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3. September 2018: Von Willi Fundermann an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

"Ich lese aus dem Urteil: Wer aufgrund einer Notlage das Flugzeug sicher auf einem nicht bemannten Flugplatz landet, muss 500 € Strafe bezahlen."

Und ich lese: Wer aufgrund einer selbst verschuldeten Notlage landen muss - egal wo - und dadurch andere Menschen gefährdet ...

Dazu fällt mir dann spontan § 315a StGB ein: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ... wird bestraft ... wer als Führer eines Luftfahrzeuges durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des ... Luftverkehrs verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen ... gefährdet." Das klingt noch etwas unfreundlicher als ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit.

"Wer sich und seine Familie dagegen durch Spritmangel umbringt, wird nicht vor Gericht gestellt und muss keine Strafe bezahlen."

Wie sollte das auch gehen? Einen Toten vor ein Strafgericht stellen? Ging auch bei Herrn Lubitz u.a. nicht.


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