ein nicht-sachverständiger Jurist denn die Antwort festmachen?

"Luftnotlage" ist ein Rechtsbegriff. Daher ist das wenn die Umstände und Fakten unstrittig sind eine Rechtsfrage.
Etwas Anderes wäre es, wenn z.B. ein Experte anzweifelt, dass die verwendeten Messgeräte (z.B. Radar) genau genug sind, um die Abweichung von der Freigabe nachweisen zu können, oder wenn der Pilot vrträgt, er habe die Freigabe auf Grund eines Kommunikationsfehlers falsch verstanden...

Und es steht zwar nicht im Artikel, aber der Eindruck drängt sich auf, dass Richter Horn kein Pilot ist und sich die Situation nicht einmal vorstellen kann

"Komischerweise" kommen solche Kommentare eigentlich nur bei Leuten, zu deren Gruppe man sich zugehörig fühlt. Würde hier wohl niemand auf die Idee kommen, bei einem Richter, der ein paar Banker wegen krummen Geschäften verurteilt, zu fragen, ob er eigentlich selber Banker ist - bzw. dann würde eher von Befangenheit gesprochen...


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