Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

31. Oktober 2013: Von  an armin mueller
Ich möchte mal wissen, wieso es auf den Anlasser KEINE Gewährleistung geben sollte?
31. Oktober 2013: Von Achim H. an 
Das sieht man sehr oft. Conti Starter bzw. Starteradapter ist ein rotes Tuch weil eine ziemliche Fehlkonstruktion. Viele Betriebe versuchen da grundsätzlich jede Gewährleistung auszuschließen.
31. Oktober 2013: Von  an Achim H.
Seit wann kann man die Deutschland die Gewährleistung ausschließen?
31. Oktober 2013: Von Sebastian G____ an 
Ich glaube bei Röder kann man nicht alles in einen Topf werfen. Das ist eine große Firma mit zig Abteilungen und z.B. die Kulanz des Teileverkaufs kann ganz anders sein als die der Motorüberholung.


Seit wann kann man die Deutschland die Gewährleistung ausschließen?

Naja das kommt wohl auf die Feinheiten an. Bei der Überholung gibt es für den Privathalter zwei Varianten. Erstens man lässt als Privatmann den Motor direkt überholen. Dann hat man den Nachteil dass man niemanden hat der für das Gesamtprjekt Einbau und Motor in einem gerade steht. Dafür hat der Motorüberholer zumindest in Deutschland schlechte Karten wenn er sich mit AGB etc. rausmogeln will. Der Endverbraucher steht in dieser Beziehung sehr gut da.

Oder man lässt seinen LTB die Motorüberholung beauftragen. Dann ist der aus rechtlicher Sicht der einzige Ansprechpartner. Gegenüber dem LTB kann der Motorüberholer zwischen Kaufleuten dann relativ viel ausschließen und das wird auch gemacht. Der LTB hat dafür etwas Marge. Kann dem Endkunden auch erst mal egal sein. Unschön wird es nur weil man dann gezwungen sein könnte seinem vertrauten LTB die Hölle heiß zu machen und dieser im ungünstigsten Fall auf einem Problem welches seine kleine Marge massiv übersteigt sitzen bleiben könnte.

Wenn der Motorüberholer selber eine Werft hat und man die Möglichkeit hat ist das als Privathalter ein Argument das dort machen zu lassen. Dann hat man die Gewährleistung als Privatkunde für alles und muss im Streitfall keinen quasi unbeteiligten LTB quälen.
31. Oktober 2013: Von Achim H. an Sebastian G____
Hallo Sebastian,

das ist alles richtig nur gibt es in Deutschland eine Handvoll Motorüberholer und ein paar mehr LTBs. Die verbrennen ihre Beziehung nicht einfach so mal wegen eines Motors und reden sich gegenüber dem LTB mit AGBs raus. Der LTB bevorzugt meist einen Überholer weil er gute Erfahrungen hat und jeder LTB wird wohl mehrere Motoren im Jahr einschicken. Ich habe erst letzte Woche einen zur shock load inspection schicken lassen (ich war es nicht...) und der LTB wollte einen bestimmten, weil er mit dem gut zusammenarbeitet und der kulant ist. Wenn ich das so mache, dann werden der LTB und der Überholer im Interesse der Geschäftsbeziehung schon zusehen, dass sie Probleme vernünftig untereinander lösen.
31. Oktober 2013: Von  an Achim H.
Tatsache dürfte aber doch auch sein, dass für den Anlasser auf jeden Fall auch eine Gewährleistungspflicht besteht, für den Privatkunden 2 Jahre
31. Oktober 2013: Von  an Sebastian G____
Ich finde übrigens auch, dass das mit "Hölle heiß machen" wenig zu tun hat. Das ist ein ganz nüchternes Faktum, dass man diese Gewährleistung hat. Und ich würde einfach auf einem neuen Anlasser bestehen - die Vereinbarungen zwiscen LTB und Motorenüberholer müssen mich wirklich nicht interessieren.
1. November 2013: Von christof brenner an  Bewertung: +1.00 [1]
Die 2 Jahre sind allerdings sehr relativ. Denn schon nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um und man muß zur Inanspruchnahme der Gewährleistung belegen können, daß der Starter schon von Anfang an mangelhaft gewesen ist.
1. November 2013: Von Wolff E. an 
Im Fall von Armin Müller und dem Anlasser war es meines Wissens ein gewerblich genutzes Luftfahrzeug. Da können/sind die Gewährleistungen anders liegen. Die zwei Jahre Gewährleistung gelten nun mal in der EU nur für Privatleute.
1. November 2013: Von  an Wolff E.
Das würde ich mir aber mal ganz genau ansehen. So viel ich weiß hat auch TCM eine freiwillige Garantie auf seinen Teilen, und völlig ausschließen kann man die Gewährleistung auch im gewerblichen Bereich nicht völlig. Und dann gibt es zusätzlich immer noch den Weg der "Kulanz", und wie weit man da kommt hängt vom persönlichen Verhandlungsgeschick ab. 50 mal Anlassen kann's aber nicht sein. (Außer Du bist in 5 Jahren 50 mal geflogen ;-))

TCM-Starter haben einen schlechten Ruf. Der in meiner SR22 war schon bei 600 h defekt und wurde dann gegen einen Skytec ST5 ausgetauscht, der übrigens 2 Jahre GARANTIE (!) hat.
1. November 2013: Von Wolff E. an 
Wie lange der Einbau her ist weiß ich nicht. Aber 50 x Anlassen bei 1,5 pro Woche (incl. Taxi) kommt schon auf 6 Monate. Würde dann auch passen.

Armin Müller weiß da mehr....

11 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang