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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. November 2020: Von René Rühring an Oskar Bucher

Bitte denkt daran, wir sind Eigentümer des Flugzeuges, weder Werft noch CAMO! Also wir sollten damit einverstanden sein, was gemacht wird.

Ich habe es schon erlebt, dass nach Meinungsverschiedenheiten die Werft das Flugzeug nicht rausrücken wollte und mit einer Anzeige gedroht hat, wenn ich mit dem Flugzeug gehe.

Nachdem ich mal in meinem Bekanntenkreis herumgefragt habe, war ich scheinbar auch nicht der einzige, dem das passiert ist.

18. November 2020: Von Wolff E. an René Rühring

...die Werft das Flugzeug nicht rausrücken wollte und mit einer Anzeige gedroht hat, wenn ich mit dem Flugzeug gehe....

Diese Werft würde ich dann ab sofort meiden!

18. November 2020: Von Tom Tom an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Bin ja kein Jurist,
aber naja, im allgemeinen gibt es - sofern verhältnismässig - ein Pfandrecht. Ob dieses hier dann allerdings greift, hmmmm...
Ist ja auch immer blöd, man macht was aus und dann werkeln manche Werkstätten / Werften munter darauf hin und am Schluss fällt man mit der präsentierten Rechnung rückwärts vom Stuhl. Alles selbst auch schon erlebt.
Das traurige daran ist aber dass solche Betriebe überhaupt nicht erkennen, dass der Kunde dadurch verloren ist. Und wie man mir mal vor Jahren beigebracht hat. Der teuerste Kunde ist derjenige welchen man wieder zurückgewinnen möchte. Das ist normalerweise ein Kunde welcher (zähne knirschend) schweigt und geht (bzw. gegangen ist).

18. November 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]

Das ist mir zu pauschal. Es gibt schon Gründe, warum eine Werft ein Flugzeug zurückbehalten darf.

Zum Einen kann eine frühere Rechnung noch unbezahlt sein, dann ist ein Zurückbehaltungsrecht durchaus plausibel, zum Anderen könnte das Bewegen des Flugzeugs durch die Luft eine Straftat sein, wenn zum Beispiel die Werft das Ausstellen eines ARC verweigert, weil der Halter oder dessen CAMO z.B. nicht den Nachweis einer durchgeführten LTA erbringen kann.

Gerade Letzteres (Nachweis über Durchführung aller LTAs) bedeutet für die Werft zumindest eine hohe Sorgfaltspflicht, wenn das ARC abgelaufen ist. Ich würde mir dann jedenfalls entweder das von einer anderen Werft oder freigabeberechtigen CAMO ausgestellte, neue ARC zeigen lassen oder ein Permit-To-Fly, bevor ich das Flugzeug einfach so übergebe. Wenn der Halter aber explizit darauf besteht, es ist seine Verfügungsgewalt, würde ich mir zumindest eine Erklärung unterschreiben lassen, dass ich auf eine nicht bestätigte Lufttüchtigkeit und den möglichen Folgen hingewiesen habe.

18. November 2020: Von Wolff E. an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Michael, ich verstehe, was du sagen willst. Aber wenn der Ton zwischen Kunden und Werft soweit geht, dass die Werft mit Anzeige droht, ist deutlich was aus dem Ruder gelaufen bzw Kunde und Werft passen nicht zusammen. Ich kenne nur einen Fall, wo eine Werft den Zielflughafen anrief und mitteile, dass das Flugzeug illegal da ohne Annual unterwegs wäre.

19. November 2020: Von Michael Söchtig an Wolff E.

Nur als Hinweis:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 647 Unternehmerpfandrecht

Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 289 Pfandkehr

(1) Wer seine eigene bewegliche Sache oder eine fremde bewegliche Sache zugunsten des Eigentümers derselben dem Nutznießer, Pfandgläubiger oder demjenigen, welchem an der Sache ein Gebrauchs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, in rechtswidriger Absicht wegnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Voraussetzung ist natürlich dass die Forderung tatsächlich besteht. Das kann natürlich streitig sein.
Ist das der Fall, sollte man aber vorsichtig sein.
Edit: Font Sizes angepasst
19. November 2020: Von Wolff E. an Michael Söchtig Bewertung: +3.00 [3]

@Michael, schön, das du es so groß geschrieben hast, aber ich bin weder blind oder sehe schlecht. Solche großen Buchstaben kenne ich eher von Querdenker-Demos ;-)...

Ich denke mal, dass es in dem Fall bei dieser Werft bei der Androhung einer Anzeige eher darum ging, dass man bestimmte Arbeiten nicht durchführen wollte (aus was für Gründen auch immer) und deshalb den Flieger mitnehmen wollte.

Aber auch in diesem Fall kann man sagen, dass es keinen Sinn mehr macht, bei dieser Werft zu bleiben, da die Chemie sehr offentsichtlich völlig zerstört ist, weil eine vernüftige Kommunikation nicht mehr möglich ist. Ob das nun seitens des Halters oder der Werft entstanden ist, ist unter dem Strich egal, es gehören immer zwei dazu. Wenn mir ein Kunde zu blöd wird, lasse ich ihn ziehen und ggf unterschreiben, dass er auf eigene Verantwortung "von dammen" zieht/fliegt/fährt. Ich habe seit ca 25 Jahren eingene Flugzeuge (auch verschiedene Werften), bis jetzt bekam ich immer eine Rechnung, die ich später überwiesen hatte. Es gab nie das Problem, dass ein Flieger erst nach Zahlung der Rechnung mir übergeben wurde.

19. November 2020: Von Michael Söchtig an Wolff E.

Wenn man beim Smartphone Copy Paste macht sieht es hinterher so aus ;). Bei Querdenker-Demos gibt es ja ein gewisses Vakuum beim Verständnis von Gesetzesvorschriften, da würde man dann leider eher nur noch Brei sehen.


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