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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. August 2005: Von Axel Kohout an Günther Herzig
Dann sollte man sich doch zumindest an die Reihenfolge halten, oder nicht? Ich bin kein Jurist, aber allem Anschein nach zäumt man hier das Pferd von hinten auf. Erst werden die Bescheide versandt, Kosten erhoben, in Privatangelegenheiten geschnüffelt, und DANN wird nach der Rechtmäßigkeit gefragt?! Ist das in Ihren Augen in Ordnung?
22. August 2005: Von Günther Herzig an Axel Kohout
Die Frage der Rechtmäßigkeit muß nicht für jedermann überzeugend gelöst sein.
Wären alle Bescheide unverhältnismäßig und rechtswidrig, könnte man keinen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht verlieren. Ich erinnere mich aber schon von verlorengegangenen Prozessen vor dem Verwaltungsgericht gehört zu haben.
Das Grundgesetz beinhaltet eine Rechtsweggarantie. Jegliches behördliches Handeln ist überprüfbar. Wer es nicht glaubt, kann es ausprobieren.
mfg

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