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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. September 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +5.00 [5]

Im Gegensatz zu Deiner Behauptung ist und bleibt richtig: Wer in einer Luftnotage auf einem geschlossenen Flugplatz landet hat genau gar nix zu befürchten! Er zahlt deswegen keine Strafe und in den überwiegenden Fällen nicht mal die normalen Landegebühren.

Der Pilot befand sich in einer Ausnahmesituation, das ist völlig eindeutig aus den Funksprüchen und dem Handeln zu erkennen.

Fakt ist, dass im Urteil 500 € für Landen ohne Flugleiter steht und 250 € für leicht falschen Funkspruch. Das ist vollkommen absurd und kann nur in einem von GA völlig unbefleckten Behördenhirn gedeihen.

Das Ganze ist sehr konfrontativ angelegt. Es geht sofort um mögliches Fehlverhalten und mögliche Sanktionen anstatt um Luftsicherheit. Also wird man vorsichtig was man sagt und nimmt sich gleich einen Anwalt und zieht sich auf eine Verteidigungsposition zurück.

Der Lerneffekt aus der Sache ist zutiefst negativ.

3. September 2018: Von Achim Ö. an Achim H.

Hier frage ich mich ob ich das noch richtig erinnere, unabhängig von diesem Fall: Für eine Sicherheitslandung muss man doch keine Notlage erklären, oder? Und dann kann man doch auf jedem geeigneten Feld landen also auch auf einem geschlossenen Platz. Nur starten darf man dann so einfach nicht wieder, oder wie verhält sich das nochmal?

3. September 2018: Von Achim H. an Achim Ö. Bewertung: +1.00 [1]

Bei der Sicherheitslandung darf man selbst wiederstarten, muss jedoch seine Personalien bekanntgeben um eventuelle Flurschäden etc. im Nachgang zu regulieren.

Bei einer Notladung außerhalb eines Flughafens bedarf der Wiederstart einer behördlichen Genehmigung.

3. September 2018: Von Chris _____ an Achim H.

Nehmen wir mal an, man macht eine Sicherheitslandung sinnvollerweise auf einem Flugplatz, der ist aber dummerweise geschlossen. Nach Prüfung stellt sich raus, man kann sicher weiterfliegen. Und das will man auch tun.

Wie macht man das "richtig", ohne hinterher Ärger zu bekommen?

3. September 2018: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Zettel in Briefkasten mit Landezeit, Startzeit, Personalien und Umständen?

Es kann immer mal eine Wespe im Cockpit sein. Das ist in Deutschland sehr vernünftig geregelt. Das Ermessen liegt ausschließlich beim Piloten. Natürlich kann das Amt das Ermessen im Nachgang gerichtich prüfen lassen, wenn sich herausstellt, dass jeden 3. Samstag im Monat eine Wespe im Cockpit ist und an dem Platz die Freundin wohnt.

3. September 2018: Von Florian S. an Chris _____

Nehmen wir mal an, man macht eine Sicherheitslandung sinnvollerweise auf einem Flugplatz, der ist aber dummerweise geschlossen. Nach Prüfung stellt sich raus, man kann sicher weiterfliegen. Und das will man auch tun.

Wenn es eine Sicherheitslandung und keine Notlandung ist - man sich also nicht in akuter Gefahr befindet, dann sollte man in der Tat erst mal abwägen, ob es wirklich sicherer ist, auf einem geschlossenen Flugplatz zu landen (bei dem man ja nicht weiss, ob z.B. ein Hinderniss auf der Piste steht), oder ob man nicht die paar Minuten zum nächsten geöffneten Flugplatz weiter fliegen kann. Es ist ja gerade nicht dringend.

Natürlich darf man aber auch auf einem geschlossenen Flugplatz eine Sicherheitslandung machen. Das Verhalten ist wie bei jeder Sicherheitslandung: Man teilt dem Platzhalter Peronalien und Versicherung mit. Wenn man den Platzhalter nicht erreicht, dann bietet sich an der lokalen Polizei bescheid zu sagen: Wie bei der Fahrerflucht im Auto reicht es nicht, später zu behaupten, man habe ja einen Zettel in den Briefkasten geworfen und können nun nix dafür, wenn der weg ist. Die Polizei wird in der Regel einfach „is ok“ sagen.

Man kann erwarten, dass nach so einer Sicherheitslandung das BAF noch mal genau hinschaut. Es soll schon Piloten gegeben haben, die die Ausrede „Sicherheitslandung“ genommen haben, weil sie schlicht zu spät zum Platz gekommen sind...
Dabei hilft es dann, wenn man die Gründe für die Sicherheitslandung gut dokumentiert hat (bei technischem Problem natürlich der obligate Eintrag ins Bordbuch) und das Verhalten allgemein zu einer Sicherheitslandung passt. Wer kurz landet (am Besten sogar noch einen Zeugen dabei hat), den Tankdeckel ganz zumacht und gleich wieder startet hat dabei sicher mit weniger Nachfragen zu rechen.
Wenn man bei dieser Landung „zufällig“ Freunde trifft, die „zufällig“ just in dem Moment zu dem geschlossenen Platz gefahren sind und dann spontan beschliessen, doch noch zusammen Essen zu gehen und den Mitflieger dann beim Widersart dort läßt, weil er eh in der Nähe wohnt, kann schon mit mehr Fragen rechnen...

3. September 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +9.00 [9]

sollte man in der Tat erst mal abwägen, ob es wirklich sicherer ist, auf einem geschlossenen Flugplatz zu landen (bei dem man ja nicht weiss, ob z.B. ein Hinderniss auf der Piste steht)

In der Tat, ein schrecklicher Gedanke auf einem Runway zu landen, vor dem kein Flugleiter sitzt. Ich muss mich jedes Mal in den USA dazu überwinden. Ein extrem bedeutsamer Einwand. Wie soll ich denn nach eigenem Ermessen landen, wenn mir keiner am Funk sagt "Landung nach eigenem Ermessen"?

3. September 2018: Von Florian S. an Achim H.

War ja klar, das so was kommt!

Erst mal, um mal wieder ein bisschen Wahrheit in das rein zu bringen, was Du schreibst: Auf einem geschlossenen Flugplatz zu landen (oder einer geschlossenen Landebahn) ist in den USA genauso ein Gesetzesverstoss, wie in Deutschland! Wird allgemein als Verstoss gegen 91.13 gesehen und auch geahndet - teilweise sogar mit zeitweisem Verbot der Ausübung der Lizenz.

Was in den USA anders ist, als in Deutschland, ist, dass der Flugplatz nicht automatisch geschlossen wird, nur weil kein Flugleiter da ist. Sich aus dem Gedanken "weil ein Flugplatz in Deutschland geschlossen ist der vielleicht in den USA in ähnlicher Situation nicht geschlossen wäre" eine irgendwie geartete Legitimation abzuleiten, etwas zu tun, was heir wie dort verboten wäre, ist schon "originell".

Aber auch inhaltlich gibt es große Unterschiede: Wenn ich auf einem unbesetzten Flugplatz (im Ausland) landen will, dann lese ich vorher die Notams oder rufe beim Platz an, um zumindest einigermassen sicher zu gehen, dass der Platz auch benutzbar ist. Das kann ich bei einer Sicherheitslandung schwerlich machen, da ich ja vorher nicht weiss, dass es zu einer Sicherheitslandung kommen wird. Wenn doch, dann wird (siehe frühere Posts) schon jemand überprüfen, ob es denn wirklich eine Sicherheitslandung und keine Umgehung der Öffnungszeiten war.

Natürlich kann man (wie man es in ganz abgelegenen Ecken machen würde) auch einen tiefen Überflug über das Feld machen um zumindest visuell den Zustand der Bahn zu kontrollieren. Dann wird aber auch die Frage aufkommen, warum man nicht einfach zum nächsten Platz geflogen ist, der offen hat, wenn man ja offensichtlich die Zeit für den tiefen Überflug auch noch hatte...

3. September 2018: Von  an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Tatsächlich ist „eigenes Ermessen“ die doofste Floskel, die man am deutschen Flugfunk hören kann. Nervt mich jedes mal!


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