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31. Januar 2013: Von Pelle Goran an robin fan
Wenn man jetzt einen Flieger kauft und das IHP selber schreiben will, was durchaus geht, und man das dann ans LBA sendet, dann kann man davon ausgehen, dass vor Sommer nix geht.

Es gibt allerdings eine von den meisten genutzte Interpretation, dass nämlich das IHP erst seine Gültigkeit bei den ersten anstehenden Arbeiten verliert, d.h. man quasi die "Restzeit" des alten IHP verfliegen kann. Das ist allerdings eine gewagte Ausnutzung eines Graubereichs und wenn "zwischendurch" eine ausserplanmäßige Wartung erforderlich wird, steht man im Zweifelsfall in der Pampa mit einem gegroundeten Flieger.

Es gibt meines Wissens keine Liste der CAMO/CAMO+ Betriebe, die selber genehmigen dürfen. Sehr viele sind wohl noch im Genehmigungsverfahren und aus Erfahrung kann man davon ausgehen, dass der Markt da mal wieder sehr dynamisch sein wird ... und die einzigen die solch eine Liste wirklich führen könnten, wären genau die Kollegen vom LBA die schon die IHP nur mit Riesenverzögerung vom Tresen schubsen.

Nein, die Genehmigung des IHP ist unabhängig davon ob man dort auch die Wartung machen lässt - sonst wäre ja auch Wartung durch Piloteneigner nicht mehr möglich.
31. Januar 2013: Von Achim H. an Pelle Goran
Es gibt allerdings eine von den meisten genutzte Interpretation, dass nämlich das IHP erst seine Gültigkeit bei den ersten anstehenden Arbeiten verliert, d.h. man quasi die "Restzeit" des alten IHP verfliegen kann. Das ist allerdings eine gewagte Ausnutzung eines Graubereichs und wenn "zwischendurch" eine ausserplanmäßige Wartung erforderlich wird, steht man im Zweifelsfall in der Pampa mit einem gegroundeten Flieger.

Nee, diese Auffassung kann man wirklich nicht vertreten. Ein IHP ist eine Verpflichtungserklärung einer Person (Halter) gegenüber der Behörde. Ein neuer Halter hat keinerlei Bezug zum alten IHP.
31. Januar 2013: Von Pelle Goran an Achim H.
Nee, diese Auffassung kann man wirklich nicht vertreten. Ein IHP ist eine Verpflichtungserklärung einer Person (Halter) gegenüber der Behörde. Ein neuer Halter hat keinerlei Bezug zum alten IHP.

Warum nicht? Solange der neue Halter kein IHP genehmigt bekommen hat, kann man durchaus argumentieren, dass er auch noch nicht aus seiner Verpflichtungserklärung entlassen wurde. Bei KFZ Versicherungen kennt man ja die Falle auch, wenn ein Käufer nicht ummeldet und man nach 6 Monaten mit einem Mal unangenehme Briefe bekommt.
31. Januar 2013: Von Achim H. an Pelle Goran
KFZ-Versicherungsverträge und verwaltungsrechtliche Genehmigungen sind ganz verschiedene Dinge. Bei der Eignerwartung liegt ein sog. präventives Verbot mit Erlaubsnivorbehalt vor (wie beim Baurecht, man darf auf einem Grundstück nix bauen, außer man hat eine Ausnahme vom Verbot im Einzelfall erhalten = Baugenehmigung). Die Behörde erteilt eine Erlaubnis (= Ausnahme vom Verbot) im Einzelfall an eine Person und wenn die Erlaubnis nicht beinhaltet, dass die Person diese Erlaubnis weitergeben darf, dann ist das ausgeschlossen.

Das wird Dir jeder Rechtsanwalt nach einem Blick aufs IHP sagen. Günstiger bekommst Du diese Auskunft auch wenn Du beim LBA anrufst und dich ins Referat T52 verbinden lässt.
1. Februar 2013: Von Ernst-Peter Nawothnig an Achim H.
Genau so isses, leider. Wenn man gewollt hätte, hätte die EASA das IHP ja wohl als Vertrag gestalten können, in den ein übernehmender Rechtsnachfolger automatisch eintritt. Offenbar wollte man nicht. Diese Organisation quält ja nicht nur uns - sie geißelt sich auch gerne selbst.

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