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3. September 2018: Von Florian S. an Achim H.

War ja klar, das so was kommt!

Erst mal, um mal wieder ein bisschen Wahrheit in das rein zu bringen, was Du schreibst: Auf einem geschlossenen Flugplatz zu landen (oder einer geschlossenen Landebahn) ist in den USA genauso ein Gesetzesverstoss, wie in Deutschland! Wird allgemein als Verstoss gegen 91.13 gesehen und auch geahndet - teilweise sogar mit zeitweisem Verbot der Ausübung der Lizenz.

Was in den USA anders ist, als in Deutschland, ist, dass der Flugplatz nicht automatisch geschlossen wird, nur weil kein Flugleiter da ist. Sich aus dem Gedanken "weil ein Flugplatz in Deutschland geschlossen ist der vielleicht in den USA in ähnlicher Situation nicht geschlossen wäre" eine irgendwie geartete Legitimation abzuleiten, etwas zu tun, was heir wie dort verboten wäre, ist schon "originell".

Aber auch inhaltlich gibt es große Unterschiede: Wenn ich auf einem unbesetzten Flugplatz (im Ausland) landen will, dann lese ich vorher die Notams oder rufe beim Platz an, um zumindest einigermassen sicher zu gehen, dass der Platz auch benutzbar ist. Das kann ich bei einer Sicherheitslandung schwerlich machen, da ich ja vorher nicht weiss, dass es zu einer Sicherheitslandung kommen wird. Wenn doch, dann wird (siehe frühere Posts) schon jemand überprüfen, ob es denn wirklich eine Sicherheitslandung und keine Umgehung der Öffnungszeiten war.

Natürlich kann man (wie man es in ganz abgelegenen Ecken machen würde) auch einen tiefen Überflug über das Feld machen um zumindest visuell den Zustand der Bahn zu kontrollieren. Dann wird aber auch die Frage aufkommen, warum man nicht einfach zum nächsten Platz geflogen ist, der offen hat, wenn man ja offensichtlich die Zeit für den tiefen Überflug auch noch hatte...


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