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31. Oktober 2013: Von  an Achim H.
Tatsache dürfte aber doch auch sein, dass für den Anlasser auf jeden Fall auch eine Gewährleistungspflicht besteht, für den Privatkunden 2 Jahre
1. November 2013: Von christof brenner an  Bewertung: +1.00 [1]
Die 2 Jahre sind allerdings sehr relativ. Denn schon nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um und man muß zur Inanspruchnahme der Gewährleistung belegen können, daß der Starter schon von Anfang an mangelhaft gewesen ist.
1. November 2013: Von Wolff E. an 
Im Fall von Armin Müller und dem Anlasser war es meines Wissens ein gewerblich genutzes Luftfahrzeug. Da können/sind die Gewährleistungen anders liegen. Die zwei Jahre Gewährleistung gelten nun mal in der EU nur für Privatleute.
1. November 2013: Von  an Wolff E.
Das würde ich mir aber mal ganz genau ansehen. So viel ich weiß hat auch TCM eine freiwillige Garantie auf seinen Teilen, und völlig ausschließen kann man die Gewährleistung auch im gewerblichen Bereich nicht völlig. Und dann gibt es zusätzlich immer noch den Weg der "Kulanz", und wie weit man da kommt hängt vom persönlichen Verhandlungsgeschick ab. 50 mal Anlassen kann's aber nicht sein. (Außer Du bist in 5 Jahren 50 mal geflogen ;-))

TCM-Starter haben einen schlechten Ruf. Der in meiner SR22 war schon bei 600 h defekt und wurde dann gegen einen Skytec ST5 ausgetauscht, der übrigens 2 Jahre GARANTIE (!) hat.
1. November 2013: Von Wolff E. an 
Wie lange der Einbau her ist weiß ich nicht. Aber 50 x Anlassen bei 1,5 pro Woche (incl. Taxi) kommt schon auf 6 Monate. Würde dann auch passen.

Armin Müller weiß da mehr....

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