 |
Antworten sortieren nach:
Datum - neue zuerst |
Datum - alte zuerst |
Bewertung
|
|
Habe das jetzt im Flieger (hinten rechts nicht vorne links) alles in Ruhe durchgelesen. Schlimme Sache. Aber leider auch die Geschichte einer Reihe unglaublich naiver Abwehrmassnahmen und des Versteifens auf nur einen Ausweg. Das ist alles sehr traurig. Ich finde es gut und richtig mit allen Mitteln des Rechtsstaates gegen Behördenwillkür zu kämpfen, aber man muss wissen, wann man verloren hat, Ungerechtigkeit aushalten und sich anderen Lösungen zuwenden (Karrierefortsetzung in Drittstaaten schien ja zumindest nicht unmoeglich). Versteht mich nicht falsch, was diesem Mann wiederfahren ist, ist unglaublich und er trägt keine Schuld daran. Aber diese Welt ist eben ab und an unausweichlich ungerecht. Auf seinem Recht zu beharren bringt leider nicht immer den gewuenschten Erfolg... Ich bewundere zB zwei meiner Freunde, die wg ähnlicher Lapalien den UL-Schein abgeben sollten. Fliegen jetzt wunderbar F-reg durch die Gegend. Will sagen: Pragmatismus siegt.
|
|
|
Hallo Ich habe meinen PPL gerade in 2010 in Florida bei einer englischen Schule gemacht, also wurde mir die Lizenz von der CAA ausgestellt. Aber: die CAA akzeptiert derzeit keine Medicals aus Deutschland, weil die deutschen Anforderungen z.B. Sehtests, nicht übereinstimmen mit denen der EASA (und umgekehrt englische Medicals den Deutschen Behörden nicht "passen"). Und das, obwohl sich Deutschland dem Reglement unterworfen hat. Ich musste also nach Österreich, um ein akzeptables Medical zu bekommen. Ich weiß schon, wem ich die Rechnung für das zweite Medical zusenden darf.
Gruß Tobi
|
|
|
Das gibt's ja nicht, das wird (dank oder trotz, Zutreffendes unterschreichen) EASA immer bunter. Ich sehe schon den Tag kommen, an dem man für das Medical der rechten großen Zeh extra für zwei Tage nach Andorra muss.
|
|
|
Das ist nicht ganz richtig. Es geht hier hauptsächlich um Abweichungen von der JAR-FCL3, die sich Deutschland leistet. Die britische CAA ist nicht die einzige, die Tauglichkeitszeugnisse nach JAR-FCL3 deutsch seit Okt 2009 nicht mehr anerkennt. Die Gültigkeit von deutschen ist länger als nach 'JAR', somit ist die deutsche Regelung vorteilhafter. Auch sowas gibt es. Umgekehrt ist alles gut, ich hatte bisher keine Probleme mit einem UK Tauglichkeitszeugnis in D.
Die Rechnung kannst du dann dem LBA schicken. ###-MYBR-###Markus ###-MYBR-###
|
|
|
|
4 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|
 |
|
|
|
 |
 |
|