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22. August 2005 Jan Brill

Luftrecht: LuftSiG


Landtagsvize Gantzer: Was schert uns das Grundgesetz ?!

Eigentlich wollten wir uns in dieser Woche nicht noch umfangreicher mit dem LuftSiG und der Zuverlässigkeitsüberprüfung beschäftigen. Es kann einem glatt die Lust am Fliegen verleiden wie dort mit einer Mischung aus Angst, Feigheit und Opportunismus im Auftrag der Terroristen unsere Gesellschaft umgekrempelt wird. Aber es gibt Dinge, die kann man einfach nicht für sich behalten. Ein Fax des Vizepräsidenten des Bayrischen Landtages Prof. Dr. Gantzer, das uns kurz vor Redaktionschluss erreichte, ist so ein Ding. Was kümmert uns das Grundgesetz schreibt dieser „Demokrat“ da auf - wir machen sowieso was wir wollen!


Brief des Bayerischen Landtagsvizepräsidenten Gantzer
Die Sache geht zurück auf das Schreiben eines Lesers aus Grasbrunn. Wie viele engagierte Bürger, die sich als robuste Demokraten und nicht als willenlose Opfer verstehen, sah unser Leser mit Sorge die Tendenz des Staates, zum hektischen Angst-Aktionismus. Er schrieb dem Vizepräsidenten des Bayrischen Landtags, Prof. Gantzer, in der Hoffnung, dieser wäre als aktiver Fallschirmspringer einer rationalen und nachvollziehbaren Argumentation zugänglich. Wie viele Piloten und Fachleute in der Luftfahrt, argumentierte Hans-Joachim Schweizer, dass von Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt keine Gefahr ausgeht. Er fragte, wieso sich fliegende Bürger einem terroristischen Pauschalverdacht und unerhörten Sicherheitsauflagen gegenüber sehen, autofahrende Bürger, von deren Vehikel eine etwa gleich große Gefahr ausgeht, aber nicht. Eine gute Frage - man durfte gepannt sein ob Gantzer auch eine gute Antwort darauf hatte. Hatte er. Gantzer antwortet auf die verfassungsrechtlichen Bedenken zur Umkehr der Unschuldvermutung im LuftSiG: Soweit Sie auf das Grundgesetz verweisen, ist festzustellen, dass es unter Juristen strittig ist, ob das Luftsicherheitsgesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten müssen. Sollte ein Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt werden, heißt es dann aber nur für alle (!) Parteien,dass das Grundgesetz gemäß dem Urteil ergänzt werden muss. Nach einer Ergänzung wird dann das Luftsicherheitsgesetz neu beschlossen „Do setzt‘ di nieder“ sagt der Bayer! Heisst im Klartext: Egal, gegen welche Grundrechte das LuftSiG verstößt - wir schaffen sie ab! Wie geht das eigentlich mit dem Eid auf das Grundgesetz zusammen? Das Grundgesetz als lästiges Hindernis auf dem Weg in den Polizeistaat? Man könnte auch einen bekannten Luftfahrtexperten der 30er und frühen 40er Jahre zitieren: „Recht ist was dem Volke nützt.“ Liebe Leser, überlegen Sie genau, wem Sie beim nächsten Mal eine demokratische Legitimation anvertrauen... Brief im Original


  
 
 




22. August 2005: Von Lars Kaderali an Jan Brill
Wie schreibt Herr Gantzer so schoen: "...heißt es dann aber nur für alle (!) Parteien,dass das Grundgesetz gemäß dem Urteil ergänzt werden muss."

Leider hat er mit dem ALLE Parteien wohl nicht so ganz unrecht. Weder von Herrn Schily noch von Herrn Beckstein duerfte zu erwarten sein, dass die Herren buergerliche Grund- und Freiheitsrechte respektieren. Gruene und FDP machen munter mit. Der Deckmantel der Terrorismusbekaempfung wird benutzt, um unter dem Vorwand der Sicherheit gezielt unbescholtene Buerger zu bespitzeln und zu ueberwachen, Grundrechte einzuschraenken, Buerokratie auf- und Freiheit abzubauen.

Da fragt man sich wirklich, warum kein lauter Aufschrei durch Land geht. Und wen man noch waehlen soll.
22. August 2005: Von Günther Herzig an Jan Brill
Als das Grundgesetz beraten wurde, gab es Bedrohungen, wie sie jetzt möglich sind, noch nicht oder nicht in den heutigen Dimensionen. Ich meine alle möglichen Arten von Bedrohungen, so zum Beispiel die Vogelgrippe. Dass wir uns auf Bedrohungen dieser Art einzurichten haben, durch präventiven Hausarrest für unschuldige Hühner noch unschuldigerer Hühnerhalter, bestreitet wahrscheinlich niemand, auch keiner der wackeren Piloten und Flugzeughalter, die sich so gern unter Generalverdacht gestellt sehen. Sollte das Grundgesetz des Jahres 1949 geändert werden müssen, weil die Väter des Grundgesetzes diese Gefahr nicht kannten, auch nicht ahnen mußten, dass sich eine derartige Gefahr irgendwann in der Zukunft realisieren würde, wäre sicher jeder damit einverstanden.
Das Luftsicherungsgesetz stellt niemanden unter Verdacht und auch nicht ganze gesellschaftliche Gruppen unter Generalverdacht. Es beabsichtigt, tauglich oder nicht tauglich, abstrakte Risiken, die sich aus der Natur eines Luftfahrzeuges ergeben können, zu minimieren.
Auch die Amerikaner haben es nicht vermocht zu unterbinden, dass Terroristen in den Staaten selbst Flugunterricht nahmen, um dann mit den erworbenen Kenntnissen das zu tun, was dann ja tatsächlich geschehen ist.
Also darf die Gesellschaft erwarten, dass sich der Staat mit einer nicht mehr nur theoretischen Gefahr auseinandersetzt und Lösungen sucht.
Ob nun ein kleines Flugzeug durch Radar rechtzeitig erfasst werden kann oder nicht, ob das Anfliegen eines Ziels durch Abdrängen mittels Hubschraubern unterbunden werden kann oder nicht,ob ein im gesperrten Luftraum befindliches Luftfahrzeug abgeschossen werden kann oder sollte, darauf kommt es doch tatsächlich gar nicht an.
Es kommt nur darauf an auf mögliche Szenarien so gut wie möglich vorbereitet zu sein.
Dazu muß aber dann gehören,dass Luftfahrzeuge in unserem Luftraum so schnell wie möglich identifiziert werden können, eher möglich, wenn entsprechende Abfrage- und Kontrollmöglichkeiten bereits vor dem Start zu beachten sind. Andersherum: kann ein Flugzeug nicht bereits sehr früh durch Ansprechen und Einsatz sonstiger Technik identifiziert werden, muß das ein stärker werdendes Indiz bedeuten, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist.
Der Straßenverkehr kennt den öffentlich-rechtlichen Begriff der Zuverlässigkeit, ein Begriff der auch in sehr vielen unterschiedlichen rechtlichen Bereichen eine Rolle spielt, so auch im Waffenrecht oder beim Betreiben eines gastronomischen Betriebes. Wir sind sicherlich alle damit einverstanden, dass das so ist, wollen wir doch nicht mit jemandem konfrontiert sein, der trotz erheblicher charakterlicher Mängel eine Waffe führt, mit der er mich erschiessen kann. Ein Gastwirt ist unzuverlässig, wenn ich mir in seinem Betrieb mangels Hygiene eine schwere, vielleicht tödliche Krankheit holen kann.
Und trotzdem wird es immer wieder Personen geben, deren Unzuverlässigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Sinne erst erkannt wird, wenn schon etwas passiert ist.
Weil das so ist, muß eine ganz allgemeine Vorsorge auch dem Einsatz von Mitteln gelten, die ohne jede weitere Wertung gefährlich sein können, wenn sie durch Personen bedient werden, die vielleicht dann und erstmals offenbaren, dass sie nicht zuverlässig sind.
Dazu gehören nun einmal Fahrzeuge, PKW's, Motorräder, Schiffe, aber eben auch Fluzeuge, kurz Fahrzeuge für deren Betrieb auch nicht mehr eine BGB-Haftung ausreicht, sondern für die die sogenannte Gefährdungshaftung gilt.
Allein das Anlassen eines Automotors macht aus einem technischen Gerät ein gefährliches Werkzeug und führt zur Realisierung der sogenannten Betriebsgefahr.
Wenn ich unterstelle, dass es ein Luftsicherungsgesetz geben kann, mit dessen Hilfe öfter als nur selten unterbunden werden kann, dass eine abstrakte Gefahr zu einer konkreten wird, hat dieses Gesetz seine Berechtigung. Wenn diejenigen, die sich hier nicht nur sachlich äußern, das Pech haben, ein gefährliches Werkzeug in der Luft zu bewegen, so sollten sie selbst das stärkste Interesse haben, dass der unmaßgebliche Rest der Bevölkerung sich trotzdem so sicher, wie möglich fühlt, auch wenn das mit der einen oder anderen Einschränkung verbunden ist. Je bereitwilliger die Betroffenen an Lösungen mitarbeiten, die zu mehr Sicherheit, vielleicht auch nur durch die Bevölkerung gefühlte Sicherheit führen, desto sparsamer können die staatlichen Eingriffe sein. Empörte Aufschreie in öffentlichen Foren fördern wohl eher die Ansicht, dass Flugzeughalter als elitärer Teil der Gesellschaft, weil sie sich über den Rest erheben können (Ironie), ein schwer abzuschätzendes Risiko darstellen.

Übrigens verstehe ich die anzügliche Bemerkung nicht, der Landtagsvizepräsident schere sich nicht um das Grundgesetz.
Falls es der Lebenswirklichkeit entsprechen sollte, dass etwas gesetzlich zu regeln ist, muss es eben geregelt werden, auch wenn dabei das Grundgesetz aus dem Jahre 1949 geändert werden muß. Genügend Beispiele für notwendige, wichtige und sinnvolle Änderungen des Grundgesetzes in der Vergangenheit kennen wir alle, oder etwa nicht?
mfg
22. August 2005: Von Axel Kohout an Günther Herzig
Dann sollte man sich doch zumindest an die Reihenfolge halten, oder nicht? Ich bin kein Jurist, aber allem Anschein nach zäumt man hier das Pferd von hinten auf. Erst werden die Bescheide versandt, Kosten erhoben, in Privatangelegenheiten geschnüffelt, und DANN wird nach der Rechtmäßigkeit gefragt?! Ist das in Ihren Augen in Ordnung?
22. August 2005: Von Lars Kaderali an Günther Herzig
Lieber Alekto,

keine Frage, wenn neue Gefahren entstehen oder erkannt werden sollte etwas getan werden, um diese zu minimieren. Das kann auch eine Grundgesetzaenderung sein wenn erforderlich. Genau auf die Frage, ob nun ein kleines Flugzeug durch Radar rechtzeitig erfasst werden kann oder nicht, ob das Anfliegen eines Ziels durch Abdrängen mittels Hubschraubern unterbunden werden kann oder nicht,ob ein im gesperrten Luftraum befindliches Luftfahrzeug abgeschossen werden kann oder sollte, darauf kommt es allerdings massgeblich an! Vorbereitung auf moegliche Gefahren ja, aber unter Wahrung einer sinnvollen Verhaeltnismaessigkeit. Wenn massiv Grundrechte eingeschraenkt werden, dann ist dies nur zu rechtfertigen wenn dadurch grosse Gefahren abgewendet werden koennen und ein grosser Vorteil fuer die Allgemeinheit besteht. Diesen sehe ich aber weder in der Einrichtung einer Flugverbotszone ueber Berlin oder Koeln, noch in einer pauschalen Sicherheitsueberpruefung aller deutschen Piloten.

Noch ein zweiter Aspekt ist in diesem Zusammenhang wesentlich. Es gibt immer eine Abwaegung zwischen Sicherheit und Freiheit. Das sicherlich effektivste Mittel gegen den Terrorismus waere eine flaechendeckende Ueberwachung von oeffentlichen und privaten Raeumen, grundsaetzliche Ueberwachung allen Telefon- und E-Mail-Verkehrs, Ueberprufung aller Buerger bei Verlassen ihres Wohnhauses mit genauer Eintragung in ein Bewegungsbuch wann, warum, und wohin die betreffende Person geht, was sie dort macht, usw. Sie merken, ich treibe es auf die Spitze. Auf solche Mittel zu verzichten, bedeutet, ein Risiko einzugehen. Dennoch werden Sie mir vermutlich zustimmen, in einem solchen Ueberwachungsstaat nicht leben zu wollen. Die Frage ist also, wie viel Freiheit sind wir bereit zu opfern um der Sicherheit willen. Wenn jedoch eine solche Diskussion ohne Sachverstand gefuehrt wird (und das beziehe ich ausdruecklich NICHT auf Ihren Beitrag), dann werden in reinem Aktionismus Massnahmen beschlossen und Freiheiten eingeschraenkt, ohne tatsaechlich ein wesentliches mehr an Sicherheit dadurch zu erreichen, und ohne hinreichend breite, informierte Diskussion in der Bevoelkerung. Das genau ist, was derzeit in Berlin zu beobachten ist.
22. August 2005: Von  an Lars Kaderali
...werden, heißt es dann aber nur für ...

ich glaube, daß ist ein druckfehler! richtig müßte es m.e. heißen: ...werden, heißt es dann aber NUN für alle parteien...etc...(das eben etwas geändert oder modifiziert werden muß)

vielleicht liege ich falsch!

mfg
ingo fuhrmeister
22. August 2005: Von Günther Herzig an Axel Kohout
Die Frage der Rechtmäßigkeit muß nicht für jedermann überzeugend gelöst sein.
Wären alle Bescheide unverhältnismäßig und rechtswidrig, könnte man keinen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht verlieren. Ich erinnere mich aber schon von verlorengegangenen Prozessen vor dem Verwaltungsgericht gehört zu haben.
Das Grundgesetz beinhaltet eine Rechtsweggarantie. Jegliches behördliches Handeln ist überprüfbar. Wer es nicht glaubt, kann es ausprobieren.
mfg
22. August 2005: Von Gerhard Uhlhorn an Günther Herzig
Sehr geehrter „alekto“,

Wenn neue Gefahren aufkommen, welche es früher nicht gab, kann eine Anpassung notwendig sein. Dass sehe ich ein. Aber: Wie viele Leichtflugzeuge sind denn je für Terror-Attacken verwendet worden? Nennen Sie doch mal auch nur ein einziges Beispiel.

Wenn also das Leicht-Flugzeug als Terrorwaffe ausfällt, warum werden dann die Nutzer dieser Geräte derartig drangsaliert? Was soll denn verhindert werden?

Wie oft werden Autos (Autobomben) für Terroranschläge genutzt? Wäre es nicht sinnvoller die Autofahrer einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen?
23. August 2005: Von  an Günther Herzig
Also mich erinnert die gesamte Thematik - dazu gehört auch der zitierte Brief - an das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte. Weder das Prozedere noch die dem Ganzen zugrundeliegende Geisteshaltung ist mit meiner freiheitlich demokratischen Grundeinstellung vereinbar.

Ja, es gibt in jeder freien Gesellschaft Menschen, die die gewährten Freiheiten missbrauchen und Verbrechen begehen. Das ist die Kehrseite der Freiheit. Die meisten islamistischen Terroristen sind überzeugte Moslems und es wäre ein Leichtes (Grundgesetzanpassung reicht), Moslems generell aus dem Land zu verbannen und ihnen die Einreise zu verwehren. Auch kann ich im öffentlichen Park von einem Idioten mit einem Messer angefallen und erstochen werden. Trotzdem käme keiner (wirklich?) auf die Idee, die Eingänge öffentlicher Parks mit Metalldetektoren zu kontrollieren und ggf. das Grundgesetz anzupassen, um das möglich zu machen.

Li[e]berale Grüße aus dem erzkatholischen und tiefschwarzen Oberbayern
Tobias
23. August 2005: Von Günther Herzig an 
Ist das etwa gewünscht, Moslems des Landes zu verweisen, eventuell sogar Moslems mit deutschem Pass? Das läßt ja nun wirklich die Verfassung nicht zu.
Natürlich glaube ich das nicht, noch dazu, wenn Sie sich auf eine liberale (Grund-)haltung berufen, was ich übrigens auch tue.
Da es aber nicht nur Bürger mit einer liberalen Haltung gibt, da es ein nicht zu leugnendes Bedrohungspotential gibt (New York, Madrid, London, Bali, Ägypten und noch mehr)hilft die liberale Haltung allein nicht. Ich kann sie mir vorstellen im Sinne eines Korrektivs, wenn andere zu übertreiben drohen.
Meiner Überzeugung nach würden weder Beckstein noch Schily als Privatpersonen für übertriebene Sicherheitsgesetze eintreten; als Minister sind sie aber auch nicht nur für sich und ihre Angehörigen veranwortlich, sondern für alle.
Wenn schon präventive Maßnahmen, dann keine halben, ob wir das mögen oder nicht. Und deshalb ist es nicht falsch auch über Luftsicherheit nachzudenken. Gemeint sind dabei durch mich nicht die unvermeidlichen Sprechblasen eines Bundesministers für Verkehr.

Irgendeiner wird auch noch auf die Idee kommen, das Flugbenzin derart zu besteuern, dass es den Terroristen zu teuer wird.
g.h.
24. August 2005: Von Wolfgang Schüle an Günther Herzig
Als nächstes schlage ich vor, daß für jeden Piloten ein psychologisches Gutachten verlangt wird. Dafür gibt's dann sicher auch eine passende Grundgesetzänderung, sofern dies nicht auch durch andere Methoden unterlaufen werden kann.

In Anbetracht dessen, daß ein KFZ ein deutlich höheres Gefahrenpotenzial darstellt als ein Flugzeug (höhere Zuladung an Sprengstoff), wäre es nur angemessen, auch alle Autofahrer mit ein zu beziehen. Für LKW-Fahrer sind dann natürlich besondere Regeln anzuwenden, denn schließlich sind durch LKW-Bomben bereits eine Vielzahl von Attentaten verübt worden, während bislang nur in vier Fällen große Verkehrsflugzeuge dazu missbraucht wurden.

Die Wähler, die davon betroffen sind, werden sich zwar nicht darüber freuen, aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das im Interesse unser aller Sicherheit notwendig.

Ich werde bis dahin ohnehin ausgewandert sein in einen Staat, der persönliche Freiheit noch schützt.

Der positive Aspekt daran wäre, daß sich 99% aller Wähler (ich geh' mal davon aus, daß 99% einen Autoführerschein haben) überprüft würden. Das restliche 1% der Nichtautofahrer ist sowieso suspekt, da findet sich sicher auch noch ein Grund, die zu überprüfen.
In Verbindung mit der psychologischen Überprüfung (oder sollten wir das Gesinnungsprüfung nennen???) wären wir dann wohl zu 100% sicher - oder etwa nicht??
24. August 2005: Von Axel Hamann an Günther Herzig
Sie schreiben:

"Ist das etwa gewünscht, Moslems des Landes zu verweisen, eventuell sogar Moslems mit deutschem Pass? Das läßt ja nun wirklich die Verfassung nicht zu."

Nein? Vielleicht muss ja dann auch nur noch ".. das Grundgesetz gemäß [..] ergänzt werden .."?

Dieses, unseres Grundgesetz weiter zu demontieren kann niemals der richtige Weg sein. Schlimm genug, das beispielsweise ein Post- und Fernmeldegeheimnis schon nicht mehr als ein Phrase ist. Was Sie unter dem Deckmantel der Terrorgefahr ausfuehren bedeutet letztlich, Freiheit der Freiheit wegen aufzugeben.

Na vielen Dank auch.
25. August 2005: Von  an Günther Herzig
Ohne Zweifel ist das Grundgesetz von 1949 der größte Feind des (Sicherheits-)Politikers anno 2005.

Auflösung des Bundestags, sich aus der Verantwortung stehlen: vor dem GG höchst problematisch, ergo ändern
Fernmelde-, Post-, Abhörgesetz: GG gebeugt und ausgehöhlt
Bankgeheimnis, Finanzinfo: GG zur Farce gemacht
Einsatz der Bundeswehr im Innern: GG mit Notstandsgesetzgebung ausgehöhlt, zur Lachnummer gemacht
Bundespolizei: vom GG ausdrücklich ausgeschlossen ... und was haben wir aus dem (zulässigen) Bundesgrenzschutz gemacht?

Und das natürlich alles im Namen der Sicherheit und Verteidigung unserer Freiheit.

Niemand wird den Konflikt zwischen Sicherheit des Staates und persönlicher Freiheit leugnen. Das Problem ist nur, dass unsere Politiker keine Gelegenheit auslassen, unter dem Vorwand der Bedrohung durch das Böse da draußen die persönlichen Freiheitsrechte unter Änderung oder Beugung des GG immer weiter einzuschränken. Sie tun damit genau das, was die Autoren des GG vor dem Hintergrund von tausend Jahren deutschen Polizei- und Militärstaats verhindern wollten.

Nachdem noch jede GG-Änderung zu einer Einschränkung, nie aber zu einer Ausweitung der persönlichen Freiheitsrechte geführt hat, ist jede Änderung vor sicherheitspolitischem Hintergrund als ein Schritt zu einem neuen deutschen Polizei- und Militärstaat zu sehen und von jedem mündigen Staatsbürger aufs Heftigste zu bekämpfen.

Hugh, ich habe gesprochen
25. August 2005: Von  an 
Zur Info für Alle. Ich habe einen Freund in Luxenburg. Dieser hat mir berichtet, das inzwischen ganz viele Deutsche völlig offiziell Ihr Giro-Konto nach Luxenburg verlegen (keine Schwarzgelder oder Steuersünder) nur um dem deutschen Staat den Blick auf das Konto zu verwehren. Das ist völlig legal und kostet so gut wie nichts. Dank EU und Euro kostet das Überweisen auch nicht mehr. Ist eine Möglichkeit, dem Staat in die Schranken zu weisen, und etwas Konkurenz zwischen den Staaten zu erzeugen. Irgend wann merkt es Berlin vielleicht, oder der Letzte macht das Licht aus. (Alter DDR-Spruch)
25. August 2005: Von  an Günther Herzig
Dann kann man ja auch gleich alle Männer einer Gewissensprüfung unterziehen, da sie Ihren Sexualtrieb auch gegen und nicht für andere benutzen können. Damit wird Tür und Tor für alle "unliebsamen" Möglichkeiten, die den Politiker (Stople, Schilly, Beckstein) ein Dorn im Auge sind.

Lieber Alekto,

denken Sie doch bitte alles mal bis zum Ende durch, bevor Sie für etwas Stellung beziehen. Abgesehen davon gibt es nicht die absolute Sicherhei in einem demokratischen Staat. Das haben schon andere Staatssysteme versucht (DDR, UDSSR), ging aber nur mit aktiver Einschüchterung, Intrigen, Spizelein und Unterdrückung sowie Angst und Erfurcht vor dem Staat. Das kann es nicht sein. Oder wollen Sie die DDR wieder zurück ?
25. August 2005: Von  an Günther Herzig
Servus alekto,

Ich hab' mal was von Dir rauskopiert:

"Meiner Überzeugung nach würden weder Beckstein noch Schily als Privatpersonen für übertriebene Sicherheitsgesetze eintreten;"

Anmerkung: Woher weißt Du das? Das ist doch reine Spekulation. Vielleicht sind die Jungs so veranlagt.


"als Minister sind sie aber auch nicht nur für sich und ihre Angehörigen veranwortlich, sondern für alle."

Anmerkung: Davor bewahre mich Gott!!! Ich will immer noch selbst für mich verantwortlich sein und brauche weder Politiker noch Beamte noch Malermeister aus Braunau, die sich für mich verantwortlich fühlen. Bitte geh' mal tief in Dich bevor Du weiter solch "hypergalaktischen Unsinn (Zitat HT, nicht löschen, Herr Brill)" hier reinschreibst.

Beste Grüße
LFC
25. August 2005: Von Armin Mueller an Günther Herzig
Lieber Alekto,

Sie referieren von der „abstrakten Gefahr“ die Ihrer Meinung nach von Luftfahrzeugen ausgeht und über den Begriff der „Zuverlässigkeit“ im Strassenverkehr und vergleichen somit indirekt die Gefährdung durch Flugzeuge mit der durch KFZ.

In der Realität ist die Gefährdung durch Kleinflugzeuge und Mose in der Einzelbetrachtung wesentlich geringer als die durch PKWs, bzw. durch Rucksackträger in der Londoner U-Bahn.

Zur Erinnerung: Es gab bisher zwei Aufschläge von Leichtflugzeugen in Hochgebäude in Mailand und in Florida mit nicht nennenswerten Schäden. Dagegen wurden weltweit ungezählte Anschläge mit Autobomben verübt, die verheerendste davon in Oklahoma City.
Über die letzten Fälle von Rucksackbomben und Sprengstoffgürteln und ihre Folgen muß ich Ihnen hoffentlich nichts erzählen.

Wenn man die entstandenen Schäden durch Leichtflugzeuge mit denjenigen entstanden durch KFZ oder Rucksäcke vergleicht, kommt wohl jeder Pragmatiker zum Schluß, dass in Zukunft entweder jeder Führerscheininhaber und Rucksackträger ebenfalls gezupt werden muß, oder die Sicherheitsüberprüfung eingestellt wird.

Ausser, ja ausser es gibt da in Wirklichkeit ganz andere weniger abstrakte Gründe um auf ein paar „Privatfliegern“ herumzuhacken.
Sei es Parteigetöse, Sozialneid, oder was einem sonst so spontan einfällt.
26. August 2005: Von Günther Herzig an 
Genau so habe ich mir das vorgestellt.
Immerhin hat es lange gedauert.
Ich verzichte nicht nur darauf, andere Meinungen verbal unterzupflügen, sondern jetzt auch weiter Äußerungen abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
26. August 2005: Von Ralf Valerius an Günther Herzig
Forum.
Ich denke dieses Forum ist dazu da, Gedanken auszutauschen und somit ein breite Ebene zu schaffen, Argumente zu würdigen. Die persönlichen Angriffe halte ich daher für unangebracht und für dieses Forum nicht dienlich. Die Argumente von Herrn Alekto sind ebenfalls würdigungsfähig, wie die anderen vielen Meinungen. Entscheidend für mich ist es, sich ein objektives Bild machen zu können, wo pro und kontra gegenübergestellt werden könnten. Wir Piloten sind ja alle betroffen und man kann darüber sich beschweren, aber wer fliegen will, muss es machen. Ob der Musterprozess von der AOPA wirklich Erfolg hat steht in den Sternen. Ich ärgere mich auch ständig über diese Gesetze, aber welche Lobby haben wir denn, als Bürger, Pilot oder Menschen ?

Immer glückliche Landung
R.Valerius

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