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3. September 2018: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +12.00 [12]

Ich lese aus dem Urteil:

Wer aufgrund einer Notlage das Flugzeug sicher auf einem nicht bemannten Flugplatz landet, muss 500 € Strafe bezahlen.

Wer in einer Notlage einen Funkspruch nicht 100% korrekt wiedergibt, obwohl die Intention und die Rahmenbedingungen völlig eindeutig sind, muss 250 € Strafe zahlen.

Wer sich und seine Familie dagegen durch Spritmangel umbringt, wird nicht vor Gericht gestellt und muss keine Strafe bezahlen.

Hätte die Luftfahrtbehörde Sachverstand (beim BAF definitiv bezüglich GA nicht vorhanden) und ein Interesse an einer funktionierenden Sicherheitskultur, gäbe es eine deutliche Ansprache und vielleicht eine verpflichtende Nachschulung zu Luftrecht und Notverfahren. Das kann ja von den Kosten sogar über dem Bußgeld liegen aber es hätte vermutlich eine positive Wirkung.

3. September 2018: Von Willi Fundermann an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

"Ich lese aus dem Urteil: Wer aufgrund einer Notlage das Flugzeug sicher auf einem nicht bemannten Flugplatz landet, muss 500 € Strafe bezahlen."

Und ich lese: Wer aufgrund einer selbst verschuldeten Notlage landen muss - egal wo - und dadurch andere Menschen gefährdet ...

Dazu fällt mir dann spontan § 315a StGB ein: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ... wird bestraft ... wer als Führer eines Luftfahrzeuges durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des ... Luftverkehrs verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen ... gefährdet." Das klingt noch etwas unfreundlicher als ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit.

"Wer sich und seine Familie dagegen durch Spritmangel umbringt, wird nicht vor Gericht gestellt und muss keine Strafe bezahlen."

Wie sollte das auch gehen? Einen Toten vor ein Strafgericht stellen? Ging auch bei Herrn Lubitz u.a. nicht.

3. September 2018: Von Roland Schmidt an Achim H. Bewertung: +6.00 [6]

Hätte die Luftfahrtbehörde Sachverstand (beim BAF definitiv bezüglich GA nicht vorhanden) und ein Interesse an einer funktionierenden Sicherheitskultur, gäbe es eine deutliche Ansprache und vielleicht eine verpflichtende Nachschulung zu Luftrecht und Notverfahren. Das kann ja von den Kosten sogar über dem Bußgeld liegen aber es hätte vermutlich eine positive Wirkung.

Ich habe auch schon Mist gebaut - oh ja! Einen deutlichen Unterschied sehe ich allerdings in der Reflektion. Ich habe meinen Fehler eingesehen und in einem anschließenden Telefonat mit der DFS kleine Brötchen gebacken und mich für den Arbeitsaufwand und die Sorgen entschuldigt, die ich ihnen verursacht habe. Total nette Reaktion auf der anderen Seite - der Fall war erledigt.

Der betreffende Pilot hätte (höchst)wahrscheinlich das OWi-Verfahren abwenden können, wäre er nicht so uneinsichtig gewesen und hätte die, die ihm helfen wollten auch noch frech gefragt, was der Sch... soll. Und zieht dann auch noch vor Gericht....

3. September 2018: Von Florian S. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Wer aufgrund einer Notlage das Flugzeug sicher auf einem nicht bemannten Flugplatz landet, muss 500 € Strafe bezahlen

Sicher nicht der Flugsicherheit zuträglich ist, wenn man nur um aus seiner Weltanschauung heraus gegen Behörden zu polemisieren, falsche Behauptungen verbreitet, die nichts weiter bewirken, als andere Piloten zu verunsichern.

Daher halte ich solche Beiträge - gerade im Sinne der Flugsicherheit - für unverantwortlich.

Im Gegensatz zu Deiner Behauptung ist und bleibt richtig: Wer in einer Luftnotage auf einem geschlossenen Flugplatz landet hat genau gar nix zu befürchten! Er zahlt deswegen keine Strafe und in den überwiegenden Fällen nicht mal die normalen Landegebühren.

3. September 2018: Von Chris _____ an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

"Wer in einer Luftnotage auf einem geschlossenen Flugplatz landet hat genau gar nix zu befürchten! Er zahlt deswegen keine Strafe und in den überwiegenden Fällen nicht mal die normalen Landegebühren."

Solange er nicht "cancel IFR", alternativ "mayday" vergisst zu erwähnen und das Ganze dann unter Richter Horns strenge Augen kommt.

3. September 2018: Von Chris _____ an Roland Schmidt Bewertung: +1.00 [1]

"Der betreffende Pilot hätte (höchst)wahrscheinlich das OWi-Verfahren abwenden können, wäre er nicht so uneinsichtig gewesen und hätte die, die ihm helfen wollten auch noch frech gefragt, was der Sch... soll. Und zieht dann auch noch vor Gericht...."

Die Geschichte offenbart auch mal die Schwierigkeit der richtigen Bürgererziehung in demokratischen Ländern. Wo in anständig durchregierten Staaten mal eben auch Frechheiten bestraft werden können, darf man hierzulande nicht nur frech sein, sondern darf sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit auch noch verteidigen.

Also bleibt dem Richter gar nichts übrig, als die 500 EUR zu verdoppeln. Dummerweise muss er dazu eine Urteilbegründung schreiben und die an irgendwas festmachen. Und da bleibt an konkreten Punkten halt leider wenig übrig.

Denn:

Natürlich hätte der Pilot mehr tanken sollen. Aber wurde denn festgestellt, mit wieviel Sprit er abgehoben hat? Und hätte das für eine legale Flugplanung nicht gereicht?

Ist nicht verständlich, dass ein IFR-Anfänger in schlechtem Wetter bei zuckender Tanknadel arg nervös wird? Wer wäre das nicht? Muss man dann jedes Wort auf die Goldwaage legen? Und auch noch die nicht gesprochenen, aber implizierten Worte?

Fakt ist, nachdem er sich und seine Familie in dieser Lage vorgefunden hat, ist er durch ein Wolkenloch (also in VMC) sicher abgestiegen und gelandet. Und ist vielleicht ein klein wenig rechthaberisch veranlagt (sind viele auch hier im Forum) und war deshalb noch etwas knurrig gegenüber Polizei und DFS-Wachleiter.

Sorry, ich sehe die OWi nicht wirklich.

3. September 2018: Von Willi Fundermann an Chris _____

Eine "Luftnotlage" liegt ausschließlich dann vor, nachdem der PIC dies explizit erklärt hat. Und: wann er das tut , ist - Gott sei Dank - einzig und allein seine Entscheidung. Tut er es, darf er natürlich von allen einschlägigen Vorschriften abweichen. Tut er es aber nicht, kann er auch nicht die enstprechenden Privilegien in Anspruch nehmen.

3. September 2018: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Das ist tatsächlich eine wichtige Lektion: sobald man merkt, dass man nicht mehr klar denkt, sofort Mayday erklären. Lieber zehnmal zu oft als einmal zu selten.

Nur blöd, wenn man's selbst nicht merkt... (zB Hypoxia).

3. September 2018: Von  an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Eine kleinliche Auslegung von Law and Order ist es dennoch. Ich finde, dass er abgesehen vom erklären der Notlage / canceln von IFR - alles richtig gemacht hat.

Viele Piloten, Familien, Passagiere wären noch am Leben hätten andere Piloten so gehandelt.

3. September 2018: Von Sven Walter an  Bewertung: +3.00 [3]

(Antwort nur an den letzten im Fred, Bezug auf Alles)

Wenn man eine punitive Strafkultur hat und pflegt, wird das Erklären der Luftnotlage erschwert, weil man anfangen muss, sich im Cockpit Legalistisches zu überlegen, während eigentlich ausschließlich der Sicherheitsaspekt zählen sollte. Selbst wenn jemand zu optimistisch IFR geplant hat, das bleibt hängen als Lehre fürs nächste Mal. Das genau ist Just Culture - auch Selbstverbesserung durch Einsicht.

3. September 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +5.00 [5]

Im Gegensatz zu Deiner Behauptung ist und bleibt richtig: Wer in einer Luftnotage auf einem geschlossenen Flugplatz landet hat genau gar nix zu befürchten! Er zahlt deswegen keine Strafe und in den überwiegenden Fällen nicht mal die normalen Landegebühren.

Der Pilot befand sich in einer Ausnahmesituation, das ist völlig eindeutig aus den Funksprüchen und dem Handeln zu erkennen.

Fakt ist, dass im Urteil 500 € für Landen ohne Flugleiter steht und 250 € für leicht falschen Funkspruch. Das ist vollkommen absurd und kann nur in einem von GA völlig unbefleckten Behördenhirn gedeihen.

Das Ganze ist sehr konfrontativ angelegt. Es geht sofort um mögliches Fehlverhalten und mögliche Sanktionen anstatt um Luftsicherheit. Also wird man vorsichtig was man sagt und nimmt sich gleich einen Anwalt und zieht sich auf eine Verteidigungsposition zurück.

Der Lerneffekt aus der Sache ist zutiefst negativ.

3. September 2018: Von Achim H. an Thomas Dietrich Bewertung: +3.00 [3]

3 Woche späte flattert eine Verwarnung vom BAF ins Haus, 50 Euro dann wird das OWi Verfahren eingestellt. Aber nur dies eine Mal, wenn ich nochmals auffällig werde dann gehts so nicht. Mein RP empfahl mir zu bezahlen, da alles andere teurer und aufwendiger wäre.

Ich hatte wegen eines Fluges Ärger mit dem Zoll und sehr ähnliche Erfahrungen gemacht. Mir wurde ein Zollvergehen vorgeworfen und > 30,000 € angedroht. Der Vorwurf war falsch und wurde von mir schriftlich widerlegt. Daraufhin kam ein Schreiben, dass sie auf eine Verfolgung verzichten, da ich bisher nicht auffällig war etc. aber es nicht wieder vorkommen darf.

Ich habe mich sowas von sackrisch darüber geärgert, da ich korrekt gehandelt habe aber nach einer Abkühlphase auf weitere Kommunikation verzichtet, da ich ja im Ergebnis nichts bezahlen musste und auch keinen weiteren Aufwand hatte.

Das ist ein typisches Muster der Behörden. Mangelnde Kompetenz aber sofort mit OWi rumwedeln und dann niemals zugeben, dass sie falsch gelegen haben und darauf bauen, dass der Bürger die Sache loshaben will.

Ich hätte dem BAF die 50 € auch gegeben, mit der Faust in der Tasche. Diese Behörde ist wirklich ganz schrecklich. Die Nummer mit den 1 oder 2 8.33kHz-Funkgeräten ist genau wie bei der ED-R eine besondere Mischung aus Inkompetenz und Frechheit.

3. September 2018: Von Willi Fundermann an  Bewertung: +2.00 [2]

"Ich finde, dass er abgesehen vom erklären der Notlage / canceln von IFR - alles richtig gemacht hat."

Dazu fällt mir nix sachliches mehr ein, außer einer Empfehlung: Vielleicht solltest Du doch nochmal - wie schon von Eric empfohlen - die Schilderung des beteiligten Lotsen lesen, deren Wahrheitsgehalt wir zunächst ebenso unterstellen müssen, wie den der vorliegenden Gerichtsreportage.

Wie Eric - m.E. völlig zu Recht - gefragt hat: "Könnte es nicht auch so gewesen sein, dass hier jemand nachhaltig, auch lange bevor der Sprit drohte auszugehen, jede mögliche Hilfe ausgeschlagen hat, einen Bock nach dem anderen schoss, und dann auch noch im Nachhinein uneinsichtig und pampig war?"

3. September 2018: Von Chris _____ an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Das Folgende soll KEIN Vorwurf an den Lotsen sein, nur Spekulation...

Hätte der Lotse auf den Kommentar des Piloten, "in Nürnberg landen kostet 700.000 EUR", antworten dürfen

"Sie befinden sich offensichtlich in einer Situation mit unklarer Spritmenge an Bord, das behandeln wir hier grundsätzlich als Notfall, da kostet Sie eine Landung gar nichts"?

Alternativ: liegt dem Lotsen die Information über die übliche Landegebühr vor? Wenn ja, hätte er die 30 EUR ja nennen können. Wenn nein, warum eigentlich nicht? Inklusive der Frage, ob es in Nürnberg 100LL gibt?

Wäre doch gut, oder?

Warum der Lotse den Spruch "in Nürnberg landen kostet ja nur 700.000 EUR" als Frechheit verbucht hat, anstatt hier die Unsicherheit eines Menschen rauszulesen, der mit dieser Unsicherheit irgendwie nicht umgehen kann?

(kennt nicht jeder von uns Kollegen/Mitarbeiter/Vorgesetzte, die in Unsicherheit unausstehlich werden?)

3. September 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +8.00 [8]

Ich finde, dass er abgesehen vom erklären der Notlage / canceln von IFR - alles richtig gemacht hat.

Ich finde, er hat so ziemlich alles falsch gemacht, bis auf die Landung am nächsten von ihm für geeignet gehaltenen Ort. Nur finde ich auch, dass man in so einer Situation das Recht hat, saublöd zu sein. Aus eigener Erfahrung weiß ich nämlich, dass man dabei saublöd wird.

3. September 2018: Von Willi Fundermann an Chris _____

"Hätte der Lotse ... antworten dürfen: Sie befinden sich offensichtlich in einer Situation mit unklarer Spritmenge an Bord, das behandeln wir hier grundsätzlich als Notfall, da kostet Sie eine Landung gar nichts"?

Nein! Nochmals: Nur der PIC bestimmt - aus gutem Grund - wann "Luftnotlage" vorliegt und wann nicht, niemand sonst, auch nicht der Lotse! Seien wir froh, dass dem so ist.

"Alternativ: liegt dem Lotsen die Information über die übliche Landegebühr vor? Wenn ja, hätte er die 30 EUR ja nennen können. Wenn nein, warum eigentlich nicht? Inklusive der Frage, ob es in Nürnberg 100LL gibt?"

Ich bin mir relativ sicher, dass der Lotse - gemessen an dem sonstigen Aufwand seiner Hilfestellung im vorliegenden Fall - diese Angaben auch noch eingeholt und übermittelt hätte - wenn er denn gefragt worden wäre! Aber die Frage kam ja offensichtlich nicht. Vermutlich, da der Pilot die Landegebühr ja bereits kannte: 700 000 €! In der Situation des Lotsen hätte ich das - nach aller vergeblichen, vorangegangenen Hilfestellung - auch als ausgesprochene Frechheit verbucht! Dass der Lotse bei seinen Hilfsangeboten zunächst von sich aus nicht primär Überlegungen zu Kosten der Landung oder der Verfügbarkeit des passenden Treibstoffes in den Vordergrund stellt, kann ich hingegen relativ gut nachvollziehen.

Aber ich denke, die Argumente sind ausgetauscht: Einige - scheinbar die Mehrheit von uns - wollen es mit einem erhobenen Zeigefinger und Belehrung bewenden lassen, während andere glauben, der Betroffene sei mit einem Bußgeld noch "gut bedient". Ich neige eben zu letzterem.

3. September 2018: Von Roland Schmidt an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Nur finde ich auch, dass man in so einer Situation das Recht hat, saublöd zu sein. Aus eigener Erfahrung weiß ich nämlich, dass man dabei saublöd wird.

Wir drehen uns doch total im Kreis. Für saublöd zu werden in Ausnahmesituationen reißt einem keiner den Kopf ab. Aber kann man - nachdem man/Familie wieder in Sicherheit ist - nicht eingestehen, DASS man saublöd war? Das muss man sich doch nicht noch gerichtlich bestätigen lassen.

3. September 2018: Von  an Achim H.

Nein, ich meinte NICHT, dass er nach dem Flug alles richtig gemacht hat. Dass er aber als er unsicher wurde die Initiative ergriff und landete - war m.E. richtig.

3. September 2018: Von Alexander Callidus an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Diese Behörde ist wirklich ganz schrecklich. Die Nummer mit den 1 oder 2 8.33kHz-Funkgeräten ist genau wie bei der ED-R eine besondere Mischung aus Inkompetenz und Frechheit

Die britischen Fliegerkollegen diskutieren im Moment gerade darüber, wann ihnen denn die dritte Tranche der Zuschüsse zur Umstellung auf 8,33 MHz-Spacing ausgezahlt wird.

3. September 2018: Von Achim Ö. an Achim H.

Hier frage ich mich ob ich das noch richtig erinnere, unabhängig von diesem Fall: Für eine Sicherheitslandung muss man doch keine Notlage erklären, oder? Und dann kann man doch auf jedem geeigneten Feld landen also auch auf einem geschlossenen Platz. Nur starten darf man dann so einfach nicht wieder, oder wie verhält sich das nochmal?

3. September 2018: Von Achim H. an Achim Ö. Bewertung: +1.00 [1]

Bei der Sicherheitslandung darf man selbst wiederstarten, muss jedoch seine Personalien bekanntgeben um eventuelle Flurschäden etc. im Nachgang zu regulieren.

Bei einer Notladung außerhalb eines Flughafens bedarf der Wiederstart einer behördlichen Genehmigung.

3. September 2018: Von Chris _____ an Achim H.

Nehmen wir mal an, man macht eine Sicherheitslandung sinnvollerweise auf einem Flugplatz, der ist aber dummerweise geschlossen. Nach Prüfung stellt sich raus, man kann sicher weiterfliegen. Und das will man auch tun.

Wie macht man das "richtig", ohne hinterher Ärger zu bekommen?

3. September 2018: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Zettel in Briefkasten mit Landezeit, Startzeit, Personalien und Umständen?

Es kann immer mal eine Wespe im Cockpit sein. Das ist in Deutschland sehr vernünftig geregelt. Das Ermessen liegt ausschließlich beim Piloten. Natürlich kann das Amt das Ermessen im Nachgang gerichtich prüfen lassen, wenn sich herausstellt, dass jeden 3. Samstag im Monat eine Wespe im Cockpit ist und an dem Platz die Freundin wohnt.

3. September 2018: Von Florian S. an Chris _____

Nehmen wir mal an, man macht eine Sicherheitslandung sinnvollerweise auf einem Flugplatz, der ist aber dummerweise geschlossen. Nach Prüfung stellt sich raus, man kann sicher weiterfliegen. Und das will man auch tun.

Wenn es eine Sicherheitslandung und keine Notlandung ist - man sich also nicht in akuter Gefahr befindet, dann sollte man in der Tat erst mal abwägen, ob es wirklich sicherer ist, auf einem geschlossenen Flugplatz zu landen (bei dem man ja nicht weiss, ob z.B. ein Hinderniss auf der Piste steht), oder ob man nicht die paar Minuten zum nächsten geöffneten Flugplatz weiter fliegen kann. Es ist ja gerade nicht dringend.

Natürlich darf man aber auch auf einem geschlossenen Flugplatz eine Sicherheitslandung machen. Das Verhalten ist wie bei jeder Sicherheitslandung: Man teilt dem Platzhalter Peronalien und Versicherung mit. Wenn man den Platzhalter nicht erreicht, dann bietet sich an der lokalen Polizei bescheid zu sagen: Wie bei der Fahrerflucht im Auto reicht es nicht, später zu behaupten, man habe ja einen Zettel in den Briefkasten geworfen und können nun nix dafür, wenn der weg ist. Die Polizei wird in der Regel einfach „is ok“ sagen.

Man kann erwarten, dass nach so einer Sicherheitslandung das BAF noch mal genau hinschaut. Es soll schon Piloten gegeben haben, die die Ausrede „Sicherheitslandung“ genommen haben, weil sie schlicht zu spät zum Platz gekommen sind...
Dabei hilft es dann, wenn man die Gründe für die Sicherheitslandung gut dokumentiert hat (bei technischem Problem natürlich der obligate Eintrag ins Bordbuch) und das Verhalten allgemein zu einer Sicherheitslandung passt. Wer kurz landet (am Besten sogar noch einen Zeugen dabei hat), den Tankdeckel ganz zumacht und gleich wieder startet hat dabei sicher mit weniger Nachfragen zu rechen.
Wenn man bei dieser Landung „zufällig“ Freunde trifft, die „zufällig“ just in dem Moment zu dem geschlossenen Platz gefahren sind und dann spontan beschliessen, doch noch zusammen Essen zu gehen und den Mitflieger dann beim Widersart dort läßt, weil er eh in der Nähe wohnt, kann schon mit mehr Fragen rechnen...

3. September 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +9.00 [9]

sollte man in der Tat erst mal abwägen, ob es wirklich sicherer ist, auf einem geschlossenen Flugplatz zu landen (bei dem man ja nicht weiss, ob z.B. ein Hinderniss auf der Piste steht)

In der Tat, ein schrecklicher Gedanke auf einem Runway zu landen, vor dem kein Flugleiter sitzt. Ich muss mich jedes Mal in den USA dazu überwinden. Ein extrem bedeutsamer Einwand. Wie soll ich denn nach eigenem Ermessen landen, wenn mir keiner am Funk sagt "Landung nach eigenem Ermessen"?


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