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8. Februar 2011: Von  an konrad konrad
Das ist nicht ganz richtig.
Es geht hier hauptsächlich um Abweichungen von der JAR-FCL3, die sich Deutschland leistet. Die britische CAA ist nicht die einzige, die Tauglichkeitszeugnisse nach JAR-FCL3 deutsch seit Okt 2009 nicht mehr anerkennt.
Die Gültigkeit von deutschen ist länger als nach 'JAR', somit ist die deutsche Regelung vorteilhafter. Auch sowas gibt es. Umgekehrt ist alles gut, ich hatte bisher keine Probleme mit einem UK Tauglichkeitszeugnis in D.

Die Rechnung kannst du dann dem LBA schicken.
###-MYBR-###Markus
###-MYBR-###

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