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31. Januar 2011 Jan Brill

Behörden: Amtshaftung


Nachgehakt: Der Fall Dr. D. – Das LBA zahlt 28.000 Euro

Pilot und Flugzeug hatte vor Jahren mehrfach berichtet (Ausgabe 2005/03, 2005/07, 2006/05 und 2006/10): Dr. D. war vom LBA in den neunziger Jahren trotz seines dem LBA bekannten fehlenden Stereosehens zur Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer zugelassen worden. Nach Ausbildungs­ende, also nach Investition von rund 100.000 DM und tausenden Arbeits­stunden, verweigerte ihm das LBA aber just mit Hinweis auf dieses immer schon fehlende Stereosehen die Lizenz. Dr. D., als Psychologe und Mathematiker an der Universität wissenschaftlich tätig, baute mühsam eine Gegenexpertise gegen die fachlich unhaltbare Position der LBA-Flugmedizin auf – und zwang so das LBA, ihm letztlich dann doch die Tauglichkeit zuzusprechen und den ATPL zu erteilen. Während dieser etwa ein Jahr dauernden Auseinandersetzung brach aber – infolge des ersten Golfkriegs – der Pilotenarbeitsmarkt zusammen, sodass die Optionen von Dr. D. als Enddreißiger für einen hauptberuflichen Wechsel in die Fliegerei zerstört waren. Es blieb ihm nur noch die nebenberufliche Fliegerei in der Allgemeinen Luftfahrt.

Mit Inkrafttreten von JAR-FCL 3 deutsch im Jahr 2003 verweigerte das LBA Dr. D. dann erneut die Lizenz, wiederum u.a. mit dem Hinweis auf sein fehlendes Stereosehen: Der im englischen Original von JAR-FCL 3 – vermutlich auch durch die wissenschaftlichen Publikationen von Dr. D. bewirkte – ausdrückliche Verzicht auf die Forderung nach Stereosehen war in JAR-FCL 3 deutsch in sein Gegenteil verkehrt worden.


Nach endlosem Rechtsstreit zahlt das LBA nun 28.000 Euro an ein Opfer der Abteilung Flugmedizin unter Leitung von Herrn Dr. Kirklies.
Daneben spielte noch eine wenig ausgeprägte asymptomatische koronare Herzkrankheit eine Rolle, die nach den früheren Tauglichkeitsrichtlinien problemlos war und durch den Fliegerarzt selbst beurteilt werden konnte, nach JAR-FCL 3 deutsch aber ein flugmedizinisches Überprüfungsverfahren durch das LBA erforderte.

Dieses Über­prüfungsverfahren wurde vom Leiter der LBA-Flugmedizin, Dr. Kirklies, vorzeitig mit der amtlichen Feststellung der Untauglichkeit von Dr. D. beendet, obwohl das dafür erforderliche, vom LBA bereits in Auftrag gegebene flugmedizinische Gutachten des AMC Stuttgart noch gar nicht fertig gestellt war. Dieses empfahl dann Monate später „peinlicher Weise“ dem LBA die Feststellung der Tauglichkeit des Dr. D. Diesmal dauerte der – letztlich wieder erfolgreiche und auch von Pilot und Flugzeug publizistisch unterstützte – Kampf von Dr. D. um seine Tauglichkeit sechzehn Monate.

In diesem Zusammenhang kam es zu einigen Auseinandersetzungen vor der – dem LBA aus nahe liegenden Gründen eher freundlich gesinnten – Justiz in Braunschweig mit bemerkenswerten Ergebnissen:

  • Das Verwaltungsgericht Braunschweig zog ausdrücklich in Zweifel, ob eine dem Originalwortlaut von JAR-FCL 3 widersprechende, wissenschaftlich unhaltbare Tauglichkeitsforderung in JAR-FCL 3 deutsch nicht übergeordnetem Recht widerspreche und zu einer Lizenzverweigerung führen dürfe.


  • Dies war jedoch leider nicht mehr entscheidungserheblich, weil das Verwaltungsgericht Braunschweig
    keinen Anstoß daran nahm, dass in § 5 Abs. 5 der als Übergangsregelung vom LBA schnell gestrickten 1. DV LuftPersV mit Bezug für eine vor 2003 ausgestellte Erlaubnis für Verkehrsflugzeugführer mit Beiblatt A 2 (nur) von der „ersten Verlängerung der Erlaubnis nach dem 1. Mai 2003“ die Rede war, obwohl es nach dem 1. Mai 2003 formal weder eine solche Erlaubnis noch gar deren Verlängerung oder Erneuerung mehr gab, schlicht weil die entsprechenden Regelungen in der LuftPersV zu diesem Zeitpunkt gänzlich entfallen waren – zugunsten der neuen Regelungen von JAR-FCL 1 deutsch, denen das Konstrukt einer „Verlängerung“ oder „Erneuerung“ einer Lizenz ganz und gar fremd ist.

    Dem Verwaltungsgericht Braun­schweig war gar nicht aufgefallen, dass es damit für Inhaber eines früheren ATPL mit Beiblatt A 2, deren Erlaubnis zum 1. Mai 2003 zufälliger Weise abgelaufen war (etwa wegen eines damals bei über 40-Jährigen nur ein halbes Jahr gültigen Tauglichkeitszeugnisses Klasse I), überhaupt keine Möglichkeit mehr gab, ihre mühsam erworbene Lizenz – in welcher konkreten Rechtsform auch immer – nach dem 1. Mai 2003 zu „erneuern“.
    Auch die Rechtsnatur der vom LBA seit 2003 vielfach – auch Dr. D. – ausgestellten Lizenzen „nach den Richtlinien der ICAO“ mochte das Verwaltungsgericht Braunschweig nicht klären, obwohl solche Lizenzen im deutschen Luftrecht ersichtlich nirgendwo definiert sind.


  • Das Verwaltungsgericht Braunschweig nahm auch keinen Anstoß daran, dass das LBA die von Dr. D. gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz beantragte Information darüber verweigerte, wer für die Manipulation von JAR-FCL 3 in Sachen Stereosehen bei der Übertragung ins Deutsche verantwortlich war – durch die schließlich Augenärzten Honorare für das überflüssige Untersuchen des Stereosehens zuflossen. (Übrigens: verantwortlich dafür war – wie Dr. D. dann doch erfuhr – neben Dr. Kirklies selbst vor allem Frau Dr. Stern, Augenärztin beim DLR in Köln, inzwischen übrigens – symptomatischer Weise – Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin DGLRM.)

  • Die Staatsanwaltschaft Braunschweig war der seltsamen Auffassung, dass Dr. Kirklies flugmedizinische Daten von Piloten gar nicht „als Arzt“ erfahre, sondern nur als Mitarbeiter des LBA, und insofern bei der Weitergabe solcher Daten gar nicht an irgendeine ärztliche Schweigepflicht – und damit auch nicht an eine entsprechende Entbindung davon durch den Piloten – gebunden sei.
Da war es dann auch nicht verwunderlich, dass Dr. D. im Rahmen seiner gerichtlichen Auseinandersetzungen vom LBA auch die medizinischen Befunde von vielen namentlich benannten, völlig unbeteiligten Piloten übermittelt wurden: Diese Piloten hätten einer solchen unbekümmerten Weitergabe ihrer – äußerst sensiblen – Daten an Dr. D. (und auch alle anderen Verfahrensbeteiligten) sicherlich nie und nimmer zugestimmt.

Erst im November 2010 schließlich endete vor dem Landgericht Braunschweig der Amtshaftungsprozess, den Dr. D. wegen der Schäden durch die amtspflichtwidrige Verweigerung seiner Lizenz über einen 16-monatigen Zeitraum angestrengt hatte – und zwar mit einem Vergleich, demgemäß die Bundesrepublik Deutschland an Dr. D. rund 28.000 € zu zahlen und darüberhinaus rund 2/3 der Verfahrenskosten zu tragen hat.

Spannend dürfte nun sein, ob Dr. Kirklies für diesen Schaden an den öffentlichen Kassen in Regress genommen wird, wie es im Gesetz für vorsätzliche oder grob fahrlässige Amts­pflicht­verletzungen vorgesehen ist: Solche dürften im Fall des Dr. D. wohl vorliegen, denn man kann das Verhalten der LBA-Flugmedizin Dr. D. gegenüber kaum anders interpretieren denn als vorsätzlichen Versuch, die – zumindest fliegerische – Existenz eines versierten Kritikers der LBA-Flugmedizin zu vernichten.
Der Präsident des LBA wurde jedenfalls – mit Durchschrift an das Verkehrsministerium und den Bundesrechnungshof – von Dr. D. entsprechend aufgefordert.


Persönliche Haftung

Solange deutsche Amtsflugmediziner nicht auch persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie – fachlich häufig erschreckend inkompetent – nach allen nachvollziehbaren wissenschaftlichen Maß­stäben taugliche Piloten am Fliegen hindern, wird sich wohl wenig daran ändern, dass sie sich aus partikularen Interessen unter Berufung auf eine zumeist nur ideologisch beschworene, empirisch aber gar nicht nachgewiesene Bedeutung bestimmter Taug­lichkeitsforderungen für die Flugsicher­heit – gleichsam als Wegelagerer – an der Luftfahrt bereichern und dafür ab und zu auch einmal die Existenz eines Piloten opfern, ganz besonders gerne natürlich die eines flugmedizinerkritischen Piloten.


Die nächste Runde: EASA-Tauglichkeitskriterien

Spannend dürfte auch sein, wie sich das Schicksal von Dr. D. nach Inkrafttreten der kommenden EASA-Tauglichkeitsregularien gestalten wird: Denn dort sind die Bestimmungen zum Binokularsehen bislang wieder derart vage und missverständlich formuliert, dass die deutsche Flugmedizin versucht sein könnte, sie als wiederauferstandene Forderung nach Stereosehen zu interpretieren – und damit Dr. D. erneut, nun zum dritten Mal, die Tauglichkeit und Lizenz zu verweigern.

Juristisch spannend dürfte dann werden, inwieweit eine Entscheidung des LBA auf der Basis europarechtlicher Tauglichkeitsregularien durch das Verwaltungs­gericht Braunschweig aufgehoben werden wird unter Hinweis darauf, dass die betreffende EASA-Tauglichkeitsforderung wissenschaftlich nicht begründet sei, den undefinierten Rechtsbegriff der „Flugmedizinischen Tauglichkeit“ in der zugrunde liegenden EU-Verordnung 216/2008 daher nicht angemessen interpretiere und übergeordnetem deutschem und/oder europäischem Recht widerspreche.

Interessant dabei: Für die flugmedizinischen Tauglichkeitsregularien ist bei der EASA mit Frau Dr. Ruge just die ehemalige Büroleiterin des LBA-Präsidenten zuständig, als solche mit dem „Fall Dr. D.“ sicherlich bestens vertraut.


In diesem Zusammenhang möchten wir unsere medizinisch interessierten Leser noch auf einen Artikel aus der Zeitschrift "Der Augenarzt", 6. Heft, Dezember 2010 S. 298 ff. hinweisen, in dem Dr. Hans Brandl die aktuelle Arbeitshilfe des LBA an die Augenärzte scharf kritisiert und deren sofortige Widerrufung fordert.


  
 
 




1. Februar 2011: Von Eberhard Lulay an Jan Brill
Der von Jan Brill geschilderte Fall ist nur einer aus der medizinischen Abteilung des LBA. Ein weiteres Beispiel findet sich hier:
Bruchlandung Ein Lufthansakapitän kämpft um sein Recht

https://www.lufthansakapitain.de/

Der Autor berichtet aus seiner Sicht über seinen Kampf um sein Medical.

Archy
3. Februar 2011: Von  an Eberhard Lulay
Sehr mitreißende Story, echt gut erklärt, und sehr verständlich, danke für den Link !
4. Februar 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Habe das jetzt im Flieger (hinten rechts nicht vorne links) alles in Ruhe durchgelesen. Schlimme Sache. Aber leider auch die Geschichte einer Reihe unglaublich naiver Abwehrmassnahmen und des Versteifens auf nur einen Ausweg. Das ist alles sehr traurig. Ich finde es gut und richtig mit allen Mitteln des Rechtsstaates gegen Behördenwillkür zu kämpfen, aber man muss wissen, wann man verloren hat, Ungerechtigkeit aushalten und sich anderen Lösungen zuwenden (Karrierefortsetzung in Drittstaaten schien ja zumindest nicht unmoeglich). Versteht mich nicht falsch, was diesem Mann wiederfahren ist, ist unglaublich und er trägt keine Schuld daran. Aber diese Welt ist eben ab und an unausweichlich ungerecht. Auf seinem Recht zu beharren bringt leider nicht immer den gewuenschten Erfolg...
Ich bewundere zB zwei meiner Freunde, die wg ähnlicher Lapalien den UL-Schein abgeben sollten. Fliegen jetzt wunderbar F-reg durch die Gegend. Will sagen: Pragmatismus siegt.
8. Februar 2011: Von konrad konrad an Stefan Kondorffer
Hallo
Ich habe meinen PPL gerade in 2010 in Florida bei einer englischen Schule gemacht, also wurde mir die Lizenz von der CAA ausgestellt.
Aber: die CAA akzeptiert derzeit keine Medicals aus Deutschland, weil die deutschen Anforderungen z.B. Sehtests, nicht übereinstimmen mit denen der EASA (und umgekehrt englische Medicals den Deutschen Behörden nicht "passen"). Und das, obwohl sich Deutschland dem Reglement unterworfen hat.
Ich musste also nach Österreich, um ein akzeptables Medical zu bekommen.
Ich weiß schon, wem ich die Rechnung für das zweite Medical zusenden darf.

Gruß
Tobi
8. Februar 2011: Von Max Sutter an konrad konrad
Das gibt's ja nicht, das wird (dank oder trotz, Zutreffendes unterschreichen) EASA immer bunter. Ich sehe schon den Tag kommen, an dem man für das Medical der rechten großen Zeh extra für zwei Tage nach Andorra muss.
8. Februar 2011: Von  an konrad konrad
Das ist nicht ganz richtig.
Es geht hier hauptsächlich um Abweichungen von der JAR-FCL3, die sich Deutschland leistet. Die britische CAA ist nicht die einzige, die Tauglichkeitszeugnisse nach JAR-FCL3 deutsch seit Okt 2009 nicht mehr anerkennt.
Die Gültigkeit von deutschen ist länger als nach 'JAR', somit ist die deutsche Regelung vorteilhafter. Auch sowas gibt es. Umgekehrt ist alles gut, ich hatte bisher keine Probleme mit einem UK Tauglichkeitszeugnis in D.

Die Rechnung kannst du dann dem LBA schicken.
###-MYBR-###Markus
###-MYBR-###
10. Februar 2011: Von Rainer Stammberger@yahoo.de an 
Danke Herr Föhr, auch ich möchte nochmals auf meine Homepage www.lufthansakapitain.de aufmerksam machen. Wenn ich bedenke, welcher Aufwand im Fall Kachelmann betrieben wird, es werden Zeugen über Zeugen, Gutachter über Gutachter gehört. ( Es ist lachhaft) - in meinem Fall wurde ausser dem Justiziar des LBA in 15 Jahren, nicht ein einziger Zeuge gehört (obwohl immer wieder viele benannt worden waren) Dieser Justiziar sagte zu unseren Gunsten aus, da er selbst bemerkt hatte, was hinter LBA Mauern lief. Einzige Reaktion der
Staatsanwaltschaft Braunschweig: "diese Aussage ist
unerheblich". Heute ist mir klar. ICH DURFTE EINFACH NICHT GEWINNEN.

Warum wollte niemand die Wahrheit wissen? Warum schenkte man nur dem damaligen Geschaftsführers beim LBA, Dr. Jochen W.(der sogar persönlich bei der Staatsanwaltschaft vorsprechen durfte, uns hat man das verwehrt) und dem damaligen einzigen Gutachter auf kardiologischem Gebiet, Prof. Dr. Kurt B. Glauben?
Eine unter vielen Unwahrheiten unter dem Punkt Flugmedizin in meiner Homepage: ich habe mich geweigert, an mir weiterführende Untersuchungen durchführen zu lassen, die allein geeignet gewesen wären,..... Warum finden wir diese Aussage erst nach einem jahrelangen Kampf um Akteneinsicht in den LBA - Akten? Warum ist diese Aussage nicht bei einer der vielen juristischen Auseinandersetzungen zur Sprache gekommen? Ich hätte mich wehren können. Die Wahrheit ist, dass mich Prof. B. im Jahr 1992 zum 2.Mal ordentlich untersuchen musste, nämlich 3 Tage, was er 1989 verweigert hatte und mir und meiner Frau erklärt hatte, dass ich natürlich wieder fliegen dürfe, "es ist eine Sauerei, was man mit ihnen macht", sagte er wörtlich. Auch Dr. W. hatte mir schon am Telefon erklärt, dass er von meiner neuerlichen Flugtauglichkeit wisse.
Zu dieser Zeit lief mein juristischer Kampf bereits.
Justiziar Rüdiger B. beim LBA hatte Dr.W.auf evtl.Schadener
satzansprüche aufmerksam gemacht als dieser zu ihm kam und über meine neuerliche Flugtauglichkeit berichtete. Es war für diese "ehrenwerten" Herren, Prof. B. und Dr. W, ein Leichtes, das Gutachten abzuändern und sich durch alle juristischen Verfahren hindurchzulügen. Ich möchte nicht wissen, was hinter den Kulissen lief.
Die Aussage des Justiziars Rüdiger B. 1992 am Telefon, "es ist schon komisch, wie Gutachten hier eingehen und wie sie wieder herausgehen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt !!!!

Unter dem Punkt Dokumente,
erklärt mir der sich selbst zum Gott ernannte Dr. Jochen W. am 19. 9.1994 telefonisch,(nachdem er vorher meine Unterlagen aus den Augen verloren hatte, "geben Sie mir eine Chance, sie zu finden),dass mich der Gutachterausschuss weiterhin für fluguntauglich hält, schriftlich erhalte ich diesen Bescheid am 22. 9 1994.
Am 10. 10 1994 (man achte auf das Datum, also ca. 3 Wochen später) fragt Richter Radke, vom OLG in Braunschweig beim LBA an, wann denn nun der Gutachterauschuss endlich tagen würde.
Am 12.10. 1994 antwortet das LBA : innerhalb der nächsten 3-4 Wochen soll die Entscheidung des FA vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt war mir aber die angebliche Entscheidung des FA seit 19.9. bekannt, durch Dr. Jochen W. mitgeteilt.Es stellt sich somit die Frage, wozu braucht man noch den Gutachterausschuss, wenn schon Wochen vor einer Beratung des Ausschusses, das Ergebnis einer Beratung, die noch stattfinden soll, durch Dr. Jochen W. vorhergesagt wird.
Skandalös an der Sache ist, dass die Braunschweiger Staatsanwltschaft auf keine dieser ganz offensichtlichen Tatsachen reagiert hat.

Ich bitte darum, meine o.a. Hompage zu lesen, damit bekannt wird, wie in diesem Lande Existenzen zerstört werden. Ich hatte mein Hobby mit vielen Entbehrungen in meinem Leben zum Beruf gemacht und kann nicht begreifen, wie Entscheidungsträger skrupellos über Leichen gehen. Echte Flieger werden verstehen, warum ich so lange gekämpft habe.

Auf der Aero in Friedrichshafen haben wir, meine Frau und ich, Pilot und Flugzeug mehrmals über diesen Skandal, der mich und meine Familie die gesamte Existenz gekostet hat, unterrichtet. Die Zusagen, darüber zu berichten, hat man leider nicht eingehalten. Einzige Unterstützung, die Sache an die Öffentlichkeit zu bringen, erfuhr ich durch www.jar-contra.de

Auch von Seiten der Lufthansa, meinem ehemaligen Arbeitgeber, für den ich 25 Jahre geflogen war, sowie von der VC, habe ich keinerlei Beistand bekommen. Man liess mich fallen, wie eine heisse Kartoffel
10. Februar 2011: Von Stefan Kondorffer an Rainer Stammberger@yahoo.de
Lieber Herr Stammberger,

Ihr Bericht auf der Website und ihre Schilderungen hier im Forum sind wirklich zu Herze gehend und es tut mir wirklich sehr leid, was Ihnen widerfahren ist.

Aber Hand auf Herz, man gerät manchmal in schwierige Situationen im Leben, sei es verschuldet oder unverschuldet. Dass muss dann nicht in der Zerstörung der gesamten Existenz, wie sie schreiben, münden. Versuchen Sie abzuschliessen und ihren Frieden zu finden. Sie werden nach all den Jahren weder eine grosse Öffentlichkeit erreichen, noch etwas am Ergebnis ändern können. Ich weiss, das sagt sich von hier aus so sehr leicht, aber die von Ihnen geschilderte Geschichte liest sich für Aussenstehende auch als eine Geschichte enormer Fixierung und Verbissenheit.

Es gibt ja auch tatsächlich untauglich werdende Piloten (einige meiner Freunde) - deren Leben ist dann auch nicht mit einem Schlag vorbei. Manchmal gilt es sich zu arrangieren und die Wunde der Ungerechtigkeit heilen zu lassen, die um so mehr schmerzt, so lange man sie aufreisst und so weniger um einen herum sie schliesslich teilen oder verstehen können.

Ich weiss, mir ist das nicht passiert, deshalb habe ich auch weder Recht zu urteilen noch kluge Ratschläge zu geben. Aber manchmal hat man von aussen auch einen unbefangenen Blick, der hilfreich sein kann.

Die Tatsache, dass PuF nicht berichten will (ich nehme an, man hatte Ihnen zugesagt zu prüfen und dann ggf. zu veröffentlichen)ist jedenfalls ein deutliches Zeichen, dass da möglicherweise einige Windmühlen auf den Hügeln stehen, gegen die anzurennen es sich nicht weiter lohnt.
Hallo an die Diskutanten,

ich kann diese negativen Erfahrungen aus meiner Sicht als Flugmediziner leider nur klar unterstreichen. Die Streitigkeiten über Lizenzierungen (Interessierte dürfen mich gerne via EMAIL kontakten) haben mich vor mehreren Jahren veranlasst, die Fliegerärztliche Untersuchungsstelle aufzugeben. Ich hatte keine Lust mehr auf diese Typen und diese Diskussionen.
Herr Kirklies gehört strafrechtlich behandelt, er ist aber im Grunde unangreifbar, weil man hier mit dem Begriff 'hoheitlich' argumentiert. Daher ist er auch in Kammerverfahren (Landesärztekammer) sacrosankt.
Leider spielen in dieser unheiligen Allianz auch berühmte Rechtsanwälte mit, die vermeintlich auf der Seite von Piloten stehen. Letztlich geht es oftmals nur um deren eigenes EGO.
Jedem Betroffenen (ob PPL oder ATP) kann ich nur raten, auszuflaggen und mittels 2. Wohnsitz eine Lizenz in eben diesem Land ausstellen zu lassen. Außerdem ist zu raten, vor einem Problem einen kundigen Flugmediziner zu konsultieren.
Ein trauriges Beispiel für die Machenschaften: Ein berühmter Fliegerarzt (emeritierter Professor, nicht mehr ganz jung) lizensiert einen Berufspiloten (Checker) nach Klappenersatz, dieser wiederum checkt den emeritierten Professor. Alles ganz normal.
Ihr G.Ziegler

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